Dürfen meine Eltern an mich adressierte Post sichten?


07.11.2021, 13:39

Über meiner Adresse auf dem Brief stand zudem auch „PERSÖNLICH/VERTRAULICH“

Bin 16

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob Eltern die Post, E-Mails und SMS ihrer Kinder lesen dürfen, ist umstritten. Hier ist das Persönlichkeitsrecht des Kindes mit dem Erziehungsrecht der Eltern und deren Pflicht und Recht zur elterlichen Sorge abzuwägen. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann sich daraus die Befugnis der Erzie­hungs­be­rech­tigten ergeben, den Brief­wechsel oder die Online-Kommunikation ihrer noch min­der­jäh­rigen Kinder zu kon­trol­lieren.

Grobe Faustregel: Je älter die Kinder sind, desto mehr schränkt sich dieses Recht ein.

Quelle: https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/post-brief-und-fernmeldegeheimnis-strafrechtlich-geschuetzt_204_535076.html

Ob Eltern die Post, E-Mails und SMS ihrer Kinder lesen dürfen, ist umstritten. Hier ist das Persönlichkeitsrecht des Kindes mit dem Erziehungsrecht der Eltern und deren Pflicht und Recht zur elterlichen Sorge abzuwägen. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann sich daraus die Befugnis der Erzie­hungs­be­rech­tigten ergeben, den Brief­wechsel oder die Online-Kommunikation ihrer noch min­der­jäh­rigen Kinder zu kon­trol­lieren.

Grobe Faustregel: Je älter die Kinder sind, desto mehr schränkt sich dieses Recht ein.

Nach dem OLG Hamm darf ein Vormund die Post seines Mündels lesen, wenn dies der Schutz­zweck der Vor­mund­schaft im Ein­zel­fall gebietet. Der Vormund darf den Brief­ver­kehr des Mündels dann in ange­mes­sener Weise kon­trol­lieren, wenn der Schutz des Mündels oder Dritter dies unab­weis­lich gebietet (OLG Hamm, Urteil v. 16.04.1985, 15 W 46/85).

https://www.google.com/amp/s/www.haufe.de/amp/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/post-brief-und-fernmeldegeheimnis-strafrechtlich-geschuetzt_204_535076.html

Woher ich das weiß:Recherche

Nein, sie verstoßen gegen das Postgeheimnis.

Das Postgeheimnis gilt auch innerhalb der Familie. Das gilt natürlich in BEIDE Richtungen.

Bist du minderjährig? Dann ja

verreisterNutzer  07.11.2021, 13:44

als Minderjähriger hat man die gleichen Persönlichkeitsrechte wie jeder andere "MENSCH" auch. Es gibt lediglich das Jugendschutzgesetz und die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit die bei Kindern und Jungendlichen wirken, beides berührt das Postgeheimnis nicht.

Allenfalls aus der Obhutspflicht könnte man noch etwas anderes herleiten, das würde jedoch nur in offensichtlichen und ganz speziellen Fällen Einfluss auf das Postgeheimnis haben.

Siehe dazu auch die Antwort von Antiroll1234

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verreisterNutzer  07.11.2021, 13:47
@Niels489

das war nie anders....
Ausser für Mädchen und Ehefrauen, die hatten bis in die späten 60er Jahre oder frühen siebziger Jahre in Deutschland kaum Persönlichkeitsrechte.

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verreisterNutzer  07.11.2021, 13:52
@Niels489

dann hast du was falsches gelernt, oder Dein Wissen ist so sehr veraltet, das du heute "Kind" und "Mädchen, oder Ehefrau" verwechselst.
Vor ca. 50 jahren war es noch so, dass eine Ehefrau ihren Mann um Erlaubnis bitten musste, überhaupt arebeiten gehen zu dürfen. Der gültige Arbeitsvertrag für die Frau, wurde zu der Zeit ebenso zwischen Arbeitgeber und Ehemann, bzw. Vater geschlossen.

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verreisterNutzer  07.11.2021, 13:56
@Niels489

ich habe lediglich festgestellt, dass Dein Wissen entweder veraltet ist, oder Du etwas verwechselst. Solltest du das als Beleidigung aufgefasst haben, entschuldige ich mich hiermit dafür.
Das lag nicht in meiner Absicht.
Andererseits bin ich nur dafür verantwortlich, was ich geäußert habe, nicht wie Du es verstanden hast.

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Niels489  07.11.2021, 13:59
@verreisterNutzer

Alles gut. Wenn ich im Irrtum war,stehe ich dazu. Du scheinst es echt besser zu wissen. Aber es gibt hier Leute die wollen mir nen Dackel als Schäferhund verkaufen.🤪😉

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