Ehefrau geht mir fremd und bereut nichts! Soll ich trotzdem mit meinem Kind auswandern?

4 Antworten

Auswandern kannst du höchstens nach Trollingen.

Wenn die Geschichte stimmt, dann habt ihr das gemeinsame Sorgerecht und damit auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht für euer Kind. Gegen den Willen deiner Frau kannst du also gar nicht auswandern.

Und irgendwie scheinst du mir nicht in der Position zu sein, deiner Frau etwas vorzuwerfen, wenn du selbst mit ihrer Schwester schläfst.

Vorweg: Das passt unfreiwillig komisch sehr schräg zusammen: Wir (Schwester und Du) hatten eine schöne Nacht ... dann war ich eine Woche krank geschrieben. Und dann sagt Deine Frau zu ihrem Lover : Tim schafft es nicht mehr...

Was soll man dazu sagen? :-)

Also, jetzt mal ernst: Eine einvernehmliche Lösung finden. Trennen, aber mit einem Hauch von Liebe. Wegen des Kindes. Auf keinen Fall auswandern. Höchstens wegziehen.

So oder so. Es ist aus mit euch. Es wird nun alles anders. Es wird schwer. Da muss man/Mann durch ...

Achtet unbedingt auf das Wohl des Kindes!

Alles schön und gut. Bring erstmal die Trennung zu Ende. Dann denke an auswandern.

Das klingt nach einer Räuberpistole für mich.