Erbe ausschlagen, ab wann beginnt die 6 Wochen Frist um diese auszuschlagen?
Schönen guten Tag!
Bin aktuell etwas gestresst und verwirrt.
Weil ich von verschiedenen Seiten unterschiedliche Angaben erhalte.
Und ich jetz einfach nicht mehr weiß was jetz korrekt ist und was nicht.
Und ich am Ende die Frist deshalb versäume und ein Haufen Schulden erbe+ ausräumen einer Messi Wohnung.
Also die eine Seite sagt man hat 6 Wochen Zeit zum ausschlagen des Erbes ab Kenntnisnahme des Todes der Person bzw ab Austellung der Todesurkunde mit entsprechender Urkunden Nummer mut der man diese dann aufschlägt.
Die andere Seite sagt das stimmt nicht. Man bekommt Post vom Nachlass Gericht und die Frist beginnt erst dann.
Wenn es stimmt mit der Krntnissnahme des Todes dann wäre die Frist bald rum.
Im Internet lese ich häufig "Ab Kentnisnahme des Erbes" was auch immer das heißt.
Nur frage ich mich halt wie soll man etwas ausschlagen wenn man gar nicht weiß was und ob etwas zu erben gibt?
Wir sind uns alle sicher dass es Schulden sind aber was es im Endeffekt ist oder nicht erfährt man doch erst?
Bin echt überfordert aktuell weil gleich doppelt Belastung da kurze Zeit später noch ein Familienangehörigen verstorben ist.
Also kann mir jemand bitte schlüssig am Besten mit Links zu den gesetzlichen Richtlinien ect pp erklären ab wann die Frist gilt.
Wie kommt es eigentlich dass so grundverschiedene Meinungen zu diesem Thema existieren und jeder ist der Meinung dass seine Meinung stimmt.
Z.b. jemand anderes ist der Meinung dass es da eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten gibt dass erst der eine der in der Reihnefolge am höchsten steht angeschrieben wird und man dann in dieset Reihenfolge aufschlägt und man nach und nach angeschrieben wird.
Bin echt verwirrt und überfordert😂
Hoffe mir kann jemand helfen und diese vielleicht mit Fakten untermauern.
Danke schon mal für eure Hilfe
LG Evangeline
7 Antworten
es waren doch einige Antworten unverständlich oder sogar falsch.
6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Das ist bei Eltern oder nahen Verwandten ohne Kinder 6 Wochen nach Kenntnis vom Tod.
Wenn du nicht in direkter Erbfolge stehst, wenn du informiert wirst, dass die anderen Erben ausgeschlagen haben.
Hallöchen gesagt.
Die Ausschlagungsfrist für ein Erbe beträgt in der Regel sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe von der Erbschaft und seiner Berufung als Erbe Kenntnis erlangt hat. Es gibt jedoch Ausnahmen, die diese Frist verlängern können.
Ausnahmen:
Auslandserbfall: Wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland ist, beträgt die Frist 6 Monate.
Testament: Bei einer Erberufung durch Testament beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe des Testaments durch das Nachlassgericht.
Hier mal der Link, falls Du selber nachschauen möchtest:
Hoffe, es hilft Dir weiter.
Gruß aus Berlin
Bei dem langen Text wäre es interessant zu ergänzen wer denn nun in welcher Reihenfolge gestorben ist.
Sollte es ein Elternteil sein, würde ich die Frist ab Kenntnis des Todes nehmen - über ein mögliches Testament hättest du vielleicht sogar Kenntnis und wenn kein Testament vorhanden ist, bekommst du die angebliche Post vom Nachlassgericht nie sofern der Verstorbene nicht in Bayern wohnte.
Dieses Datum würde ich auch dann nehmen, wenn sicher bist, dass du ein direkter gesetzlicher Erbe bist.
Wenn beide Verstorbene die gleiche Wohngemeinde hatten - kannst du die Ausschlagungen auch für beide Verstorbene in einem Termin erklären. Wenn du bereits Kinder hast - nimm diese direkt mit, sind die Kinder minderjährig, muss der zweite Sorgeberechtigte mit.
Hätte bei einer Messi-Wohnung den Vorteil, dass du relativ zeitnah dem Vermieter belegen kannst - das Räumen= nicht deine Zuständigkeit.
ab wann beginnt die 6 Wochen Frist um diese auszuschlagen?
Ab Kenntniserlangung vom Tod des Erblassers.
falsch, ab Kenntnis, dass man Erbe geworden ist. Das ist bei entfernten Verwandten deutlich später
Mit Kenntnis des Erbanfalls, klassischerweise.
§ 1944 (2) BGB : Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht.
-
Also die eine Seite sagt man hat 6 Wochen Zeit zum ausschlagen des Erbes ab Kenntnisnahme des Todes der Person bzw ab Austellung der Todesurkunde mit entsprechender Urkunden Nummer mut der man diese dann aufschlägt.
Das stimmt so nicht unbedingt. In dem Fall könnte ja eine Person, die nur durch Ausschlagung eines weiteren Erben zum Erben wird ggf. nicht mehr ausschlagen.
Dass der Kenntnis vom Tod der Person bei z.B. einem Kind natürlich gleichbedeutend sein kann mit ' da ist vielleicht ein Erbe angefallen' ist eine andere Sache.
Die andere Seite sagt das stimmt nicht. Man bekommt Post vom Nachlass Gericht und die Frist beginnt erst dann.
Auch das stimmt nur dann, wenn man dadurch vom Erbanfall erfährt oder wenn der Erbe durch Verf. von Todes wegen Erbe wurde.
Allerdings: Wenn du Post vom Nachlassgericht erhältst, dann ist das eben der Zeitpunkt ab dem es nachweisbar ist, dass du Kenntnis hattest. Außer du hast zum Beispiel irgendwelche Informationen gegeben, zum Beispiel über weitere Angehörige, das nichtvorliegen eines Testaments usw. ... dann ergibt sich daraus natürlich, dass du Kenntnis vom Tod der Person hattest.
Nur frage ich mich halt wie soll man etwas ausschlagen wenn man gar nicht weiß was und ob etwas zu erben gibt?
Das ist deine Sache als Erbe. Wenn du es nicht weißt und keine Schulden möchtest, dann musst du eben ausschlagen.
Vielen Dank. War am Ende tatsächlich so. Meine Mutter war beim Nachlassgericht und sie konnte noch rechtzeitig ausschlagen. Sie hat sich das alles nochmal erklären lassen.
Nachdem sie ausgeschlagen hat hat sie allen Kindern (Geschwister vom verstorbenen Bruder) dass Sie als Ersterbin (bei ihr galt die Frist 6 Wochen nach Tod da kein Testament vorlag) ausgeschlagen hat und wir ab dem Datum dieser Nachricht darüber jetz auch 6 Wochen Zeit haben. Denke mal wenn es mehrere ich nenn es mal Erbränge gibt jeweils die 6 Wochenfrist beginnt sobald alle des vorherigen Rangs ausgeschlagen haben.
Denke mal wenn ein Testament vorgelegen hätte dann hätte die 6 Wochen Frist erst ab Testaments Eröffnung begonnen.
Wir dachten ja eig dass wir einen Brief vom Nachlass Gericht bekommen würden und hätten dann 6 Wochen Zeit auszuschlagen so wurde das der Mama eig erklärt.
Aber was ich halt zufällig rausgefunden habe. Das Nachlass Gericht meldet sich scheinbar nur per Post wenn es ein Testament gibt.
Nun deine Antwort ist aufjedenfall korrekt. Das was der Mama beim Nachlassgericht dann auch so erklärt wurde