Enteignungen im Bereich der Schwerindustrie sowie die Bodenreform wurden beim Einigungsvertrag 1990 von der Rückgabe an die Alteigentümer ausgeschlossen?

1 Antwort

Ja, bezüglich auf die Bodenreform stimmt das, wobei die Reformen vor 1949 gemeint waren

Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone: Wem gehört das Land? | MDR.DE

Die frei gewählte Volkskammer hätte dem Einigungsvertrag andernfalls kaum zugestimmt. "Wir konnten nicht auf die Eigentumsverhältnisse unter Napoleon zurückgehen", wehren sich daher die Verhandlungsführer des Einigungsvertrages Günther Krause und Wolfgang Schäuble 2010 in der WELT. Bei geschichtlichen Umbrüchen dieser Größenordnung blieben unbequeme und individuell bedauerliche Entscheidungen leider nicht aus. Den Eigentümern von Bodenreformland, oft sind es Flüchtlinge und Vertriebene des Zweiten Weltkriegs, nach über vierzig Jahren Haus und Hof nehmen zu wollen, um die vorherigen Landeigner wieder ins Recht zu setzen, hieße Unrecht mit Unrecht zu vergelten. Überhaupt sei die Anerkennung der bestehenden Eigentumsverhältnisse auf ostdeutschem Boden im Einigungsvertrag eine unumstößliche Forderung der Regierung de Maizière gewesen. "Wir haben uns daher entschieden, wie wir uns entschieden haben", beendet Krause die Diskussion.

Verfassungsbeschwerden dazu wurden zurückgewiesen ( siehe diese von 2004)

Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Entschädigungslose Enteignungen durch besatzungshoheitliche Bodenreform in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 bis 1949 sind mit Verfassungsrecht, Völkerrecht und EMRK vereinbar - keine Pflicht zur Rückgabe des entschädigungslos entzogenen Eigentums

Die Begründung ist lang, aber detailliert, und sollte alle wesentlichen Fragen beantworten.