Ebay Käufer bestiehlt mich?

6 Antworten

Selber Schuld wenn du ohne Sendungsnummer verschickst.

Seit Einführung, das man an eBay zahlt, ist man immer Abgesichert.

Sieh es als Lehrgeld.

Und das der Käufer dich bestiehlt, ist eine Vermutung. Vorsicht bei solchen Äußerungen.

Und das der Artikel nicht ankam, kann gut sein, so schlampig wie DHL inzwischen arbeitet, vor allem ohne Nachweis.

Wie Dir hier schon etwa ein Dutzend Mal mitgeteilt wurde:
Du hast zur Abwicklung dieses Verkaufes den AGB der eBay-Plattform zugestimmt. Und die besagen nun mal, daß bei den meisten Transaktionen (Ausnahmen sind ausdrücklich aufgelistet) völlig unabhängig davon, wie der Käufer bezahlt oder welche Versandart er in der Kaufabwicklung wählt, der Käuferschutz mit inbegriffen ist,
Und Verkäuferschutz hast Du nur dann, wenn Du die Zustellung (nicht den Versand, das ist ein weit verbreiteter Irrtum!!) nachweisen kannst.
Um diese beiden einfachen Tatsachen zu verinnerlichen und daraus den logischen Schluss zu ziehen, daß man bei Verkäufen über eBay nur und ausschließlich sendungsverfolgten Versand anbieten darf, muss man weder studiert haben noch irgendwelche Spezialkenntnisse besitzen.
Es ist völlig wurscht, was der Käufer möchte oder nicht möchte. Er bezahlt den Kauf über die eBay-Kaufabwicklung. Und dort kann der Käufer nur unter den Versandoptionen wählen und sie bezahlen, die DU dort anbietest.
Wenn Du ihm freiwillig eine nicht sendungsverfolgte Versandart anbietest (was quasi selbstmörderisch ist), kann er die selbstverständlich nutzen. An den von beiden Transaktionspartnern auf eBay akzeptierten Bedingungen für Käufer- und Verkäuferschutz ändert das nichts.

eBay wird dem Käufer daher im Rahmen eines Käuferschutz-Prozesses das Geld erstatten, denn das ist Teil seines Vertrages, den er mit seiner Anmeldung auf eBay mit dem Plattformbetreiber geschlossen hat.
Und sie werden es von Deinem Konto zurückbuchen, denn dazu hast Du ihnen vor dem ersten Verkauf ausdrücklich die Genehmigung in Form eines SEPA-Mandats (Einzugsermächtigung) erteilt und auch den sonstigen Rahmenbedingungen zum Thema Käufer- und Verkäuferschutz zugestimmt.
Wenn Dein Konto keine ausreichende Deckung aufweist, werden sie Dich genau einmal auffordern, umgehend dafür zu sorgen, daß ihre Forderung beglichen wird.
Zu dem Zeitpunkt wird Dein eBay-Account wahrscheinlich erstmal vorübergehend gesperrt.
Kommst Du der Zahlungsaufforderung nicht nach, übergibt eBay die Angelegenheit automatisch den berühmten "drei Buchstaben aus Hamburg", nämlich denen hier:
https://www.ksp.de/de/
Ab dem Moment erhöht sich die Forderung um erhebliche Mahn- und Inkassogebühren und wächst stetig weiter an, je länger Du sie ignorierst.
Und irgendwann wird KSP die Forderung dann per Mahnverfahren gerichtlich bei Dir eintreiben lassen.
Einen Schufa-Eintrag hast Du ab dann übrigens auch, was bedeutet, daß Du zukünftig weder einen Handyvertrag noch Ratenzahlungen noch eine echte Kreditkarte noch sonst irgendwelche Kredite mehr bekommst. Von einem neuen Mietvertrag mal ganz zu schweigen.

Soweit zu den Tatsachen, wie sie sich bezüglich der Transaktion bei eBay darstellen.

Die zivilrechtliche Lage hingegen sieht etwas anders aus. Da haftet bei Verkauf von privat an privat ab dem Moment der Einlieferung beim Versanddienstleister der Käufer für den Untergang der Ware, sprich den Verlust auf dem Transportweg.
Du könntest also versuchen, den Verlust auf zivilrechtlichem Weg vom Käufer wieder einzutreiben.
Allerdings ist auch da das Problem, daß Du nicht nur die Zustellung nicht nachweisen kannst, sondern garkeinen Beleg hast, daß Du überhaupt irgendetwas an den Käufer abgeschickt hast.

In jedem Fall solltest Du aber umgehend mal bei der Post einen Nachforschungsauftrag stellen.
Da wird wahrscheinlich nichts bei rauskommen, aber vielleicht können die intern das Päckchen ja doch irgendwie tracken...

Nachtrag:
Bist Du DHL-Kunde?
Hast Du das Label für das Päckchen über einen DHL-Account erstellt und bezahlt, sodaß Du DORT den bezahlten Schein mit Name + Adresse irgendwo noch aufrufen und screenshotten kannst?!
Dann könntest Du zumindest den Versand an den Käufer ziemlich glaubwürdig belegen (die Zustellung, die für eBay relevant ist, allerdings immernoch nicht).
Falls allerdings DHL im Rahmen eines Nachforschungsauftrages das Päckchen intern evtl tracken kann und Dir die Zustellung schriftlich bestätigt, würde das zusammen mit dem Schein mit der Adresse vielleicht was bringen.
Ansonsten wäre dieses bezahlte Label aber zumindest ausreichend für den zivilen Rechtsweg!

Dabei habe ich den Artikel an den Käufer wie gesagt wirklich versendet, allerdings ohne Versicherung und Tracking.

Unclever.

Du brauchst zwingend einen Versand- und Zustellnachweis; den hast Du nicht, also bucht eBay das Geld zurück.

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay

Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.

Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

RandomDuuude457 
Fragesteller
 16.11.2023, 11:03

Aber dennoch muss eBay sich doch an geltende Gesetze halten. Das, was die da tun, ist Beihilfe zum Betrug.

0
M111evo  16.11.2023, 11:06
@RandomDuuude457

Nein, keineswegs:

Die halten sich nur an die von Dir ausdrücklich als gelesen und verstanden angeklickten Nutzungsbedingungen.

Und es bleibt Dir dann unbenommen, die erneute Zahlung beim Käufer direkt einzuforden oder einzuklagen, was Du ohne Versandbeleg allerdings vergessen kannst.

3
M111evo  16.11.2023, 11:16
@peterobm

So sieht's aus, und benimmt sich hier dann noch wie Rumpelstilzchen.

Tja, dann lernt er eben durch Schmerzen. 😎

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Was kann ich da tun?

Grundsätzlich unter Zeugen verpacken und versichert verschicken. Das ist jetzt freilich zu spät. Zivilrechtlich hat der Käufer nicht recht und es bestehen weiterhin die Möglichkeiten ihn deswegen zu verklagen. Bei einem privatverkauf geht das Risiko beim Versand bereits über...

66trixie66  16.11.2023, 15:47
deswegen zu verklagen

Nur, wen er eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat. Ansonsten sollte er sich bemühen, die Kosten erstmal im überschaubaren Rahmen zu halten, da er mit allen Gebühren in Vorkasse gehen muss.
Zunächst sollte er also erstmal eine vernünftig formulierte Zahlungsaufforderung und anschließend eine Mahnung mit ordentlicher Fristsetzung schicken. Und dann einen Mahnbescheid beantragen. Mit etwas Glück ignoriert der Käufer den, dann wird er nach 2 Wochen automatisch rechtsgültig und der Vollstreckungsbescheid kann direkt bantragt werden, ganz ohne Klage und Anwalt.
Nur bei Widerspruch wäre dann der letzte Schritt, einen Anwalt zu beauftragen, eine Klage einzureichen.

Das Problem ist bloß:
Der Verkäufer hat nichts als einen Kassenzettel der Post, auf dem der Preis für ein Label steht.
Daß er irgendetwas an den Käufer versendet hat, geht daraus nicht hervor.
Auch zivilrechtlich dürfte es also schwerfallen, einen Anspruch gegenüber dem Käufer überhaupt erstmal glaubhaft zu machen.
Ich fürchte, den Aufwand mit dem zivilen Rechtsweg kann er sich sparen...

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GS2000  17.11.2023, 08:37
@66trixie66

Das Problem ist bloß:

Der Verkäufer hat nichts als einen Kassenzettel der Post, auf dem der Preis für ein Label steht.

Bei der Abgabe am Schalter wird eine Eingangsquittierung ausgedruckt. Nicht jeder nimmt diese mit, oder will sie überhaupt.

Natürlich sollte nebst Zeugen auch ein Bild mit Sendungsnummer vom Adrresslabel gemacht werden. Bei Paypal wird das bei Retouren bereits einige Zeit verlangt. Scheinbar haben zu viele an sich selbst oder eine ungültige Anschrift (mit Retoure als Folge) geschickt.

Dass es jetzt für den richtigen Weg zu spät ist steht bereits oben. Der Rechtsweg steht immer frei, ist verfassungsrechtlich garantiert. Welche Wege eine Klage nimmt ist immer sehr unterschiedlich und kann nie vorhergesagt werden. Eine RS ohne SB ist immer gut. Dere FS würde aber auch die Klage selbst einreichen können. Insbesondere, wenn der Käufer in einer fremden Stadt vor Gericht steht, zahlen einige lieber vorher um den (unbezahlten) Aufwand zu sparen...

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Ich würde mal sagen - Lektion erfolgreich abgeschlossen. Versende einfach zukünftig IMMER mit verfolgbarer Sendungsnummer. Egal ob nun Betrug durch den Käufer oder Schuld des Versanddienstleisters, du kannst halt nicht nachweisen, dass du es versendet hast.