Findet ihr die Reaktion meiner grossen Schwester gerechtfertigt?

11 Antworten

Da deine Schwester und ihr Ex Eltern eines gemeinsamen Kindes sind, wird es sich schon alleine durch die unterschiedlichen Erziehungsrechte usw. nicht vermeiden lassen, dass sie den Kontakt zu ihm jemals komplett abbrechen kann.

Ich würde an ihrer Stelle später das Kind selbst entscheiden lassen, ob es weiter Kontakt zum Vater wünscht oder nicht. Denn auf Grund der Differenzen der Eltern darf nicht das Kind gezwungen werden, die leidtragende Person zu sein !

Tamiatsama 
Fragesteller
 24.04.2024, 11:02

Aber der Vater also ihr Ex möchte ja nichts von dem Kind wissen?

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lazyjo  24.04.2024, 11:07
@Tamiatsama

Dann wird sich die Frage für das Kind von Alleine lösen. Hauptsache ist, dass es nicht das Gefühl bekommt, dass über ihn/sie entschieden wird, egal, ob er/sie mit der Lösung einverstanden ist oder nicht. Das belastet nämlich unheimlich.

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SimonvonSirene  24.04.2024, 13:11
@Tamiatsama

Was der will, ist ganz egal. Auf den Mist den er sich erlaubt hat, braucht der jetzt seinen Willen nicht mehr in den Vordergrund stellen!

Ein Kind braucht einen Vater und wenns ein Aloch ist! Bis das Kind das selbst rausfindet, hat er seinen Beitrag zu leisten.

So muss aich die Mutter über ihren Schatten springen, dem Kind zu Liebe♥️

ps: Die ganze Geschichte tit mir leid für deine Schwester und das Kind, aber das ist einfach der notwendige Weg🍀

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Tamiatsama 
Fragesteller
 24.04.2024, 13:14
@SimonvonSirene

Vllt ist es ihr momentan auch einfach zu viel und die Enttäuschung sitzt noch zu tief, dass sie derzeit so denkt.

Evtl kann sie mit der Zeit neutraler über die Sache schauen

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SimonvonSirene  24.04.2024, 13:22
@Tamiatsama

Ja klar, Ich habe vollstes Verständnis! Aber langfristig gesehen macht es keinen Sinn♥️ der Typ ist abgeschrieben, da sind wir uns denke ich alle einig, aber dem Kind darf man seine Zukunft deswegen nicht verbauen 🍀 Drück deine Schwester von mir und alles Gute und Liebe eich beiden!🤗

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Nein, ich kann das nicht verstehen.

Ich würde den Vater meines Kindes natürlich nicht "lebenslang" in Ruhe lassen, sondern zumindest eine Zeitlang mit Unterhaltsforderungen bedenken.

Ob sie ein Wort mit ihm wechselt, oder das ihr Anwalt macht, ist ja ihre Sache.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Frau, Mutter, Ehefrau, Freundin.

ich kann ihre Reaktion sehr gut verstehen. Ich würde da auch noch einen Schritt weiter gehen und den Ex anzeigen.

Zicke52  24.04.2024, 13:29

Anzeigen weswegen?

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Zicke52  24.04.2024, 13:35
@AryaSaphyra

Nur weil jemand möchte, dass die Freundin abtreibt, ist das keine Straftat. Auch "Erpressungen" wie "sonst verlasse ich dich" nicht.

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AryaSaphyra  24.04.2024, 13:43
@Zicke52

Und du weist, dass es "nur" ein "sonst verlasse ich dich" gewesen ist, weil?

ist ja unterdessen ohnehin der Ex Partner, also wirds wohl nicht um eine mögliche Trennung gegangen sein.

schlussendlich heist es in der Fragestellung "setzte er sie unter Druck das sie abtreiben soll, erpresste sie teilweise sogar".

und zu deinem "nur Erpressung", hier mal der Unterschied von Nötigung und Erpressung:

Die Gemeinsamkeit beider Delikte besteht darin, dass der Täter eine andere Person durch Gewalt und/oder Drohungen zu einem bestimmten Verhalten zwingen will. Anders als bei einer Nötigung gibt es bei einer Erpressung jedoch immer eine Gewinnabsicht.

https://www.verivox.de/rechtsschutzversicherung/themen/noetigung/#:~:text=Die%20Gemeinsamkeit%20beider%20Delikte%20besteht,Erpressung%20jedoch%20immer%20eine%20Gewinnabsicht.

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Tamiatsama 
Fragesteller
 24.04.2024, 14:10
@Zicke52

Ne das war nicht nur derartiges, sondern auch, dass er intime Bilder die innerhalb der Beziehung im Vertrauen geschickt wurden, veröffentlicht werden, mit Schlägen usw

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AryaSaphyra  24.04.2024, 14:14
@Tamiatsama

Sag deiner Schwester, sie soll ihn Anzeigen. mit Gewaltdrohungen ist nicht zu spassen.

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Zicke52  24.04.2024, 16:22
@AryaSaphyra

Nein, das weiss ich nicht. Aber du wusstest auch nicht, ob er eine Straftat begangen hat, also du von einer Anzeige schriebst, weil in der Frage nichts davon steht. Meine Antwort war nur eine Reaktion auf deine, mit einem Bespiel von "Erpressung", die keine Straftat ist.

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AryaSaphyra  24.04.2024, 16:26
@Zicke52

In welcher Art und weise hätte ein Ex Partner eine Frau erpressen sollen, ohne dass es eine Straftat gewesen wäre? also mir persönlich fällt da nichts ein. Daher mein Rat zur Anzeige. Der ja anscheinend mehr als nur berechtigt war.

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Zicke52  25.04.2024, 15:51
@AryaSaphyra

Habe ich ja erklärt: Wenn er zum Beispiel sagt "Ich verlasse dich, wenn du nicht abtreibst". Da es keine Straftat ist, jemanden zu verlassen, ist auch die Androhung des Verlassens keine Straftat.

Anders wäre es, wenn er sagt "Ich bringe dich um, wenn du nicht abtreibst".

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AryaSaphyra  25.04.2024, 15:53
@Zicke52

ein Ex Partner ist schon per Definition getrennt. Darum nennt man es ja EX. Warum sollte er da die Trennung androhen, wenn die doch sowieso schon hinter ihnen liegt?

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Zicke52  25.04.2024, 15:57
@AryaSaphyra

Die "Erpressung" war doch VOR der Trennung (= bevor seine Affaire rauskam, die offenbar zu Trennung führte).

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AryaSaphyra  25.04.2024, 15:58
@Zicke52

nur weil die Nötigung schon vor der Trennung begonnen hatte, hört sie nach der Trennung nicht einfach auf. im Gegenteil. Ich bezweifle, dass der wehrte Fremdgänger nach seiner Trennung besser darauf zu sprechen war ein Kind mit seiner nun ex zu bekommen, als vor der Trennung.

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Zicke52  25.04.2024, 16:03
@AryaSaphyra

Egal, was passiert ist, wir wissen es nicht, und es macht keinen Sinn, ewig darüber zu spekulieren.

Mir ging es nur darum, zu verstehen, warum du zu einer Anzeige geraten hast, obwohl in der Frage nichts stand, was diese gerechtfertigt haette.

Belassen wir es dabei.

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Wenn Deine Schwester das Kind bekommt, kommt sie nicht umhin, mit ihrem Ex weiterhin Kontakt pflegen zu müssen. Denn als Vater hat er Pflichten, und das Kind hat ein Recht auf Umgang mit ihm, unabhängig davon, ob die Mutter das will.

Giwalato

Tamiatsama 
Fragesteller
 24.04.2024, 13:13

Der Vater will ja nichts mit dem Kind zu tun haben?

Aufzwingen kann man den Kontakt ja meines Wissens nach nicht

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Bei allem Ärger sollte sie nicht vergessen, dass sie gemeinsam Eltern des Kindes sind