Gilt das in Hessen als Täuschungsversuch?

4 Antworten

Meine Schulzeit liegt schon sehr lange zurück, deshalb kann ich nicht aus eigener Erfahrung berichten.

Wenn bei der Klausurarbeit eine bestimmte Mindestzahl von Wörtern gefordert war und du diese nur durch deinen Rechenfehler erreicht hast (also in Wirklichkeit darunter liegst), kann ich mir schon voststellen, dass es Punktabzug gibt. Aber gleich null Punkte .....

Mir ist jetzt jedoch aufgefallen,

Wie "jetzt"? Du hast die Arbeit doch abgegeben. Oder habt ihr sie schon zurückbekommen?

Wie auch immer. Normalerweise kann man anhand des Schriftbildes ganz gut abschätzen, ob die angegebene Zahl hinkommt. Im Zweifelsfall wird er nachzählen. Wenn ich mich recht erinnere, geht es dabei um den Fehlerquotient (die Anzahl Rechtschreibfehler pro 100 Wörter). Wenn jemand auf 10 Seiten 30 Fehler macht, ist das etwas anderes, als wenn ein anderer bei 2 Seiten 8 Fehler macht.

verreisterNutzer  09.06.2023, 13:19

Ja ich hab die ganze zeit darüber nachgedacht und die Wörter bei meinen alten Klausuren nachgezählt und da habe ich im Schnitt nur 150 Wörter Pro Klausurseite statt 250

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Ich denke nicht. Da die Chancen an deiner Seite stehen. Erstens hast fu wie jeder andere Mensch Recht auf Fehler. Zweitens kann die Anzahl übersehen werden. Und Drittens kommt es auf Inhalt auch an.

Ghostwriter2  11.06.2023, 14:58
Erstens hast du wie jeder andere Mensch Recht auf Fehler.

Natürlich, aber bei Klausuren und Prüfungen drücken Fehler die Note.

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Ich glaube das zählt nicht bzw. der Lehrer würde es dann einfach kommentarlos mit der richtigen Anzahl bewerten, wenn er überhaupt auf die Idee kam selbst nachzuzählen.

Außerdem wurde uns immer gesagt, wir sollen die Anzahl schätzen, wenn wir keine Zeit zum Zählen haben und da hat man sich sicherlich auch um 50 bis 100 Wörter verschätzen können.

Ansonsten frag mal einen Lehrer den du vertrauenswürdig findest.