Jugendamt und wohngruppe?

7 Antworten

Es ist schade, dass es dir aufgrund dieser Verhältnisse nicht gut geht und du in deiner Familie Gewalt erlebst. Das ist eigentlich der Ort, an dem du Zuwendung und Schutz erhalten und dich sicher, geborgen und wohlfühlen solltest.

Kinder und Jugendliche können sich auch selbst ("Selbstmelder") ans Jugendamt wenden, und um sogenannte Inobhutnahme bitten (§ 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII) bzw. sie beantragen.

Wie du dem Gesetzestext entnehmen kannst (§ 42 Abs. 1 Satz 2 - Absätze sind die Zahlen in den Klammern, Sätze die gaaaaanz klein geschriebenen Zahlen) bedeutet das auch, dass diese Kinder und Jugendlichen - auch vorläufig, also sofort - in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht werden können.

Der Gesetzestext ist eigentlich ziemlich verständlich geschrieben, les' ihn dir einfach mal durch. :)

Das Schlagen - auch des eigenen Kindes - ist verboten und strafbar (§§ 223, 224 StGB; § 1631 BGB). Wird dagegen verstoßen, sind grundsätzlich auch familiengerichtliche Maßnahmen bis hin zum Entzug des Sorgerechts möglich (s. §§ 1666, 1667 BGB). Das Familiengericht wird übrigens nach §§ 1666, 1667 BGB selbst dann tätig, wenn z.B. ein Lehrer oder Nachbar das Gericht auf eine Gefährdung des Kindeswohls hinweist bzw. Maßnahmen nach diesen Vorschriften anregt. Dieses Verfahren ist nämlich ein sog. Amtsermittlungsverfahren.

Als Kind oder jugendliche Person kann man also zum Jugendamt gehen - und ja: das Jugendamt kann ggf. etwas unternehmen. Man kann auch sagen, dass man (gem. § 42 SGB VIII) in Obhut genommen werden möchte und nicht mehr nach Hause will, falls das so ist.

Die Mitarbeiter des Jugendamts werden dann die Situation, also was passiert ist etc., mit dem Kind oder Jugendlichen erörtern. Ebenfalls, wie weiter vorgegangen werden soll.

Wie es weiter geht, entscheidet ggf. das Familiengericht (§ 42 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII).

Sofern irgendetwas passiert, z.B. wenn du geschlagen bzw. bestraft werden sollst oder wurdest) kannst du auch jederzeit über die 110 (Polizeinotruf) Hilfe anfordern.

Was bezüglich deiner Geschwister passiert, kommt darauf an, wie mit denen umgegangen wird und ob z.B. deiner Mutter zugetraut wird, dass sie ihren Pflichten so nachkommt, dass deren Wohl nicht gefährdet wird.

Ilaydaa41 
Fragesteller
 29.03.2023, 14:14

Vielen vielen Dank das sie mir das nett erklärt haben! Dankeschön!! Ich möchte aber nicht das meine Eltern etwas zahlen müssen oder so. Oder das meine Geschwister weg müssen. Meine Eltern sagen im Streit auch immer ich wäre das Problem weil ich kiffe aber sie wissen es nt also die dachten das ich aufgehört habe und ich rauche und ich kann ihnen auch nix anvertrauen. Ich darf keinen jungen Freund haben auch nicht normale Freunde. Und weil ich das eben trotzdem gemacht habe und alles raus kam mit den Jungs und kiffen und das ich intim mit anderen war. Seitdem sind die so zu mir und ich will einfach alleine weg ich fühle mich nicht mehr wohl..

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In den meisten Fällen würdest du denke ich in Obhut genommen werden. Das heisst, du kommst vorrübergehend in eine In- obhut-nahme stelle oder ein Heim mit einem solchen Platz und in der Zeit wird geklärt, ob du in dein Zuhause zurück kannst oder nicht.
Deine Geschwister würden nur weg kommen, wenn deine Eltern als absolut unfähig eingestuft werden würden. heisst; Sie schlagen und misshandeln auch deine Geschwister, kümmern sich nicht um ihre Grundbedürfnisse (Essen, hygiene etc) oder verletzen grob ihre Aufsichtspflichten (Was ja das Gegenteil zu sein scheint bei dir)

Nach der Zeit in Obhut kann es sein, dass du auf deinen Wunsch hin in ein Heim kommst oder das ihr eine Familienhilfe zur Seite gestellt bekommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ilaydaa41 
Fragesteller
 29.03.2023, 13:09

sie kümmern sich schon um uns aber schlagen auch nur mich also meine Geschwister sind glücklich.

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Smartalek  29.03.2023, 13:14
@Ilaydaa41

Dann haben deine Geschwister nichts zu befürchten...es ist leider ab und zu so, dass es in einer Familie einen "Sündenbock" gibt, der die ganze schlechte Laune abbekommt. Da ist es manchmal für alle beteiligten am Besten, wenn diese Person sich dem Umfeld entzieht. Oft werden mit ein bisschen Abstand die Beziehungen zwischen den Eltern und den Kindern auch wieder besser.

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Ilaydaa41 
Fragesteller
 29.03.2023, 14:20
@Smartalek

Nichts wird besser wenn ich nicht in eine Wohngruppe komme haue ich hab

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Smartalek  29.03.2023, 14:25
@Ilaydaa41

? "Mit ein bisschen Abstand..." heiss soviel wie ; Wenn man sich eine Zeit lang nicht sieht/sehen muss..also in deinem Fall ggf Wohngruppe..habe doch nirgenwo geschrieben, dass es schon vion sich aus besser wird....

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Ilaydaa41 
Fragesteller
 29.03.2023, 14:56
@Smartalek

Tut mir leid hab es dann wohl falsch verstanden. Dankeschön:)

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dauert das erstmal eine Weile oder kann ich dierekt mit

Das kommt darauf an, ob es irgendwo einen freien Platz gibt. Manchmal halten die Ämter Notkontingente frei. Wie allerdings die Kriterien sind, weiß ich nicht.

und was passiert mit meinen Eltern dann?

Möglich, dass ihr jemanden zur Seite gestellt bekommt, der euer Zusammenleben "coacht". Also als Mittler fungiert.

müssen meine Geschwister dann auch weg?

Nicht zwingend. Das hängt von der tatsächlichen Situation ab.

das wird dir nix bringen. du kannst gerne deine geschichte vortragen, aber danach wirst du wieder nach hause gehen. danach holt sich das jugendamt deine mutter und wird mit ihr deine geschichten besprechen und sich ihre version anhören. dann wird man besprechen wie weiter mit dir verfahren wird. im weitesten sinn gibts eventuell eine familienhilfe. dein heimkind-freund scheint schlechten einfluss auf dich zu haben, wenn du solchen müll vorhast

Ilaydaa41 
Fragesteller
 30.03.2023, 00:19

Eher andersherum. Ich denke eher das ich ein schlechter Einfluss auf sie bin. Es hat allerdings nichts mit ihr zutun es ist schon seit Jahren so das ich immer wieder nachgedacht habe. Sie meinte sie wäre nur für mich da falls es wirklich eskalieren sollte.

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Securitylady50  23.01.2024, 05:25

Das stimmt nicht die in obhut nahme ist richtig. Ihre freundin möchte ihr helfen nicht mehr geschlagen zu werden.

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Wenn dir jegliche Freundschaft verwehrt wird, wenn du nie mit Freunden außer Haus etwas machen darfst, wenn du zu Hause geschlagen wirst, wenn du Angst vor deinen Eltern hast, dann wirst du unterdrückt und zu Unrecht bestraft. In diesem Fall kannst du zum Jugendamt gehen und das alles sagen.

Ich kann dir aber nicht garantieren, dass du sofort in eine Wohngruppe kommst.