Jobcenter - Miete zu hoch, Antrag Wohngeld?
Hallo liebe Community,
ich befinde mich momentan in einer schwierigen Situation und hoffe auf eure Unterstützung und Erfahrungen. Aufgrund gesundheitlicher Beschwerden muss ich meine Arbeit demnächst aufgeben und mich beim Jobcenter melden. Wobei, zunächst werde ich Arbeitslosengeld I beziehen, aber es ist absehbar, dass ich danach in das Bürgergeld rutschen werde. Aktuell beträgt unsere Warmmiete 615 Euro (Frau arbeitet seit kurzem nicht mehr). Soweit ich weiß, übernimmt das Jobcenter für einen Zwei-Personen-Haushalt eine maximale Warmmiete von etwa 540 bis 550 Euro, oder? Meine Fragen dazu sind:
- Falls unsere Miete die vom Jobcenter akzeptierte Obergrenze überschreitet, wird das Jobcenter dann verlangen, dass wir uns eine günstigere Wohnung suchen? Oder können wir weiterhin in der jetzigen Wohnung bleiben?
- Gibt es Möglichkeiten, trotz zu hoher Miete in der bisherigen Wohnung bleiben zu können? Unter welchen Umständen wäre dies möglich?
- Da Wohngeld für Bezieher von Bürgergeld nicht in Frage kommt, welche anderen finanziellen Unterstützungen könnte man zusätzlich beantragen? Gibt es spezielle Hilfen für Menschen in vergleichbaren Situationen?
Ich wäre sehr dankbar für detaillierte Antworten und Erfahrungen.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
4 Antworten
Für das Wohngeld wäre ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich.
Also käme es darauf an was Du dann an ALG - 1 bekommen würdest.
Warum arbeitet deine Frau nicht mehr ?
Um das zuschussfähige Mindesteinkommen für Wohngeld zu erreichen, müsstet ihr soviel eigenes Einkommen haben, dass nach Zahlung der Warmmiete noch min. 80 % vom Regelbedarf für den Lebensunterhalt nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter zur Verfügung stehen würde.
Derzeit läge der Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei euch pro Person bei jeweils 506 Euro = 1012 Euro.
Bei min. 80 % müsstet ihr also nach Zahlung der Warmmiete noch um die 800 Euro zur Verfügung haben, damit ihr das zuschussfähige Mindesteinkommen für Wohngeld erreichen würdet.
Ist die Warmmiete beim Bürgergeld nicht angemessen, müssen die Jobcenter diese zunächst für 1 Jahr anerkannt und bei Bedarf voll übernehmen.
Danach kann es eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung geben, dann müsste das Jobcenter im Regelfall noch einmal für bis zu weiteren 6 Monaten anerkennen und bei Bedarf zahlen.
Könnt ihr die ernsthafte Suche nach einer angemessenen Wohnung belegen, müsste diese auch noch länger anerkannt und bei Bedarf übernommen werden.
Im übrigen gilt beim Jobcenter die sogenannte Bruttokaltmiete, also Grundmiete + kalte Nebenkosten, der Abschlag für Heizkosten kommt da in tatsächlicher Höhe noch dazu, solange dieser als angemessen gilt.
Wenn Du diesen Betrag also aus dem Internet hast, handelt es sich um die Bruttokaltmiete und nicht um die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Wenn ihr nicht ausziehen wollt und bei Unangemessenheit der KDU - Kosten der Unterkunft den übersteigenden Betrag aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen könnt, müsst ihr auch nicht zwingend in eine andere angemessene Wohnung ziehen, falls das überhaupt möglich wäre.
Ob die KDU - angemessen ist oder nicht, spielt im ersten Jahr wie schon erklärt keine Rolle.
Die 370 Euro sind doch sicher die Grundmiete, ohne kalte Nebenkosten für die Wohnung !
Denn sonst würdet ihr ja für den Abschlag für Heizkosten 245 Euro zahlen.
In den 245 Euro sind sicher die kalten Nebenkosten enthalten, also z.B.für Wasser, Abwasser, Hauslicht usw.aber das muss ja aus eurem Mietvertrag und den BK - Abrechnungen ersichtlich sein.
Also selbst wenn die KDU - nicht angemessen wäre, müsste das Jobcenter diese zunächst für zumindest 1 Jahr anerkennen und bei Bedarf voll übernehmen.
Die angemessene Bruttokaltmiete liegt in Berlin für 2 Personen seit 2023 bei um die 515 Euro, also Grundmiete + kalte Nebenkosten, ohne Abschlag für Heizkosten.
Bei einer Warmmiete von 615 Euro und um die 515 Euro für die angemessene Bruttokaltmiete für 2 Personen, würde der Differenzbetrag bis zu den 615 Euro Warmmiete bei um die 100 Euro liegen.
Ich beziehe auch Bürgergeld, wohne im Vergleich zu Berlin in einem Dorf und das alleine, ich zahle für den Abschlag für Heizkosten 106 Euro und die wurden vom Jobcenter ohne Einwand bewilligt und übernommen.
Demnach gehe ich davon aus, dass eure 615 Euro für die Warmmiete für 2 Personen auf jeden Fall angemessen sind und es keine Probleme geben sollte, damit meine ich die Zeit nach dem 1 Jahr.
Bitteschön
Genau. Die 370 Euro ist die Grundmiete, ohne die kalten Nebenkosten. Aber in einem Punkt hast du dich womöglich vertan. Seit 2024 liegt die Bruttokaltmiete bei 543,40 Euro, so steht es zumindest im Internet und das hat auch der User @Jespa666 geschrieben.
Ich bedanke mich ganz herzlich für deine sehr gute und ausführliche Antwort. Bin echt froh darüber, dass unsere Miete höchstwahrscheinlich übernommen wird.
Das ist schon möglich, habe gleich das erste Ergebnis genommen und das war aus dem Jahr 2023 !
Dann ist es von der max. Bruttokaltmiete bis zu deinen 615 Euro Warmmiete ja noch weniger.
Ist für Berlin und 2 Personen ganz sicher angemessen, denn im Endeffekt kommt es auf die gesamte KDU - an.
Wenn die Grenze für die Bruttokaltmiete also bei um die 543 Euro liegt, dann wären es bis zu deiner Warmmiete theoretisch für den Abschlag Heizkosten ja nur etwa 72 Euro für 2 Personen und das ist auf jeden Fall angemessen.
Also würde ich mir da keinen Kopf machen.
Bitteschön
Ich habe jetzt nachgeschaut. Die Warmmiete von 615 EUR besteht aus:
- 372 EUR Grundmiete
- 148 EUR Betriebskosten
- 95 EUR Heizkosten
Sieht gut aus, dass es übernommen wird ne?
Ja, bei der Bruttokaltmiete liegst Du noch um über 20 Euro darunter und der Abschlag für die Heizkosten ist für 2 Personen auf jeden Fall angemessen.
Wenn ihr beide so schwer krank seid, dass ihr jetzt schon wisst, dass ihr nie wieder arbeiten könnt, solltet ihr zeitnah die EU-Rente beantragen. Sonst werdet ihr schon während des ALGI-Bezugs mit unerwünschten Jobangeboten belästigt...
(Ironie aus)
Jobcenter erstatten nicht mehr angemessene Mieten aktuell für grundsätzlich ein Jahr.
Danach müßt Ihr grundsätzlich umziehen.
Angemessenheitsgrenzen vor Ort erfragen.
Etwaige Selbstzahlung der Differenz Miete/Angemessenheitsgrenze mit dem zuständigen Jobcenter klären.
In Berlin eine günstige Wohnung finden? Das ist doch fast unmöglich. Wir haben einen alten Mietvertrag, deswegen "nur" 615 Euro warm, aber ein neuer Mieter würde über 900-1000 Euro zahlen. Vor allem ist es sau schwierig überhaupt eine Wohnung zu finden. Wie stellen sie sich das vor? Einige meiner Freunde suchen schon seit Jahren. Was passiert dann nach einem Jahr, wenn man immer noch keine Wohnung gefunden hat? Kriegen wir keine Leistungen mehr?
Soweit ich mitbekommen habe, müsst ihr Nachweise erbringen, dass ihr intensiv nach einer Wohnung gesucht habt bzw. es tut. Ansonsten auch mal im Umland schauen nach Wohnungen.
Von Berlin war in der Fragebeschreibung nicht die Rede; ist aber auch irrelvant.
Nach Ablauf des Jahres sollte die zu teure Miete solange erstattet werden, bis eine angemessene Wohnung gefunden ist.
https://www.gutefrage.net/frage/jobcenter---miete-zu-hoch-antrag-wohngeld#comment-425786061
615 € warm sollte für zwei Personen jedoch mehr als angemessen sein.
Ich glaube nicht, daß man sich da Sorgen machen muß.
Andernfalls:
Etwaige Selbstzahlung der Differenz Miete/Angemessenheitsgrenze mit dem zuständigen Jobcenter klären.
Wenn ich hier gucke:
steht da was von 543,40Euro Bruttokaltmiete.
Du sprichst aber von Warmmiete. 🤔Ich würde da erstmal prüfen, was deine Bruttokaltmiete ist.
Auweiaa... du bist meine Rettung! Ich habe es vollkommen übersehen, dass damit die Kaltmiete gemeint ist. Die Kaltmiete müsste bei uns nämlich irgendwas mit 400 Euro nochwas sein. Bin jetzt echt erleichtert, dann wird es doch keine Probleme geben, wegen der Mietkostenübernahme. Danke dir
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ja ich habe mich tatsächlich verlesen, von den 615 Euro Warmiete, zahlen wir zur Zeit 370 Euro Kaltmiete. Also habe ich das jetzt so verstanden, dass die Nebenkosten auch übernommen werden? Dann werden die 615 Euro komplett bezahlt?