Ist das erlaubt?
Ich habe eine Fleisch Packung mit 800g Einwaage, sprich Nettofüllmenge, sprich reines Fleischgewicht gekauft. Das Fleisch selbst wiegt aber nur 700g. Ich habe es mit 3 Waagen gewogen und es kam jedes Mal 700g raus. Die Toleranz liegt doch bei 4,5% und nicht bei 12,5% wie hier fehlt. Dieses feuchtigkeitspad, dass die Feuchtigkeit aufsaugt zählt ja zur Verpackung. Das ist ja nicht mehr eine Mogelpackung sondern kompletter Wucher.
Korrigiert mich gerne falls doch alles stimmt, aber da muss doch was nicht mit rechten Dingen zugehen
9 Antworten
Willkommen in der Realität, gerade Schweinefleisch aus Mastbetrieben ist bekannt dafür, beim Braten jede Menge im Gewebe eingelagertes Wasser zu verlieren. Besonders betroffen sind die von dir erworbenen Kotelets aus dem Schweinelachs sowie die Schnitzel aus der Oberschale, die beim Braten durch Wasserverlust bis zu einem Drittel schrumpfen können.
Hier hast du den gleichen Effekt, nur ohne das Braten. Wenn das Fleisch schon ein paar Tage liegt, verliert es Wasser, welches von der Geleinlage aufgesaugt wird, die ja zur Verpackung gehört. Theoretisch müsstest du diese also mitwiegen um auf ein exaktes Ergebnis zu kommen.
Ich werde deine Kaufentscheidung nicht kritisieren, aber Haltungsform 2 deutet auf einen großen Schweinemastbetrieb hin. Die wiederum sind bekannt dafür, Ihre Schweine mit salzreichem Futter zu versorgen (wie alle Schweinemäster, auch die Biobauern), um genau diese Wassereinlagerung zu verstärken, denn schon 8 Gramm Salz binden ca. einen Liter Wasser im Körper.
Im Endeffekt deutet alles darauf hin, dass du einfach Pech gehabt hast und ein besonders salzliebendes Schwein erwischt hast. Gerade Lidl, Aldi und Co können es sich nicht leisten, beim Gewicht wissentlich zu mogeln, das heißt, in der Fleischfabrik war das Nettogewicht, vor dem Verpacken noch in Ordnung.
Nichtsdestotrotz steht es dir frei, die Schachtel zu reklamieren.
Am Ende des Tages kauft man solchen Murks überhaupt nicht !
Angebot und billig zieht halt immer noch - geh zum Schlachter und kaufe es frisch ohne dieses wiederliche Plastik.
Das kostet mehr ist aber auch besser
es kann sich halt nicht jeder Kotelett's für 30 € das Kilo leisten, und wenn man sich so darüber beschwert, dann tun vielleicht die fehlenden hundert Gramm schon richtig weh...
Die Abweichung ist eklatant und kann auch nicht mit Austrocknungsverlust ,
wie z.B.offenen Waren erklärt werden.
Ruf doch mal in der Bude an, und frage wie es sich verhält und was die sagen.
Sicherlich könntest Du den Verbraucherschutz informieren,oder auch die Gewerbeaufsicht.
Nein, erlaubt ist das nicht. Die Füllmenge darf nur gering abweichen und 100g sind definitiv zuviel Unterschied.
Kannst das ganze ja im Markt melden. Eventuell springt ein Einkaufsgutschein dabei raus oder du bekommst wenigstens einen Ersatz.
Dieses feuchtigkeitspad, dass die Feuchtigkeit aufsaugt zählt ja zur Verpackung
Jein. Das Pad an sich ist Verpackung, allerdings nicht die aufgesogene Feuchtigkeit, die ja dem Produkt entsprungen ist. Theoretisch müsstest Du das Pad also mit wiegen, wobei ich bezweifle, dass das > 60-70g ausmachen.
Ich würde mich da im Zweifel man an Lidl wenden. Es muss hier ja nicht zwingend Betrug vorliegen, sondern ein Fehler bei dem Packvorgang.
Theoretisch müsstest Du das Pad also mit wiegen, wobei ich bezweifle, dass das > 60-70g ausmachen.
Ohhhh, du würdest dich wundern, wieviel Feuchtigkeit so ein Gelpad aufnehmen kann, Und so dick wie das Pad auf dem Bild ist (schau dir die linke untere Ecke an, das geht ja schon auseinander), ist sämtliches fehlende Gewicht im Pad
Den Kaufvertrag habe ich ja aber mit Lidl geschlossen und folglich sind die auch in der Haftung. Am Ende muss sich Lidl dann mit seinem Lieferanten auseinandersetzen.
Im Prinzip wäre das mit Lidl ein guter Weg aber Lidl ist da auch nur Durchreiche sprich wird vom Hersteller über Großhandel usw beliefert.
Lidl wird auch nicht jedes Stück verpacktes Fleisch abwiegen, geschweige denn öffnen.
Vielleicht steht auf der Verpackung bzw Rückseite mehr über den Hersteller sprich den dann bei Verbraucherschutz melden.
Falls dieser im Ausland ist, wird es schwierig