Ist leichte Provokation unter der Straftat "Beleidigung" zu verstehen?
Manchmal in der Stadt zum Beispiel oder den öffentlichen Verkehrsmitteln beginnen Leute komplett Sinnlose Diskussionen, obwohl ich nichts mit denen zu tun hatte. Ich ärgere sie dann immer etwas mit ihrem eigenen Benehmen, zum Beispiel:
"das keine ICH nur aus dem Kindergarten" oder
"ist dir ... sooo wichtig das du DAS machst?"
Ist das dann eine Beleidigung oder eine Taktik aus der Situation heraus zu kommen (hat immer funktioniert und ist total witzig)
2 Antworten
Guten Tag!
Die Beleidigung nach § 185 StGB verlangt die Kundgabe der Nichtachtung beziehungsweise Missachtung mittels einer Äußerung, die objektiv geeignet ist, die persönliche Ehre des Opfers in nicht unerheblicher Weise zu verletzen. Darunter fallen grundsätzlich Werturteile, also eine herabwürdigende Wertung. Einfache Respektlosigkeit oder Unhöflichkeiten genügen nicht, können aber als Beleidigung qualifiziert werden. Hierbei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.
Das würde in diesem Fall fehlen. Die Äußerungen sind dafür zu allgemein gehalten und bewegen sich auf Ebene der Scherzäußerungen.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Danke, so ausführlich hab ich es nicht erwartet, aber weiß ich jetzt bescheid 😅
Weiß ich n icht, ich bin hetero.
Nein, ist keine Beleidigung.
mich wollte einer anzeigen, weil ich beim Preis vb geschrieben hatte und dann nicht handeln wollte
Mich wundert in in dieser streitlustigen Gesellschaft gar nix mehr.
Geht mir genauso! Wär' ja noch schöner, wenn man für alles verklagt wird, was einem anderen (subjektiv) nicht passt, oder?