Frage zu einer Wiedereingliederung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Wie viel Tage darf ich tatsächlich ausfallen, ohne dass die Wiedereingliederung gefährdet ist?

Die Wiedereingliederung kan bis zu maximal sieben Tagen unterbrochen werden. Es zählen Kalender- und nicht Arbeitstage.

Und muss ich das Ganze an die Rentenversicherung und Krankenkasse auch weitergeben, dass das ich erkrankt bin?

Du musst nur Deinem AG mitteilen, dass Du krankheitsbedingt nicht kommen kannst.

Wenn Du nicht länger als eine Woche erkrankt bist und danach die Wiedereingliederung fortsetzen kannst, ist alles ok. Du bist ja sowieso während der Wiedereinliederung arbeitsunfähig geschrieben, eine neue AU-Bescheinigung braucht es also nicht.

Fehlst Du länger, gilt die Wiedereingliederung als gescheitert.

Hexle2  12.04.2024, 09:53

Danke fürs Sternchen und gute Besserung

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In den Unterlagen zur Wiedereingliederung sollte stehen, wie im Krankheitsfall zu verfahren ist.

https://www.hrworks.de/lexikon/wiedereingliederung/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Man darf bis zu 7 Tagen krank sein, ansonsten gilt die Wiedereingliederung als Fehlgeschlagen. Du musst es deiner Krankenkasse und der Rentenkasse melden.

Pille599penny 
Fragesteller
 11.04.2024, 09:59

Inklusive Wochenende?

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kaorichan  11.04.2024, 10:20
@Pille599penny

Ich glaube es betrifft nur Arbeitstage, aber da bin ich mir nicht ganz sicher

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