Hilfe. Ungültiger Vertrag rückwirken Wirksam gemacht?!?!?

LisaAusPisa  25.06.2025, 14:12

Hast du die Leistungen, über die der Vertrag geschlossen wurde, in Anspruch genommen?

Fuzetop 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 14:16

Nein. Ich dachte eine ganze weile das ich gar nicht offiziell angemeldet bin weil die keinen gültige vertrag haben

7 Antworten

Solche sogenannten Dauerschuldverträge bedürfen immer der Einwilligung (beider) Eltern, § 107 BGB.

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Erfolgt diese nicht, ist der Vertrag schwebend unwirksam, § 108 Abs. 1 BGB.

Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

Verweigern die Eltern die Genehmigung ausdrücklich, oder kommen sie einer Aufforderung zur Erteilung der Genehmigung durch den Vertragspartner nicht nach, ist der Vertrag endgültig unwirksam, § 108 Abs. 2 BGB.

Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

Wird der Minderjährige 18 kann er den schwebend unwirksamen Vertrag selbst genehmigen, § 108 Abs. 3 BGB.

Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

Es ist also eine ausdrückliche Erklärung des Volljährigen erforderlich, oder eine konkludente Handlung, aus der sich erkennen lässt, dass der (nun) Volljährige den Vertrag gegen sich gelten lassen will. Das ist immer eine Einzelfallfrage.

Wenn du es genau wissen willst: Anwalt aufsuchen. Fordert das Fitnessstudio die Beiträge zu Unrecht und hätte das auch erkennen müssen (z. B. weil Du ja schon vor deinem 18. auf die fehlende Zustimmung der Eltern hingewiesen hast), muss es sogar die für die Abwehr der Forderung entstehenden Kosten tragen.

Man muss sich auch ganz genau anschauen, wie der Vertrag zustande gekommen sein soll. Viele (auch große) Fitnessstudios machen das heutzutage übers Internet und so schlampig, dass gar kein Vertrag zustande kommt. Stichwort § 312j Abs. 3, 4 BGB.

Dass das Studio auf der Zahlung beharrt, ist kein sicheres Zeichen dafür, dass die auch im Recht sind. Die sind manchmal einfach schlecht juristisch beraten, teils aber auch einfach verdammt dreist.

Hier noch eine Erklärung, wie man eine unberechtigte Forderung so abweist, dass auch kein negativer Schufa-Eintrag droht: https://davidwirth.de/forderungsabwehr

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anwalt - keine Rechtsberatung, nur Hilfe zur Selbsthilfe

Fuzetop 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 17:23

damit konnte ich wirklich was anfangen danke <3

Nein, die dürfen das nicht. Der Vertrag bleibt schwebend unwirksam, bis zur Aufforderung des Nachweises der Genehmigung. Sobald du voll geschäftsfähig bist tritt allerdings deine Genehmigung an Stelle der deiner Erziehungsberechtigten.

Siehe § 108 BGB.


Fuzetop 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 14:29

Heißt das wenn ich den mit 17 unterschrieben habe, ist er mit erreichen des 18. Lebensjahres gültig? Oder muss ich den nochmal unterschreiben damit er gültig ist

Destranix  25.06.2025, 14:34
@Fuzetop

Du müsstest dem Vertrag zustimmen. Nicht mehr, nicht weniger.

Dass du jetzt selbst so einen Vertrag abschließen kannst, weil du volljährig bist, steht nicht außer Frage. Dein bisheriger Vertrag war aber vor deinem 18. Lebensjahr nur vollständig gültig, wenn deine Mutter auch unterschrieben hat. Du darfst solche Verträge auch selbst abschließen, aber sie sind nur so lange wirksam, wie der Erziehungsberechtigte nicht widerspricht.

In diesem Punkt liegt ChatGPT also richtig.


grandy52  25.06.2025, 14:48
Du darfst solche Verträge auch selbst abschließen, aber sie sind nur so lange wirksam, wie der Erziehungsberechtigte nicht widerspricht.

Nein, sie sind solange unwirksam bis der Erziehungsberechtigte (oder der später Volljährige selber) zustimmt.

KevinHP  25.06.2025, 14:52
@grandy52

Ich beziehe mich größtenteils auf § 110 BGB, da es sich so anhört, als hätte der Fragesteller den Vertrag selbst abgeschlossen (und somit auch selbst bezahlen wollen). Das geht ja nur, wenn auch Taschengeld (oder anderes Einkommen) zur Verfügung steht.

grandy52  25.06.2025, 16:23
@KevinHP

Der Taschengeld Paragraph greift nie bei wiederkehrenden Zahlungen wie Abos, Mitgliedschaften o.ä.

Nein, das ist natürlich totaler Schwachsinn.

Du kannst Lastschrift-Abbuchungen einfach zurückbuchen und brauchst auf nichts von deren Seite zu reagieren, es sei denn es kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, diesem musst du fristgerecht widersprechen.


Fuzetop 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 14:14

Laszschrift Abbuchungen gehe meine ich nur 3 monate. Der ganze spaß ging mitte dezember letzten Jahres los. Die haben selten reagiert und mir nie weitergeholfen. Ich möchte mein gesamtes geld zurück ca. =/<500

Oponn  25.06.2025, 14:12
Nein, das ist natürlich totaler Schwachsinn.

Nein, ist es nicht.

Da du mittlerweile 18 Jahre alt bist, wurde der Vertrag rückwirkend wirksam, da du voll Geschäftsfähig bist.

Das ist tatsächlich korrekt.


Destranix  25.06.2025, 14:18

Nein, ist es nicht. § 108 (3) BGB.

Destranix  25.06.2025, 14:22
@Oponn

Nein, da steht, dass weiterhin eine Genehmigung von Nöten ist.

Oponn  25.06.2025, 14:24
@Destranix

Aber keine explizite. Die Genehmigung ist die Unterschrift unter den Vertrag.

grandy52  25.06.2025, 14:25
@Destranix

Aus meiner Sicht ist ein halbes Jahr lang den Beitrag zu bezahlen eine Genehmigung durch konkludentes Handeln.

Destranix  25.06.2025, 14:26
@Oponn

Eine Genehmigung erfolgt immer im Nachhinein, kann somit nicht mit der Unterschrift bunterm Vertrag identisch sein.

Destranix  25.06.2025, 14:28
@grandy52
Aus meiner Sicht ist ein halbes Jahr lang den Beitrag zu bezahlen eine Genehmigung durch konkludentes Handeln.

Darüber könnte man reden. Da weiß ich nicht, wie de Rechtslage ist.

(Zudem müsste geprüft werden, ob die Minderjährigkeit verschwiegen wurde, etc.)

Destranix  25.06.2025, 14:31
@grandy52

Dazu auch:

https://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=51030

Demnach würde die Zahlung dann nicht als Genehmigung gewertet werden können, wenn der Gehnehmigungspflichtige nicht vom Umstand der genehmigungspflicht weiß. Somit beispielsweise von einem bereits rechtsgültigem Geschäft ausgeht und daher der verpflichtung der zahlungsleistung nachkommt.

Destranix  25.06.2025, 14:33
@Oponn
Das ist in diesem Fall nicht richtig.

Wie meinen?

Der vertrag mit Unterschrift wurde vor Jahren durch den Minderjährigen geshclossen, soweit ich das herauslese.

Die Genehmigung, die die der Eltern ersetzen könnte, wäre frühestens mit Erreichen der vollen geschäftsfähigkeit, also deutlich später, möglich.

Fuzetop 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 14:18

Ich hab auch gelesen das ich nach dem 18. Geburtstag einwilligen müsste damit der Vertrag rückwirken wirksam gemacht werden kann. Stimmt das?

Fuzetop 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 14:17

Und die 2 Monate und startgebür die sie mit einem ungültige Vertrag abgebucht haben? Das kann doch nicht auch legitimiert werden weil ich 18 geworden bin

Oponn  25.06.2025, 14:21
@Fuzetop

Der Vertrag ist inzwischen gültig und zwar mit allen Gebühren.