Muss ich Grunderwerbssteuer zahlen, wenn ich das Haus meines Vaters übernehme (Erbfall) und hierfür die Geschwister ausbezahle?

7 Antworten

So wie ich das kenne, hat jedes Kind einen Steuerfreibetrag von 400000 Euro bei einer Erbschaft nach den leiblichen Eltern jeweils. Bei dem Wert des Hauses von 120000 Euro dürften keine Steuern anfallen. Der pflichtteilberechtigte Sohn hat aber auch einen Anspruch von der Hälfte seines Erbes in Geld zu bekommen. Ein Jahr nach Todesfall ist die Grundbucheintragung, glaube ich, auch ohne Kosten. Beim Finanzamt dürften keine Erbschaftssteuern für Euch alle anfallen. Es gibt eine Broschüre über Erben und Vererben, da kannst Du das nachlesen. Oft liegt diese bei der Stadt aus.


Raffa123669 
Beitragsersteller
 16.05.2025, 23:22

Besten Dank für die Antwort. Die 400.000Euro sind aber nur der Freibetrag für die Erbschaftssteuer, oder?
Ich teile mal kurz einen Link, den ich eben schon in der anderen Antwort geteilt habe. Hier wird beschrieben, dass auf den Auszahlungsbetrag an die Geschwister tatsächlich eine Grunderwerbssteuer anfällt:

https://deinimmokaeufer.de/grunderwerbsteuer/erbe/

Ich bin echt verwirrt ... irgendwie findet man im Netz sich widersprechende Infos ;-)

Liesche  16.05.2025, 23:26
@Raffa123669

Bei Erbschaften glaube ich nicht, erkundige Dich beim Finanzamt!

Von Experte ichweisnix bestätigt

Sehe ich genauso wie Ronox: Nach § 3 Nr. 3 GrEStG fällt hier keine Grunderwerbssteuer an.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

die meisten Antworten waren falsch. Erbschaftssteuer fällt keine an, da unter dem Freibetrag. Wenn du deine Geschwistern die Anteile abkaufst, ist es keine Erbauseinandersetzung sondern ein ganz normaler Kauf und damit Grunderwerbsteurpflichtig


Raffa123669 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 22:26

Vielen Dank für die leider beunruhigende Antwort ;-) Dann ist es also tatsächlich so, dass man für den Betrag, mit welchen man die Geschwister ausbezahlt, Steuern zahlen muss?
Also angenommen ich zahle zwei mal 15.000Euro aus, muss man jeweils 5% von 15.000€ an Steuern zahlen ? Gibt es einen Freibetrag?

Bei einer Erbauseinandersetzung fällt generell keine Grunderwerbsteuer an, § 3 Nr. 3 GrEStG.

Und wenn dann zahlt man die vor der Eintragung im Grundbuch und nicht danach.


Raffa123669 
Beitragsersteller
 16.05.2025, 23:18

Das wären sehr gute Nachrichten .. allerdings bin ich irritiert:
Ich zitiere mal aus der folgenden Quelle:
"Ein Beispiel: Übernimmt ein Erbe eine Immobilie im Wert von 500.000 Euro und zahlt den anderen Erben 200.000 Euro aus, wird die Grunderwerbsteuer auf diese 200.000 Euro berechnet. Bei einem Steuersatz von 5 % ergibt sich eine Steuerlast von 10.000 Euro."

https://deinimmokaeufer.de/grunderwerbsteuer/erbe/

Ronox  16.05.2025, 23:43
@Raffa123669

Zunächst: Ich bin zwar Experte für Grundstücksrecht und was dazu gehört, aber nicht für Steuerrecht. Trotzdem erlaube ich mir die Aussage, dass der Artikel Unsinn ist, sofern er vertritt, dass im Rahmen der Erbauseinandersetzung (Übertragung eines Grundstücks auf einen Miterben mit oder ohne Ausgleichszahlung) Grunderwerbsteuer anfallen kann. Der § 3 Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz ist hier sehr eindeutig. Und auch in der Praxis ist mir das nie zu Ohren gekommen, dass ein Übernehmer hier Grunderwerbsteuer hätte zahlen müssen.

Wenn du es aber ganz sicher wissen möchtest, musst du natürlich einen Steuerberater fragen.

Raffa123669 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 15:18
@Ronox

@ Ronox: Besten Dank für die Info - das beruhigt mich schonmal, dass dir noch kein Fall begenet ist, bei dem für Auszahlungen Grunderwerbssteuern angefallen sind. Dann ist dieser Artikel anscheinend wirklich fehlerhaft. Merci!

Nein, du zahlst bei einer Erbschafft gar nichts. Ich habe auch nichts gezahlt.