die meisten Antworten waren falsch. Erbschaftssteuer fällt keine an, da unter dem Freibetrag. Wenn du deine Geschwistern die Anteile abkaufst, ist es keine Erbauseinandersetzung sondern ein ganz normaler Kauf und damit Grunderwerbsteurpflichtig
der Bruder hat keinen Pflichteilanspruch, wenn ihr ein Testament habt.
Man kann ein Haus nicht übernehmen, sondern nur erben oder kaufen oder geschenkt bekommen.
Rentenberater der DRV sind kostenlos und beraten gut, machen aber keine Steuererklärung.
Postfach geht nicht als Meldeadresse, aber sich bei Verwandten/Bekannten anmelden. Kontrolliert niemand und ist bei nicht Steuerpflichtigen egal. Ob einen Anmeldung in Kroation Vorteile hat muss man abklären
Der Zündkerzenstecker soll auch keinen Zündfunken abgeben.
gar keins, solange unten Öl raustropft ist oben noch genug drin
es ist billiger und technisch besser das Auto mit der gewünschten Leistung zu kaufen und das jetzige verkaufen
2 Schrauben kosten nicht so viel
Bundeswehr zahlt Sold und keine Grundsicherung
Krankenkassenbeiträge kann man nicht erstatten lassen. Rentenbeiträge unter Umständen schon
ich würde die Werkstatt wechseln, wenn´s geht direkt zu einer Mercedes Niederlassung und kein Händler.
Schaber für Cerankochfeld
dein Bruder kann das Haus nicht alleine verkaufen, wenn du Miteigentümer bist. Dir stehen 50% von Verkaufserlös zu. Was er als Ausgleich für seine Zahlungen bekommt ist eine andere Sache.
Es fallen keine 250.-- im Monat an für ein unbewohntes Haus
wenn du eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) hast, kannst du dich bewerben. Verpflichtung 13 Jahre, dann wird entschieden ob du Berufssoldat werden kannst
wenn die verklebt ist ist es ohne Grube /Hebebühne sehr umständlich. Aber auch bei separater Dichtung kein Vergnügen. Lass es machen für 300.--
der Schlauch wird eingeclipst, dass er waagrecht liegt. Ist Kurbelghäusentlüftung
10 Stunden / Tag sind heute schon möglich
wenn die nicht halten ist die Auslegung falsch.
es gibt genügend Makler die ein kostenloses Gutachten machen. Anzeigen dafür finden sich in den Tageszeitungen. Ob dir oder der Gegenseite der Preis passt, ist was anderes. gerichtsfest ist das auch nicht.
es waren doch einige Antworten unverständlich oder sogar falsch.
6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Das ist bei Eltern oder nahen Verwandten ohne Kinder 6 Wochen nach Kenntnis vom Tod.
Wenn du nicht in direkter Erbfolge stehst, wenn du informiert wirst, dass die anderen Erben ausgeschlagen haben.