Fernstudium von Steuer absetzen?

3 Antworten

Ja, das ist möglich.

  • Wenn Erststudium/Erstausbildung und das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet --> Kosten sind Sonderausgaben nach 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG (bis 6.000 € im Jahr abzf.)
  • Wenn Zweitstudium/Zweitausbildung oder Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses --> Kosten sind unbeschränkt als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig ( 9 Absatz 6 EStG).

Das Fernstudium wäre jedoch eine Erstausbildung, da du noch keine Ausbildung abgeschlossen hast.

Aber: Eine Steuererklärung macht nur dann Sinn, wenn du Steuern gezahlt hast oder wenn du einen Verlust feststellen lassen könntest. Wenn du kein weiteres Einkommen hast, dann hast du ja nichts eingezahlt und mit Sonderausgaben kann kein Verlustvortrag festgestellt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Klar kannst du das. Du musst genug verdienen, um eine Est-Erklärung machen zu dürfen. Eben sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Ein Minijob bzw. Werk-studentenjob reichen da nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Da gibt es keine Antwort!

Frag deinen Steuerberater, da gibt es so viele wenn und aber, das wir Leien dir hier keine vernünftige Antwort geben können!


anTTraXX  25.06.2025, 06:07

Was natürlich Blödsinn ist

AnimeBros0628 
Beitragsersteller
 24.06.2025, 23:32

Hätte ich nur einen 🥲