Dürfen Lehrer Atteste von bestimmten Ärtzten einfach nicht annehmem?
Es gibt doch so Ärtzte, die geben einem Ateste, auch wenn man nicht mal gut schauspielert. Wenn alle Schüler wissen, wo man Atteste einfach herbekommt, werden die Lehrer die Namen der Ärte doch auch irgendwann kennen. Können die Lehrer da dann irgendwas gegen machen? Das Attest vielleicht sogar nicht annehmen, weil einfach klar ist, dass der nur simuliert hat?
7 Antworten
So lange der Arzt bei der kassenärztlichen Vereinigung ist darf er Atteste ausstellen so viele er will und die sind auch gültig.
Ein Lehrer hat nicht das Recht ein Attest abzulehnen und kann normal auch nicht beurteilen ob ein Attest gerechtfertigt ist oder nicht.
Einem Schüler würde ich allerdings nicht empfehlen das auszureizen.
Hallo,
Ärztliches Attest ist ärztliches Attest. Natürlich muss man das als Lehrer annehmen, solange es nicht gefälscht ist. Ein richtiges ärztliches Attest ist eine Bescheinigung die man annehmen muss. Wenn es gefälscht aussieht und der Schüler beispielsweise eine Attestpflicht hat, würde ich im Zweifelsfall den Arzt anrufen und nachhaken bzw. eine Bestätigung einholen.
Liebe Grüße
Das stimmt. Ich bin Lehrerin und möchte meinen Schülern wegen solchen Sachen die Zukunft nicht verbauen. Bin da glaube ich einfach viel zu lieb.
Zumindest sollte man das Schülern, die Fälschungen vorlegen - nahe bringen.
Es gibt wohl keinen Arzt, dessen sämtliche Atteste Fake sind.
Wenn der Lehrer das Attest nicht anerkennt, dann soll er das dem unterschreibenden Arzt persönlich sagen.
Der Arzt wird sich freuen, zu hören, dass sein Attest Betrug ist!
essen sämtliche Atteste Fake sind.
Sicher nicht alle. Einige Ärzte haben leider "Gefälligkeits-Atteste" zu ihrem "Geschäftsmodell" gemacht ... und sind bekannt. 👿
Dann sollte man dieses abklären lassen und weitere Maßnahmen einfordern, um die Glaubwürdigkeit des Attestes zu prüfen.
Nein, die Lehrer dürfen die Annahme des Attests nicht verweigern. Bestehen jedoch Zweifel, kann der Amtsarzt hinzu gezogen werden.
Nein das geht nicht.
Fälschungen sind Straftatbestände. Sie hätten u.U. eine Strafanzeige zur Folge.