Dürfen Eltern ihren Sohn raus werfen wenn er nicht die "regeln" zuhause befolgt?

17 Antworten

Im geschilderten Fall kann der Sohn vor die Tür gesetzt werden. Ich kann da nichts lesen, dass er sich in einer Ausbildung befindet.

Und für den Rauswurf brauche ich auch kein Familiengericht. Nur die Polizei, wenn er anfängt zu randalieren, wenn seine Hausschlüssel plötzlich nicht mehr passen.

Er könnte dann das Familiengericht anrufen, aber dem messe ich keinen Erfolg bei. Zudem kostet das erstmal viel Geld, denn er braucht einen Anwalt, und wenn er verliert (wovon ich ausgehe) werden ihm auch noch die Gerichtskosten auferlegt.

Dazu sind sie sogar verpflichtet,

Sonst wird dieser Kerl sie noch ruinieren.

Ja, das können die Eltern auf jeden Fall. Auch Unterhaltspflicht kommt hier wohl nicht in Frage, da der Sohn keine Ausbildung macht, wenn ich richtig verstanden hab.

Klar geht das und es wäre wohl die heilsamste Methode um ihn etwas aus dem Dornröschenschlaf zu wecken. Dass er nämlich nicht der King of Häfi ist.

Allerdings fällt dies Eltern extrem schwer. Man weiss zwar das wäre der richtige Weg aber es ist halt wirklich ein brutaler Schritt die Taschen vor die Türe zu stellen und das Schloss auszuwechseln.

Mit dem Hinweis, wenn er gedenkt doch etwas beizutragen für seine Logie hier, dann könne man es noch einmal probieren.

verreisterNutzer  01.09.2019, 00:11

Aber nur mit Familien Gericht ?

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Prinzessle  01.09.2019, 00:14
@verreisterNutzer

Nein sicher nicht, er ist mit 23 Jahren Erwachsen und kann höchstens einfordern, dass ihn die Eltern bei der ersten Ausbildung unterstützen.

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verreisterNutzer  01.09.2019, 00:17
@Prinzessle

Hab in Internet geschaut

Hinauswerfen im wörtlichen Sinne können Sie ihn trotzdem nicht. Sie können ihm nicht einfach den Stuhl vor die Tür setzen. Sie dürfen ihm auch nicht, wenn er mal ausgegangen ist, den Zutritt zur Wohnung verwehren oder gar das Schloss austauschen. Um ihn aus der Wohnung zu drängen, müssen Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zuständig dafür ist das Familiengericht. Den entsprechenden Antrag können Sie allerdings nicht selbst stellen, sondern müssen dafür einen Rechtsanwalt beauftragen. Allerdings ist anzunehmen, dass es ihr Sohn soweit nicht kommen lassen wird. Wenn Sie ihm deutlich vor Augen führen, dass Sie vorhaben, ihn notfalls mit Gerichtshilfe aus der Wohnung zu setzen, wird er sich vermutlich doch um eine eigene Bleibe kümmern

Stimmt das oder nicht

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Prinzessle  01.09.2019, 00:22
@verreisterNutzer

Ok, der Weg dazu ist sicher so, wie du dies beschreibst. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass es heilsam sein kann, wenn man nicht nur droht sondern Schritte einleitet, die zum Umdenken animieren.

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wushelse  01.09.2019, 14:55
@verreisterNutzer

nein dafür brauchts kein familiengericht: tür auf, rauswurf, tür zu und schloß wechseln -fertig

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basedJoel  22.01.2023, 20:45
@wushelse

Nein, ein solches Verfahren wäre nicht rechtens.

Weder dürfen die Eltern ihn oder seine Sachen eigenständig aus der Wohnung entfernen, noch darf einfach das Schloss gewechselt werden.

Zur Räumung ist nur ein Gerichtsvollzieher berechtigt, nach entsprechendem Räumungstitel vom Gericht.

Sollte ein solcher vorliegen kann der Sohn allerdings für bis zu 6 Monate Räumungsschutz beantragen ehe er endgültig die Wohnung verlassen müsste.

Ich würde ihnen und vielen anderen hier dringend davon abraten solche Aussagen ohne die dazu nötige Expertise zu treffen.

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basedJoel  22.01.2023, 20:46

Nein, ein solches Verfahren wäre nicht rechtens.

Weder dürfen die Eltern ihn oder seine Sachen eigenständig aus der Wohnung entfernen, noch darf einfach das Schloss gewechselt werden.

Zur Räumung ist nur ein Gerichtsvollzieher berechtigt, nach entsprechendem Räumungstitel vom Gericht.

Sollte ein solcher vorliegen kann der Sohn allerdings für bis zu 6 Monate Räumungsschutz beantragen ehe er endgültig die Wohnung verlassen müsste.

Ich würde ihnen und vielen anderen hier dringend davon abraten solche Aussagen ohne die dazu nötige Expertise zu treffen.

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