Tod Kindsvater Erbe ausschlagen und Sterbeurkunde?
Hallo ich habe folgendes Problem....
Der Kindesvater meiner 9 jährigen Tochter ist verstorben.
Es bestand kein Kontakt habe davon von flüchtigen Bekannten über Facebook erfahren.
Ich möchte für meine Tochter das Erbe ausschlagen wofür ich die Sterbeurkunde brauche. Und bin da ja an die Frist von 6 Wochen gebunden.
Mein Problem ist das der Tod immer noch nicht beurkundet ist. Gestorben ist die Person am 6.7.20 in der Uniklinik Düsseldorf. Habe auch schon Kontakt mit dem Standesamt Düsseldorf und auch schon nachgewiesen mit der Geburtsurkunde das ich die Mutter seiner Tochter bin.Allerdings bekomme ich nur gesagt es ist noch nicht beurkundet warum können die nicht sagen und wenn das gemacht wurde schicken die mir die Sterbeurkunde.
Der verstorbene hat auch mehrere volljährige Kinder die aber auch nichts mit ihm zu tun haben wollen und sich halt auch nicht kümmern. Einer hat mir aber das Aktenzeichen vom Ordnungsamt durchgegeben was ich wiederum dem Standesamt geschickt habe nur leider alles ohne Erfolg bisher.
Vor 2 Wochen war ich auch schon mal wegen einer anderen Erbausschlagung auf dem Gericht und die meinten das die Frist halt läuft er aber in seinem Wohnort noch lebend gemeldet ist. Das selbe sagt mir auch das Standesamt von seinem Wohnort.
Ich bin echt verzweifelt und möchte nicht das meine Tochter seinen ganzen Mist erbt.
Meine Frage ist könnte meine Tochter z.b wenn sie volljährig wird noch ausschlagen ? Also wenn ich das versäume ?
Oder bekomme ich vielleicht Automatisch bescheid ? Von irgendwo her ?
Ich bin ja auch verpflichtet das zb. Auch bei der Unterhaltsvorschuss Kasse zu melden da brauch ich aber auch einen Nachweis.
Ich weiß echt nicht was ich machen soll ?
Vielleicht kann mir da jemand Tips oder einen Rat geben.
Vielen Dank.
2 Antworten
Nein, du kannst nicht einfach abwarten. Du bekommst auch nicht automatisch Bescheid, machen die wenigsten Gerichte.
Allerdings kann noch keine Frist laufen, wenn die Sterbeurkunde noch nicht ausgestellt ist. Ohne Sterbeurkunde ist man für die Behörde noch am leben, ohne Sterbeurkunde wird man normal auch noch nicht beerdigt. Eine Bestattung hat aber innerhalb 10 Tagen zu erfolgen.
Wenn die Sterbeurkunde noch nicht ausgestellt ist, dann ist die Todesursache vermutlich unklar (oder das zuständige Standesamt überlastet?)
Du könntest vielleicht in der Uniklinik anrufen, wer den Totenschein ausgestellt hat, wer den Toten abgeholt hat.
Danach noch beim Ordnungsamt oder bei der Polizei anrufen, ob du dort mehr erfährst keine Ahnung.
Wenn dies alles nichts bringt, würde ich mich noch ans Familiengericht wenden und deine Bedenken schildern.
Sobald die Sterbeurkunde ausgestellt ist, geht diese auch zum Nachlassgericht. Das zuständige Nachlassgericht richtet sich nach dem letzten Wohnsitz, nicht nach dem Sterbeort. Erst dann wird geprüft, ob vielleicht ein Testament hinterlegt wurde. Erst dann ist klar, ob die Kinder überhaupt als Erben in Betracht kommen.
Ansonsten bleibt noch §1629a BGB, innerhalb 3 Monate nach Volljährigkeit.
Als der Vater meiner Tochter starb, wurde ich vom Amtsgericht des Wohnortes das Vaters offiziell informiert. Ab da beginnt die Frist zur Ausschlagung zu laufen.
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/eltern-kind-ausschlagung.html
Hab ich grade , da steht das ich mich dann wenn ich Bescheid bekommen habe an das Familiengericht wenden muss um das Erbe für Sie ausschlagen zu können? Oder hab ich das falsch verstanden? Und gilt das auch wenn ich Alleiniges Sorgerecht hatte und auch nie mit ihm verheiratet war ?
Oh man das ist alles mega kompliziert
Das mit dem Familiengericht weiß ich leider nicht. Bei mir ist das schon ein Weilchen her.
Ich würde einfach, wenn es soweit ist, dort mal nachfraagen.
Danke für die Antwort wenn ich einfach abwarten kann ohne das dies negative Konsequenzen hat würde mich das ja schon beruhigen.