Attest holen für späteren Zeitraum?
Hallo,
Ich muss meinem Lehrer einen Attest geben,weil ich kurz vor den Ferien krank geworden bin. Kann man überhaupt Atteste holen, wenn man einen Attest braucht für die letzte Woche zum Beispiel.
4 Antworten
Generell gilt: Ärzte schreiben keine Krankschreibung rückwirkend. Sie müssen sich nämlich an bestimmte Arbeitsunfähigkeits Richtlinien (AU RL) halten, die sicherstellen, dass bei der Ausstellung von Krankschreibungen alles mit rechten Dingen zugeht. Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer darf erst ab dem Tag bescheinigt werden, an dem die Untersuchung stattgefunden hat und der betreffende Arzt den Patienten untersuchen konnte.
Da es verschiedene Situationen gibt, in denen es gar keine andere Möglichkeit gibt, sich als Beschäftigter direkt eine Krankschreibung zu holen, gibt es auch hier eine Ausnahme. Sie können sich also unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitnehmer einige Tage rückwirkend krankschreiben lassen.
Den Beginn der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor Behandlungsbeginn liegenden Tag zu legen, ist nur dann möglich, wenn Sie dem behandelnden Arzt nachvollziehbar und glaubhaft versichern können, dass Sie zu Beginn Ihrer Krankheit zu krank waren, eine Praxis aufzusuchen.
In absoluten Ausnahmefällen ist also eine Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer auch rückwirkend möglich.
Natürlich gibt es auch hier einen bestimmten Zeitrahmen, in dem der Arzt eine rückwirkende Krankschreibung vornehmen kann:
Wie lange darf ein Arzt rückwirkend krankschreiben?Als Arbeitnehmer können Sie sich maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben lassen.
Diese Regelung besteht erst seit dem 4. März 2016. Zuvor waren es maximal zwei Tage, für die ausnahmsweise rückwirkend eine Krankschreibung ausgestellt werden durfte.
Es ist durch die Aktualisierung dieser Regelung nun dementsprechend unter Umständen auch möglich, eine Krankschreibung rückwirkend für das Wochenende zu erhalten.
Auch wenn Sie sich rückwirkend krankschreiben lassen, sind Sie dazu verpflichtet, erneut einen Arzt aufzusuchen, wenn die Krankheit länger dauert als in der Krankschreibung vermerkt. Eine rückwirkende Krankschreibung schließt also eine Folgebescheinigung nicht aus. Eine solche Bescheinigung ist an dem Werktag erforderlich, der auf den letzten Tag der zunächst prognostizierten Arbeitsunfähigkeit folgt. Samstage gelten jedoch nicht als Arbeitstage.
Erst nach gewissenhafter Prüfung wird der Arzt Ihnen eine Bescheinigung über das Fortbestehen der Krankheit ausstellen.
Eine weitere interessante Info zum Thema rückwirkende Krankmeldungen:
Erfolgt die rückwirkende Krankschreibung während Sie im Urlaub sind, dürfen Ihnen die jeweiligen Urlaubstage in der Regel nicht von Ihrem Arbeitgeber abgezogen werden. Wenn Sie sich in so einem Fall rückwirkend krankschreiben lassen, wird der Urlaub Ihnen normalerweise wieder gutgeschrieben und Sie können sich zu einem anderen Zeitpunkt von Ihrer Arbeit freinehmen.
Nun zu einer sehr wichtigen Frage für Sie als Arbeitnehmer:
Kann der Arzt eine rückwirkende Krankschreibung verweigern?Wenn der Arzt Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Patienten hat und nicht überzeugt ist, dass der Patient an den vorangegangenen Tagen arbeitsunfähig war, kann er die Ausstellung einer rückwirkenden Krankschreibung verweigern. Es muss für den Arzt eindeutig erkennbar sein und eine klare Anzeige vorliegen, dass der Patient aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Arztpraxis erscheinen konnte.
Wenn Sie keine Bescheinigung erhalten oder gar gänzlich darauf verzichten, eine rückwirkende Krankschreibung einzureichen, können Ihnen schwerwiegende Konsequenzen drohen: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen tatsächlich gemäß des Entgeltfortzahlungsgesetzes EntgFG eine weitere Auszahlung Ihres Gehalts verweigern, eine Abmahnung aussprechen oder Ihnen gar das Arbeitsverhältnis kündigen.
Also walten Sie Vorsicht:
Wenn seit Ihrer Erkrankung bereits eine Woche vergangen ist, ist es unwahrscheinlich, dass ein Arzt zustimmt, Ihnen rückwirkend ein Attest für eine weit zurückliegende Erkrankung auszustellen. In einem solchen Fall müssen Sie wahrscheinlich mit Konsequenzen seitens Ihres Chefs rechnen.
Kommt auf den Arzt draufan. Wenn er dich kenn macht er es bestimmt für dich.
Ja das kann der Arzt machen er ist aber dazu nicht verpflichtet…. Also frag mal nach und sei nett und wenn du Glück hast dann klappt es..
Das wird leider nicht gehen.Der Arzt macht sich den Strafbar damit.Meine meinung.
Bei mir ging das immer, solltest du aber vermeiden.
Unsinn - ein Arzt darf in Ausnahmefällen !! bis zu 3 Tagen rückwirkend Erkrankungen attestieren.