Freundin will mich nach 14. BDay besuchen kommen?

4 Antworten

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Wäre es verwerflich was zu haben wegen 7 Jahre unterschied?

Nein.

Ab 14 ist man in Deutschland aus guten Gründen sexuell selbstbestimmt, d.h., man hat das RECHT, über sein Sexualleben SELBST zu bestimmen.

Wenn ihr also eine intime Beziehung möchtet, ist das alleine EURE Entscheidung.

Und unsere Gesetze schützen diese Selbstbestimmung auch vor missliebigen Eltern - auch wenn ich nicht glaube, dass es da Probleme geben könnte. Klingt nicht so, und generell ist so eine Beziehung mittlerweile auch gesellschaftlich toleriert.

Dass manche auf dem Weg ins 21. Jhdt. mental in den 50er Jahren hängengeblieben sind kommt zwar vor, ist aber heute nicht mehr mehrheitsfähig.

Also viel Glück und/oder Spaß euch beiden! ;-)

Da es ein sehr großer Altersunterschied ist solltest du aufpassen was du tust. Besonders da Sie noch nicht Volljährig ist. An sich kann dir keiner sagen was besser wäre. Ich kenne es auch aus dem Bekanntenkreis, es ging nach kurzer Zeit in die Brüche. Am Ende tut was euch das Herz sagt, später Interessiert es eh niemanden mehr wenn ihr beide Volljährig seid.

Libertinaerer  24.09.2022, 23:35
später Interessiert es eh niemanden mehr wenn ihr beide Volljährig seid.

Das interessiert schon ab 14 nicht mehr.

Deswegen wohl auch der nicht ganz zufällige Termin.

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Gesetzlich/Gesellschaftlich wäre es verwerflich, um nicht juristisch zu sagen. Denn mit 14 Jahren hat sie noch „das Gesetzbuch zwischen den Beinen!“

Sieben Jahre Altersunterschied sind relativ zu sehen. Wärest du 25 wäre da nix verwerfliches dran. Aus dem ganz einfachen Grund weil sie dann 18 Jahre wäre. Ich hatte auch mal eine 7 Jahre jüngere Freundin, *schmunzelnd der reinste „Kindergarten“. Ich mach solche Geschichten mich mehr mit. Ich hatte wenige jüngere Frauen und wenig ältere Frauen. Die Reife würde mir fehlen.

Ein ehemaliger guter Freund von mir hatte mal Freundin, mittlerweile auch Kind mit dieser. Zu dem Zeitpunkt war er 33 Jahre und sie 21 Jahre. Ich fragte ihn ob er in einer Midlifecrisis steckt. Ob er gerne mit Kindern rummacht.
Ich denke du weißt was ich meine.

14 Jähriges Mädel hin oder her. 14 Jahre, sind 14 und keine mindestens 18 oder 20. Viele der jungen Mädels sind „juckig“ um das Mal leicht anzusprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Libertinaerer  24.09.2022, 23:52
Gesetzlich/Gesellschaftlich wäre es verwerflich

Das mag für "deine" Gesellschaft sicherlich stimmen, aber für "die" Gesellschaft, nämlich UNSERE, für die gilt das nicht.

Und gesetzlich gibt es da kein Problem. Und die Gesetze gelten auch für "deine" Gesellschaft.

Zu dem Zeitpunkt war er 33 Jahre und sie 21 Jahre. Ich fragte ihn ob er in einer Midlifecrisis steckt. Ob er gerne mit Kindern rummacht.
Ich denke du weißt was ich meine.

Dass Du ziemlich durch den Wind sein musst? 🤪

Viele der jungen Mädels sind „juckig“ um das Mal leicht anzusprechen.

Und viele der alten Knacker sind "senil", um das mal leicht anzusprechen. 🤭

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Enrico1287  25.09.2022, 00:24
@Libertinaerer

Wenn ER 21 ist, sie 14 gibt es für ihn aufjedenfall Ordentlich Ärger, das ist ein Trugschluss das man mit 14 Jahren so etwas wie „Geschäftfähigkeit“ erlangt hat. Entscheidende Dinge wie wo das Kind leben will bei Scheidung der Eltern darf entschieden werden. Das war es dann aber auch wieder!
Sicherlich wird man hier in Deutschland ab 14 ganz gern nach Jugendschutzgesetz gehandhabt, aber so „Bombe“ ist das nicht.

Wenn das Mädel ohne die Einwilligung der Eltern Sex mit einem mindestens volljährigen hat, die Eltern diesen Anzeigen kann das „Böse“ ändern. Ab 14 müssten trotz alle dem, mindestens ein Erziehungsberechtigter zu stimmen.
Und dass ist nicht die einzige Sache die der Erziehungsberechtigte zustimmen müsste.

Sagt mal wo habt ihr denn euer „Wissen“ immer her?! Ich durfte schon drei mal im Gericht sitzen als Betreuer um zu sehen was passiert wenn rechtlich gesehen Erwachsener Minderjährige anfasst. Und du?

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Libertinaerer  07.01.2023, 11:20
@Enrico1287
Wenn ER 21 ist, sie 14 gibt es für ihn aufjedenfall Ordentlich Ärger

Der Unsinn wird durch Wiederholung nicht richtiger.

das ist ein. Trugschluss das man mit 14 Jahren so etwas wie „Geschäftfähigkeit“ erlangt hat.

Es ist ein Trugschluss, dass "Geschäftsfähigkeit" relevant für das Thema ist. Sexualität ist ein Grundrecht (Art. 2 GG), und die einzige Beschränkung bezogen auf das Alter endet mit 14: Ü14 dürfen nicht mit U14. Das war es.

Wenn das Mädel ohne die Einwilligung der Eltern Sex mit einem mindestens volljährigen hat, die Eltern diesen Anzeigen kann das „Böse“ ändern.

Falsch.

Ab 14 müssten trotz alle dem, mindestens ein Erziehungsberechtigter zu stimmen.

Falsch.

Und dass ist nicht die einzige Sache die der Erziehungsberechtigte zustimmen müsste.

Sie sollten bei deinen Beiträgen zustimmen müssen. ^^

Sagt mal wo habt ihr denn euer „Wissen“ immer her?!

Aus den Gesetzen, der juristischen Fachliteratur und der Rechtspraxis ...

... und nicht aus "Grimms Märchen"! ^^

Ich durfte schon drei mal im Gericht sitzen als Betreuer um zu sehen was passiert wenn rechtlich gesehen Erwachsener Minderjährige anfasst.

Schade, dass Du dabei nichts gelernt hast - sollte denn wenigstens das stimmen.

Und du?

Ich habe gelernt, dass der Altersunterschied ab 14 keine Rolle spielt: "Die Beziehung zu [dem 32 Jahre älteren Freund] mag unerwünscht und sozial geächtet sein; sie ist aber grundsätzlich nicht (straf-)rechtlich sanktioniert, also nicht schlechthin „verboten“." (aus der Begründung eines letztinstanzlichen Gerichtsbeschlusses zu einem "14 & 46"-Fall, warum die Eltern den (intimen) Umgang der Tochter mit ihrem Freund nicht verbieten können; der Fall endete dennoch "übel" ... für die Eltern: Ihnen wurde anschließend das Sorgerecht entzogen, die Tochter zog zuerst in betreutes Wohnen, dann mit 17 mit ihrem Freund zusammen und ich tippe mal, dass DU NICHT ihr "Betreuer" warst ^^).

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Sie ist 14 und damit noch ein Kind? Du bist 21 und damit erwachsen. Stehst du wirklich auf Kinder?

Du machst dich definitiv strafbar durch jede sexuelle Handlung mit ihr. Wenn es dir ernst ist und du sie aufrichtig liebst, wartest du bis sie 16 ist.
Wenn du nur was mit ihr haben willst, weil du sie hübsch findest und es ausnutzt, dass sie was von dir will, bist du ein Groomer.

Leopatra  24.09.2022, 02:02
Du machst dich definitiv strafbar durch jede sexuelle Handlung mit ihr.

Nein!

Es sei denn, es besteht ein Abhängigkeitsverhältnis oder extreme Unreife.

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Libertinaerer  24.09.2022, 23:59
@Leopatra
Es sei denn, es besteht ein Abhängigkeitsverhältnis

Kommt drauf an. Das Gesetz wurde letztes Jahr geändert.

oder extreme Unreife.

Nein.

Falls die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnahmsweise noch fehlt, darf das Fehlen nur nicht ausgenutzt werden.

Ersteres ist heutzutage sehr unwahrscheinlich, letzteres kann man vermeiden.

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Libertinaerer  24.09.2022, 23:39
Sie ist 14 und damit noch ein Kind?

Schlichtweg die Unwahrheit.

Stehst du wirklich auf Kinder?

Steht jemand wirklich auf Lügner?

Du machst dich definitiv strafbar durch jede sexuelle Handlung mit ihr.

So kann man sich, ähm, "irren".

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