Frage zu einer Wiedereingliederung?
Hallo an alle ich habe eine Wiedereingliederung und bin während dieser Wiedereingliederung ja krankgeschrieben. Habe mir aber jetzt eine Magen-Darm-Grippe eingefangen und kann nicht arbeiten. Wie viel Tage darf ich tatsächlich ausfallen, ohne dass die Wiedereingliederung gefährdet ist? Und muss ich das Ganze an die Rentenversicherung und Krankenkasse auch weitergeben, dass das ich erkrankt bin?
3 Antworten
Wie viel Tage darf ich tatsächlich ausfallen, ohne dass die Wiedereingliederung gefährdet ist?
Die Wiedereingliederung kan bis zu maximal sieben Tagen unterbrochen werden. Es zählen Kalender- und nicht Arbeitstage.
Und muss ich das Ganze an die Rentenversicherung und Krankenkasse auch weitergeben, dass das ich erkrankt bin?
Du musst nur Deinem AG mitteilen, dass Du krankheitsbedingt nicht kommen kannst.
Wenn Du nicht länger als eine Woche erkrankt bist und danach die Wiedereingliederung fortsetzen kannst, ist alles ok. Du bist ja sowieso während der Wiedereinliederung arbeitsunfähig geschrieben, eine neue AU-Bescheinigung braucht es also nicht.
Fehlst Du länger, gilt die Wiedereingliederung als gescheitert.
In den Unterlagen zur Wiedereingliederung sollte stehen, wie im Krankheitsfall zu verfahren ist.
Man darf bis zu 7 Tagen krank sein, ansonsten gilt die Wiedereingliederung als Fehlgeschlagen. Du musst es deiner Krankenkasse und der Rentenkasse melden.
Ich glaube es betrifft nur Arbeitstage, aber da bin ich mir nicht ganz sicher
Inklusive Wochenende?