Ist Elefantenrennen bei LKW erlaubt? Und wenn nicht, wer begeht die Straftat. Der Überholer oder der "Rechts-zu-schnell-Fahrer"?

6 Antworten

In der StVO ist geregelt, daß der Überholende wesentlich schneller sein muß. "Wesentlich schneller" ist definiert mit mindestens 21 Km/h. Allerdings ist das bei LKW ja nicht möglich und theoretisch dürften diese niemals einen anderen LKW überholen.

Allerdings gab es vom Oberlandesgericht Hamm Einen Beschluss über die "45 Sekunden Faustregel"

https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_4-Ss-OWi-62908_Elefantenrennen-von-LKW-auf-Autobahn-Hoechstens-45-Sekunden-fuer-Ueberholvorgang.news7446.htm

Aus der Erfahrung heraus, wird auch nichts passieren, solange man sich da einigermaßen daran hält.

Andererseits ist auch nicht hinter jedem LKW eine Streife der Rennleitung um das zu beobachten bzw zu ahnden.

Keiner begeht eine Straftat. Wenn dann nur eine Ordnungswidrigkeit. Geringe Geschwindigkeitsübertretungen werden geduldet.

Wenn jemand überholen will, dann muss man wesentlich schneller fahren, als der zu Überholende. Also begeht der Überholer eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld zahlen und bekommt eventuell sogar Punkte in Flensburg. Das mit den Punkten muss ich selbst noch recherchieren.

Den zu Überholenden passiert erstmal nichts. Er darf weiter seine Geschwindigkeit fahren und muss nicht von Gas gehen oder Bremsen. Jedoch darf er nicht beschleunigen. Das wäre dann Nötigung und kann sogar eine Straftat werden.

Also wenn man es richtig nimmt, begehen in genau diesem Fall " beide" Fahrer einen Verstoß gegen die STVO.

Derjenige der Überholen möchte muss einen entsprechenden Geschwindigkeitsüberschuss haben und ein Überholvorgang, egal mit welchem Fahrzeug er durchgeführt wird, sollte nach 45 Sekunden beendet sein.
Da aber hier diese beiden sich über 5 Minuten ein Rennen liefern sind beide Schuld. Beide behindern unnötig den Verkehr. Ob dieses verhalten schon in den Bereich der Nötigung der anderen Verkehrsteilnehmer geht, weiß ich nicht. Jedenfalls würde es der logische Menschenverstand mit sich bringen, wenn der Überholte nicht so Dickköpfig und Stur so weiterfährt. Auch er hat im Rahmen der STVO dafür zu sorgen, dass andere nicht Behindert werden. Wo also liegt hier das Problem seine eigene Geschwindigkeit mal 3-4 Km/h zu reduzieren und den anderen vorbei zulassen. Auch wenn es vielleicht nicht gerade angenehm für ihn ist nun hinter ihm herzufahren. Wobei sich dies ja doch irgendwann erledigen wird. Schließlich war er ja mit einer höheren Geschwindigkeit neben ihn gekommen. Ich Wette, würde man den Fahrtenschreiber für diesen Zeitraum auswerten und die Daten der Motor Steuergeräte im Fahrzeug, würde man Feststellen, dass hier genau in dem Zeitraum ordentlich Gas gegeben wurde um den anderen nicht vorbei zulassen.

Was mir aber immer wieder auffällt, es sind meist LKW aus Osteuropa die hier den wilden Bill spielen und sich einen feuchten Dreck um die STVO scheren. Die Kisten sind häufig derart Marode, dass man meint, bei der nächsten Bodenwelle bricht sie auseinander.

Aber es sind nicht nur diese Osteuropäischen LKW die sich nicht an die STVO halten. Franzosen, Holländer und speziell Belgier und Luxemburger sind hier auch sehr weit vorne mit dabei.

Wie schon erwähnt, in diesem in de Frage aufgezeigten Fall würden von mir beide ein Ticket bekommen.

Inwiefern sollte der zu Überholende Schuld daran sein, wenn der Überholende es nicht schafft, an ihm vorbeizukommen?

Es gibt eine bestimmte Strecke, auf der der Überholvorgang abgeschlossen sein muß. Ich habe da was von 300m im Kopf, bin mir aber nicht sicher. Bin kein LKW.Fahrer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sogenannte Elefantenrennen sind nicht erlaubt. Es darf nur überholt werden wenn der überholende deutlich schneller ist.


iqKleinerDrache 
Fragesteller
 09.08.2021, 23:12

das kann er ja vorher nicht wissen .... und was heisst deutlich. Also würde ein LKW der 85 km/h fährt einen mit 78 km/h überholen dürfen oder nicht ?

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JollySwgm  09.08.2021, 23:13
@iqKleinerDrache

Natürlich weiß er das! Er fährt ja erst hinter dem langsameren hinterher. Dann muss er abschätzen ob er überholen kann oder nicht.

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dvdfan  09.08.2021, 23:15
@iqKleinerDrache

Hab mal irgendwo gelesen, dass man zum Überholen mindestens 10 km/h schneller sein muss, damit es erlaubt ist.

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iqKleinerDrache 
Fragesteller
 09.08.2021, 23:16
@dvdfan

Beim "Elefantenrennen" zieht ja der zu überholende mit der Geschwindigkeit erst an wenn der andere zum Überholen ansetzt. Das heisst: zum Start des Überholvorgags war er 10km/h schneller. Dann auf halber Höhe aber nicht mehr. Nur das ist natürlich schlecht nachweisbar --- also daran kann man nicht Straftat oder keine Straftat festmachen.

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JollySwgm  09.08.2021, 23:21
@iqKleinerDrache
der zu überholende mit der Geschwindigkeit erst an wenn der andere zum Überholen ansetzt.

Falsch. Die meisten LKWs die überholt werden fahren mit einer konstanten Geschwindigkeit.

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dvdfan  09.08.2021, 23:28
@iqKleinerDrache

Das finde ich nicht. Es ist eher so: Beide fahren, was die Kiste läuft. Der ein klitzekleines bisschen schneller Fahrende beginnt sein Überholmanöver. Ein paar Minuten später sind beide gleichauf. Mittlerweile haben beide eine Steigung erreicht. Das besser übersetzte Getriebe hat hier nun Vorteile. Erst war er zu lahm, nun punktet er. Dadurch kommt der Überholende nicht mehr vorbei. Immernoch stehen beide voll auf dem Gas, ohne an den Rückstau hinter ihnen zu denken. Ist der Berg geschafft und es geht nun Abwärts, dann überholt der Überholende wieder. Vielleicht schafft er es sogar vor der nächsten Steigung.

Natürlich muss man Überholende einscheren lassen, aber dafür muss der erstmal schneller sein, als der auf der rechten Spur. Klar könnte der auf der rechten Spur mal vom Gas gehen, aber dann findet sich sofort der nächste noch langsamere, der überholt. Also wieder vom Gas und einscheren lassen. Nach dem zehnten, der dann rauszieht, kann dann der auf der rechten Spur am besten anhalten.

Hab sowas nähe Freiburg erlebt. Nur dass da gleich mal rechts überholt wird.

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verreisterNutzer  10.08.2021, 08:00
@dvdfan

Es gibt die 45 Sekunden Regel. Innerhalb diesem Zeitraumes muss der Überholvorgang abgeschlossen sein.

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verreisterNutzer  10.08.2021, 08:13
@iqKleinerDrache

Aber genau hier begeht er die erste Ordnungswidrigkeit. Laut STVO darf man seine Geschwindigkeit nicht erhöhen wenn man überholt wird.

Die Zweite begeht er, in dem er gegen die STVO verstößt in der es heißt, jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer mehr als den Umständen entsprechend behindert wird.
Hierbei sind wohl eher Behinderungen zum Beispiel durch Baumaßnahmen bedingte Einschränkungen gemeint und nicht das gekränkte EGO eines LKW Fahrers. Da es viel gefährlicher ist sich mit einem LKW auf der Überholspur zurückfallen zu lassen um dann wieder auf die rechte Spur zu können, wäre es angebracht, dass der LKW der rechten Spur seinen Kontrahenten vorbei lässt und somit die Behinderung für die anderen Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich hält.

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verreisterNutzer  10.08.2021, 08:27
@iqKleinerDrache

Ich schätze mal dass gute 95% der LKW auf unseren BAB mit aktiviertem Tempomat Unterwegs sind. Aber immer noch ein paar km/h Luft bis zum abregeln haben.

Im übrigen kann man auch an bestimmten Geräten im Fahrzeug auslesen, ob Gas gegeben und Beschleunigt wurde oder ob es eine Beschleunigung durch ein Gefälle oder so gegeben hat. Dadurch kann man auch manipulierte Fahrtenschreiber überführen.
Hatte mal so eine Aktion mitbekommen. Der Typ zog mit vollgeladenem Sattelzug an Zahlreichen Kollegen richtig schnell vorbei, auch Bergauf. Später bei der Kontrolle stellte sich heraus, der Fahrtenschreiber zeigte immer nur Max 83 km/h an.
Aber im Steuergerät kam heraus, das Teil lief die letzten zwei Stunden fast ununterbrochen 135 km/h

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