Frage zu Hausverbot?

2 Antworten

Wenn keine Frist genannt wurde, nach der das Hausverbot endet, gilt Hausverbot bis auf Widerruf. Wie der Zufall es will kennt dich da doch noch jemand und schwupps hast Du ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch anhängig.
Wenn du es aber auf dem richtigen Weg versuchen willst, setze ein nettes Schreiben an die Geschäftsleitung auf, in dem Du um die Aufhebung des Hausverbotes bittest. Wenn man das korrekt formuliert, und eine gute Begründung hinzufügt, warum man die Lokalität wieder betreten möchte, wird das wohl kaum jemand ablehnen. Und Du bist auf der sicheren Seite, weil Du was schriftliches in den Händen hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit

Probiers… eventuell bar bezahlen, damit man dir nicht noch was nachweisen kann. :P


ZuumZuum  11.07.2025, 19:00

Anstiftung zum Hausfriedensbruch, sehr klug ist das nicht. Was spricht dagegen, die Geschäftsleitung anzuschreiben, und um Aufhebung des Hausverbotes zu bitten? Ein bischen Respekt und Anstand demonstrieren?