Ersatzmotorrad von Werkstatt gestohlen?

4 Antworten

Naja eigentlich ist die Werkstatt bzw. der Händler bei sowas durch die Versicherung versichert. Aber das wird sich bestimmt in deinem Gespräch mit den Leuten noch klären.

Das klären die mit ihrer Versicherung

Normalerweise muss man den Selbstbehalt übernehmen bei einer solchen Aktion… Ob man dafür tatsächlich was unterschreiben muss? Glaub ich fast nicht. Ich meine auch mal gehört zu haben, dass man eben bei solchen Leihfahrzeugen explizit auch mal fragen muss, wie hoch denn die Selbstbeteiligung ist – so von wegen, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht…

Ich meine der normale Menschenverstand sagt einem ja, dass man grundsätzlich für ein geliehenes Objekt geradestehen muss. In diesem Fall sagt einem der Verstand auch, dass der Gegenstand eine Versicherung besitzen wird, aber eben auch, dass die Selbstbeteiligung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht 0 Euro betragen wird und eben diese entstehenden Kosten im Falle des Falles wohl schwerlich von der Werkstatt getragen werden…

Geisterhose 
Fragesteller
 21.09.2021, 15:13

So eine abgehobene Antwort hättest du dir sparen können. Das hat nichts mit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" zu tun. Ich besitze übrigens einen "normalen Menschenverstand". Dass die Werkstatt versichert ist, ist auch klar.

Wenn ich einen selbstverschuldeten Schaden angerichtet hätte, z. B. durch einen Unfall, wäre das meiner Meinung nach ein anderes Thema. In diesem Fall wurde allerdings bei mir eingebrochen und das Motorrad wurde gestohlen. Mir ist übrigens auch dabei ein Schaden entstanden, auch wenn das keine Rolle spielt.

Als ich mal eine Probefahrt gemacht habe, wurde mein Ausweis und mein Führerschein gescannt und dazu musste ich noch einiges unterschreiben wegen Haftung usw. Das alles nur um 10 Minuten zu fahren.

Diese Werkstatt gibt mir einfach nur den Schlüssel und schickt mich weg. Ich war auch vorher noch nie dort. Ich glaube nicht, dass das die normale und übliche Vorgehensweise ist. Möglicherweise war es auch versicherungswidriges Verhalten. Deshalb die berechtigte Frage, ob ich dennoch eine Selbstbeteiligung zahlen muss.

Natürlich ist das eine blöde Situation für die Werkstatt. Für mich allerdings auch.

Einbruch und Diebstahl sind für mich schon schlimm genug und wenn ich zusätzliche Kosten und Ärger vermeiden kann, dann versuche ich das auch...

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T3Fahrer  21.09.2021, 15:19
@Geisterhose

Das ist keine abgehobene Antwort. Aber wenn ich von der Werkstatt was geliehen bekomme, ist doch die erste Überlegung, wie es um Versicherung und SB geht…

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht war auch nicht auf dich bezogen in diesem Sinne, sondern hieß einfach, bloß weil du nicht gefragt hast oder man es dir nicht gesagt hat, kann trotzdem eine SB fällig werden.

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Minijobopa  21.09.2021, 18:05
@Geisterhose

Das Motorrad ist wie jedes andere Fahrzeug gegen Diebstahl versichert. Wie das mit einem möglichen Selbstbehalt ist kommt auf den Vertrag an. Wenn sich die erste Aufregung gelegt hat wird das seinen Gang gehn wie immer. In dem Zusammenhang von Strafe zu reden ist schon ziemlich dämlich. Ausser natürlich für den Dieb.

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Es wird darauf hinaus laufen dass du einen gewissen Teil selbst bezahlen musst, wie hoch das ist, hängt von der Versicherung ab bzw vom Vertrag der geschlossen wurde von der motorradwerkstatt und der Versicherung.

Der Rest wird von der Versicherung getragen