Ist leichte Provokation unter der Straftat "Beleidigung" zu verstehen?

2 Antworten

Guten Tag!

Die Beleidigung nach § 185 StGB verlangt die Kundgabe der Nichtachtung beziehungsweise Missachtung mittels einer Äußerung, die objektiv geeignet ist, die persönliche Ehre des Opfers in nicht unerheblicher Weise zu verletzen. Darunter fallen grundsätzlich Werturteile, also eine herabwürdigende Wertung. Einfache Respektlosigkeit oder Unhöflichkeiten genügen nicht, können aber als Beleidigung qualifiziert werden. Hierbei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

Das würde in diesem Fall fehlen. Die Äußerungen sind dafür zu allgemein gehalten und bewegen sich auf Ebene der Scherzäußerungen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Niccl2003 
Fragesteller
 17.04.2024, 13:16

Danke, so ausführlich hab ich es nicht erwartet, aber weiß ich jetzt bescheid 😅

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Weiß ich n icht, ich bin hetero.

Nein, ist keine Beleidigung.

Skippy2002  17.04.2024, 11:36

Geht mir genauso! Wär' ja noch schöner, wenn man für alles verklagt wird, was einem anderen (subjektiv) nicht passt, oder?

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KurpfuscherXX  17.04.2024, 11:37
@Skippy2002

mich wollte einer anzeigen, weil ich beim Preis vb geschrieben hatte und dann nicht handeln wollte

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