Habe ich mich strafbar gemacht?
Ich (M/16) habe auf einer sehr komischen plattfrom gechillt, wo sehr viele leute einfach reinschreiben, da war ein mädchen was schrieb das sie 14 is und bilder verkauft ihr wisst schon, ich war geschockt, habe sie bei telegram angeschrieben und gefragt warum sie sowas macht und sie aufhören sollte sie meinte das ich soll meine fresse halten, wir haben geschrieben und meinte immer wieder das es krank sei, sie sagt sie will pedos bilder verkaufen weil sie das geld braucht, ich meinte das es unter der würde is und ekeleregend is, ich habe nach ein bild gefragt, mit klamotten nur wie sie aussieht, hat sie mir auch geschickt, habe ihr ein kompliement gemacht, und sie sagt wieder kauf doch was, ich meinte wieder nein weil sowas krank is und nur pedos so ein scheiß machen, dann haben wir weitergeschrieben sie wollte immer das ich was kaufe, habe dann geschrieben wenn du willst kannst du mir was gratis schicken aber sonst werde ich nicht dafür bezahlen, ich habe auch nicht gebettelt oder so sie is auch 14 meinte sie zumindest, ich habe auch über 10 mal nein gesagt wo sie mir ein kauf aufwickeln wollte, habe ich mich hier strafbar gemacht weil sie vllt unter 14 is ? Sie meinte sie is 14 habe auch beweise falls nötig is.
die seite heißt btw Chatroom2000 und is voll mit komischen leuten ohne ende.
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Praktisch gesehen, machst du dich nicht strafbar, du hast immer wieder abgelehnt, eher macht sie sich strafbar aufgrund der Pornographischen Inhalten(Pornographie erst ab 18+ Legal im internet). Mach dir da also keine sorgen.
Macht ihn trotzdem nicht strafbar, erst wenn er diese Bilder bekommt und diese weiter gibt.
es unternimmt, einer anderen Person einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen
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Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt
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Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 1 strafbar.
Kinderpornos sind pornos die unter 14 Jahren gedreht wurden ü14 dürfen an den Partner geschickt werden, aber nicht verbreitet werden
😉Ich würde mal sagen da hat dann wohl jemand eine falschaussage getätigt, was in den meisten Fällen sogar Geahndet wird. In der Zukunft auch den Haupt Text nach alter etc schauen.
Hier greift § 184c.
Exakt gleich, nur steht da halt "Jugendpornografie". Daran, dass der Versuch besagte Inhalte zu erlangen unter Strafe steht, ändert sich selbstverständlich nichts...
Menschenskinder...
Wer hat ne Falschaussage getätigt?
Siehe zudem meinen obigen Kommentar. Es ist gänzlich egal, ob es sich um Kinder- oder Jugendpornografie handelt.
tja manche Seiten sagen es is erlaubt manche sagen es is strafbar
Hab grad gelesen es is erlaubt mit Einwilligung Pech gehabt
habe ich vergessen aber die seite war von der polizei oder so
Nein, du hast dich nicht strafbar gemacht, keine Sorge. Hast ja verhemmend abgelehnt und versucht, ihr ins Gewissen zu reden.
Das hingegen könnte zu einem Problem werden, weil sie sich dann dazu geneigt fühlen könnte, ihm Inhalte zu schicken, die er sich daraufhin anschauen könnte. Letztendlich sollte er aber straffrei bleiben. Er nötigt sie ja in keinster Weise oder bittet um kostenlose Bilder - sie hat ja die freie Wahl.
Allerdings bin ich auch kein Jurist.
Er versucht an die Inhalte zu kommen. Und das steht unter Strafe. Ob ein Gericht dann zwischen einem 50-jährigen und einem 16-jährigen Täter differenziert ist eine andere Sache
Das behauptest du auf Grundlage der geschilderten Story. Wenn er die Wahrheit sagt und nicht an die Inhalte kommen möchte, dann liegt hier keine Strafbarkeit vor. Dazu kommt, dass er keinen Kaufvertrag mit dem Mädchen geschlossen hat. Und die Äußerung „wenn du willst, kannst du mir was gratis schicken“ ist per se auch nicht strafbar. Erst das, was danach passieren könnte, könnte zu einer möglichen Strafbarkeit führen.
Doch auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Also solange es keiner von beiden oder jemand anderes zur Anzeige bringt, kann auch nichts geahndet werden.
Und hier sehen sie einen sehr schlechten Versuch sich als Retter in der Not hin zu stellen obwohl man eigentlich genau so eine Drecksau ist wie deren Kunden.....
LG
Juli
wenn du willst kannst du mir was gratis schicken
Du bist genauso widerlich wie alle anderen, die sich auf sowas aufgeilen. Kein Stück besser. Und dann Angst haben, sich strafbar gemacht zu haben.
Jeder Junge geilt sich auf pornos auf, hat nunmal mit Sex zu tun und das macht ein Jungen geil aber ich wollte Nix von der
wollte Nix von der
doch, du hast nach einem normalen Bild gefragt und sie könne andere gratis Schicken!
Pornos ist was ganz anderes, als Nacktbilder von einem echten Menschen oder gerade mal einem so jungen Mädchen.
Gucke dir Pornos an. Die Aussage, ich wollte nichts von der ist Schwachsinn.
Du hast selbst geschrieben, dass sie dir was schicken kann, du aber nichts dafür bezahlst. Also red dich woanders raus.
bruh, ich bin selber erst 16, und zwischen freiwilig schicken und kaufen liegt ein großer unterschied
Hä, also is es ekelhaft nach nudes zu fragen bist du dumm? Hä ich bin nur 2 Jahre älter echt komisch
Als das Mädchen sie is 14 und ich 16 nehmen wir an wir wehren in einer Beziehung würde es dann ekelhaft sein nach nudes fragen ?
Das wäre was absolut anderes. Aber es ist ein wildfremdes Mädchen und nicht deine Freundin.
ich habe sie erst am Ende geschrieben wir haben vorher eine Weile geschrieben 30 min, und ich habe geschrieben WENN DU WILLST, ich habe nicht geschrieben bekomme ich nudes, du übertreibst wir leben in 2024 es gibt über 1 Milliarde pornos sind da jetzt auch alle eklig die sich sows ankucken ?
Du verstehst absolut gar nichts. ICH finde es immer noch eklig. Du kannst pornos damit absolut nicht vergleichen.
Lass es gut sein, machst dich hier nur noch lächerlicher.
Erstatte eine Anzeige, dann werden ihre Aktivitäten geprüft und Käufer ermittelt. Anzeigen kannst Du persönlich bei einer Polizei-Dienststelle oder auch schriftlich.