Fernstudium von Steuer absetzen?
Hi Leute,
ich fange im September ein Fernstudium an, welches ich nebenbei zu meiner Ausbildung machen werde.
Studium wäre Kommunikationsdesign, Ausbildung ist bei mir aktuell Kauffrau für Finanzen.
Da das ja zwei ganz unterschiedliche Bereiche sind, frage ich mich, ob sich ein Teil des Beitrags fürs Studium absetzen lässt.
Vorher habe ich Dual BWL studiert, habe aber abgebrochen. Die Ausbildung geht jetzt noch 1,5 Jahre.
Danke für eure Antworten :)
3 Antworten
Ja, das ist möglich.
- Wenn Erststudium/Erstausbildung und das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet --> Kosten sind Sonderausgaben nach 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG (bis 6.000 € im Jahr abzf.)
- Wenn Zweitstudium/Zweitausbildung oder Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses --> Kosten sind unbeschränkt als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig ( 9 Absatz 6 EStG).
Das Fernstudium wäre jedoch eine Erstausbildung, da du noch keine Ausbildung abgeschlossen hast.
Aber: Eine Steuererklärung macht nur dann Sinn, wenn du Steuern gezahlt hast oder wenn du einen Verlust feststellen lassen könntest. Wenn du kein weiteres Einkommen hast, dann hast du ja nichts eingezahlt und mit Sonderausgaben kann kein Verlustvortrag festgestellt werden.
Klar kannst du das. Du musst genug verdienen, um eine Est-Erklärung machen zu dürfen. Eben sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Ein Minijob bzw. Werk-studentenjob reichen da nicht.
Da gibt es keine Antwort!
Frag deinen Steuerberater, da gibt es so viele wenn und aber, das wir Leien dir hier keine vernünftige Antwort geben können!