Ist Fremdgehen durch Fremdgehen gerechtfertigt als Rache?
Hab es früher heimlich mitgekriegt dass meine Ex Freundin W/16 mir heimlich fremdgeht, anstatt mit ihr zu streiten, Schluss zu machen und Depression zu schieben, hab ich mir beschlossen so zutun als würde ich darüber nix wissen und ihr ebenfalls fremdzugehen, damit sie nachvollziehen kann wie enttäuschend und Assozial es ist und wie es den Partner dadurch schadet.
Sie hat es natürlich auch irgendwann herausgefunden und sofort Schluss gemacht.
Ich bereue aber meine Handlung nicht und bin stolz drüber, egal was andere darüber sagen.
Sie hat damit angefangen also hat sie es auch verdient.
Bin seit 3 Monate mit meiner neuen Freundin W/19 glücklich vergeben.
Grüße gehen an meine Ex Lena raus falls du es liest, ich wünsche dir trotzdem alles gute und trotzdem viel glück mit deinem neuen und hoffentlich lernst du draus.
LG Martin Chris
13 Antworten
Auge um Auge und die ganze Welt ist blind.
Menschen wie sie sehen keinen Fehler in dem was sie getan haben und haben ihre eigenen Ausreden um ihre Taten zu rechtfertigen. Deine Aktionen haben ihr also nicht den Spiegel vorgehalten sondern dich in ihren Augen zum völlig unprovozierten Übeltäter gemacht.
Du hast nur gezeigt, dass du auf demselben Gossen-Niveau bist wie sie. Glückwunsch.
Meiner Meinung nach wäre es besser beim nächsten Mal das Gespräch zu suchen und, wenn sie uneinsichtig wäre, gleich mit ihr Schluss zu machen und so wenig Lebenszeit wie nötig an sie zu verschwenden.
Ich drücke dir die Daumen, dass es dazu nicht kommen wird und es mit deiner neuen Beziehung besser läuft.
Das ist nicht gerechtfertigt das ist kindisch und dann bist du auch nicht besser als deine ex.
So nach dem Motto,,Aber sie hat angefangen"
Ja das ist es.
Es ist dann eh egal.
Weil die Beziehung ist eh gelaufen.
Ist Fremdgehen durch Fremdgehen gerechtfertigt als Rache?
Nein.
Wenn der Partner einem fremdgeht und man damit nicht klarkommt dann macht man Schluss und gut ist. Rache ist Kindergarten. Das braucht kein Mensch.
Nein das ist kindisch.