Hilfe. Ungültiger Vertrag rückwirken Wirksam gemacht?!?!?
Ich wollte mit 17 einen 2 Jahres-vetrag an einem Fitnessstudio machen. Meine Mutter hat alledings nicht Unterschrieben und darauf habe ich auch vor meinem 18. Geburtstag hingewiesen. Einige Zeit später habe ich dann eine Beschwerde eingereicht.
Situation Erklärt, Anforderung gestellt:
1. Keine Buchungen Mehr weil der Vertrag nie gültig wurde
2. Geldzurück weil DER VERTRAG NIE GÜLTIG WURDE
Als Antwort bekam ich leider folgendes:
"Lieber Julian,
Vielen Dank für deine Nachricht.
Da du mittlerweile 18 Jahre alt bist, wurde der Vertrag rückwirkend wirksam, da du voll Geschäftsfähig bist.
Bitte sende uns einen Nachweis, das deine Mutter dem Vertrag vor dem 12.02.25 Widersprochen hat.
Dann können wir das gerne prüfen.
Bis dahin haben wir eine fristgerechte Kündigung hinterlegt.
Mit freundlichen Grüßen
#######" (hab ich mal zensiert)
Dürfen die das einfach? Chatgpt sagt nein. Hat jemand ahnung von Recht?
Hast du die Leistungen, über die der Vertrag geschlossen wurde, in Anspruch genommen?
Nein. Ich dachte eine ganze weile das ich gar nicht offiziell angemeldet bin weil die keinen gültige vertrag haben
7 Antworten
Solche sogenannten Dauerschuldverträge bedürfen immer der Einwilligung (beider) Eltern, § 107 BGB.
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Erfolgt diese nicht, ist der Vertrag schwebend unwirksam, § 108 Abs. 1 BGB.
Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
Verweigern die Eltern die Genehmigung ausdrücklich, oder kommen sie einer Aufforderung zur Erteilung der Genehmigung durch den Vertragspartner nicht nach, ist der Vertrag endgültig unwirksam, § 108 Abs. 2 BGB.
Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
Wird der Minderjährige 18 kann er den schwebend unwirksamen Vertrag selbst genehmigen, § 108 Abs. 3 BGB.
Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
Es ist also eine ausdrückliche Erklärung des Volljährigen erforderlich, oder eine konkludente Handlung, aus der sich erkennen lässt, dass der (nun) Volljährige den Vertrag gegen sich gelten lassen will. Das ist immer eine Einzelfallfrage.
Wenn du es genau wissen willst: Anwalt aufsuchen. Fordert das Fitnessstudio die Beiträge zu Unrecht und hätte das auch erkennen müssen (z. B. weil Du ja schon vor deinem 18. auf die fehlende Zustimmung der Eltern hingewiesen hast), muss es sogar die für die Abwehr der Forderung entstehenden Kosten tragen.
Man muss sich auch ganz genau anschauen, wie der Vertrag zustande gekommen sein soll. Viele (auch große) Fitnessstudios machen das heutzutage übers Internet und so schlampig, dass gar kein Vertrag zustande kommt. Stichwort § 312j Abs. 3, 4 BGB.
Dass das Studio auf der Zahlung beharrt, ist kein sicheres Zeichen dafür, dass die auch im Recht sind. Die sind manchmal einfach schlecht juristisch beraten, teils aber auch einfach verdammt dreist.
Hier noch eine Erklärung, wie man eine unberechtigte Forderung so abweist, dass auch kein negativer Schufa-Eintrag droht: https://davidwirth.de/forderungsabwehr
Viel Erfolg!
Nein, die dürfen das nicht. Der Vertrag bleibt schwebend unwirksam, bis zur Aufforderung des Nachweises der Genehmigung. Sobald du voll geschäftsfähig bist tritt allerdings deine Genehmigung an Stelle der deiner Erziehungsberechtigten.
Siehe § 108 BGB.
Dass du jetzt selbst so einen Vertrag abschließen kannst, weil du volljährig bist, steht nicht außer Frage. Dein bisheriger Vertrag war aber vor deinem 18. Lebensjahr nur vollständig gültig, wenn deine Mutter auch unterschrieben hat. Du darfst solche Verträge auch selbst abschließen, aber sie sind nur so lange wirksam, wie der Erziehungsberechtigte nicht widerspricht.
In diesem Punkt liegt ChatGPT also richtig.
Du darfst solche Verträge auch selbst abschließen, aber sie sind nur so lange wirksam, wie der Erziehungsberechtigte nicht widerspricht.
Nein, sie sind solange unwirksam bis der Erziehungsberechtigte (oder der später Volljährige selber) zustimmt.
Nein, das ist natürlich totaler Schwachsinn.
Du kannst Lastschrift-Abbuchungen einfach zurückbuchen und brauchst auf nichts von deren Seite zu reagieren, es sei denn es kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, diesem musst du fristgerecht widersprechen.
Laszschrift Abbuchungen gehe meine ich nur 3 monate. Der ganze spaß ging mitte dezember letzten Jahres los. Die haben selten reagiert und mir nie weitergeholfen. Ich möchte mein gesamtes geld zurück ca. =/<500
Da du mittlerweile 18 Jahre alt bist, wurde der Vertrag rückwirkend wirksam, da du voll Geschäftsfähig bist.
Das ist tatsächlich korrekt.
Aber keine explizite. Die Genehmigung ist die Unterschrift unter den Vertrag.
Aus meiner Sicht ist ein halbes Jahr lang den Beitrag zu bezahlen eine Genehmigung durch konkludentes Handeln.
Dazu auch:
https://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=51030
Demnach würde die Zahlung dann nicht als Genehmigung gewertet werden können, wenn der Gehnehmigungspflichtige nicht vom Umstand der genehmigungspflicht weiß. Somit beispielsweise von einem bereits rechtsgültigem Geschäft ausgeht und daher der verpflichtung der zahlungsleistung nachkommt.
Das ist in diesem Fall nicht richtig.
Wie meinen?
Der vertrag mit Unterschrift wurde vor Jahren durch den Minderjährigen geshclossen, soweit ich das herauslese.
Die Genehmigung, die die der Eltern ersetzen könnte, wäre frühestens mit Erreichen der vollen geschäftsfähigkeit, also deutlich später, möglich.
Ich hab auch gelesen das ich nach dem 18. Geburtstag einwilligen müsste damit der Vertrag rückwirken wirksam gemacht werden kann. Stimmt das?
Und die 2 Monate und startgebür die sie mit einem ungültige Vertrag abgebucht haben? Das kann doch nicht auch legitimiert werden weil ich 18 geworden bin
Heißt das wenn ich den mit 17 unterschrieben habe, ist er mit erreichen des 18. Lebensjahres gültig? Oder muss ich den nochmal unterschreiben damit er gültig ist