Teilrente mit 63?
Ich möchte mit 63, also ab 01.09.2025 eine Teilrente beantragen aber voll weiterarbeiten. Sollte ich die 99,99% -Teilrente beantragen, oder eher weniger?
Die Frage ist, wieviel Steuern zahle ich zusätzlich bei 99.99% bzw z. B 60%?
Ca 1700 Brutto Rente und 3600 Brutto Lohn
Durch das weiterarbeiten erarbeiten ich die 13% Abzug wieder rein.
Chat gpt sagt, ich könnte ab 63 ohne Abzug in Rente gehen,
ich arbeite jetzt 45J, und 9Monate am Stück, nicht einen Tag arbeitslos (bzw 1Woche 1984 zwischen Ende Wehrdienst und Wiederaufnahme meines alten Jobs.
Oder sollte ich besser einen Rentenberater suchen, wobei ich dem nicht so traue, angeblich können die immer alles, aber wenns drauf ankommt, stehst du im Anschluss mit leeren Händen da.
3 Antworten
Auch nach 45 Arbeitsjahren kannst du nicht mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sondern in deinem Fall erst mit 64 und 6 Monaten.
Wenn du in diesem Jahr 63 wirst und die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nimmst, musst du mit einem Abschlag von 13,2% rechnen.
Da du weiterhin arbeitest, wäre es ratsam, eine Teilrente von 99,99% zu nehmen, denn bei einer Vollrente würdest du zwar im Krankheitsfall 6 Wochen Entgeltfortzahlung bekommen, aber danach kein Krankengeld. Bei einer Teilrente (egal wie hoch), bleibt der Anspruch auf Krankengeld aufgrund der Beschäftigung erhalten.
Die Steuer steigt natürlich progressiv, wenn du neben deinem Arbeitsentgelt eine Rente beziehst, doch die Steuerhöhe hängt vom Gesamteinkommen von dir und ggf. deines Ehemannes ab. Wenn die Rente 2025 beginnt, hast du einen steuerfreien Anteil von 16,5%, der eingefroren wird und ein Leben lang bleibt.
Deine weiterhin gezahlten Beiträge erhöhen zudem deine spätere Regelaltersrente, so dass du den Abschlag damit (teilweise) kompensierst.
Einen Rentenberater brauchst du nicht, denn der nimmt Honorar. Besser wäre es, wenn du dich einem ehrenamtlichen Versichertenberater/-ältesten anvertraust, der dich kostenlos, unabhängig und fair berät.
Nein!
Was du meinst, sind die von mir genannten ehrenamtlichen Versichertenberater der DRV Bund (von denen ich auch einer bin) oder die Versichertenältesten der Regionalträger der DRV. Die dürfen sich bei Strafe nicht „Rentenberater“ nennen, denn das ist eine geschützte Berufsbezeichnung.
Rentenberater sind wie Steuerberater kostenpflichtig und nicht gerade billig.
Man kann aber auch einen Termin in einer der Beratungsstellen der DRV machen.
Ich würde mir in jedem Fall mal vorher eine Rentenberatung anhören. Davon wird man ja nicht dümmer.
Rentenberater der DRV sind kostenlos und beraten gut, machen aber keine Steuererklärung.
Rentenberater der DRV ist kostenlos