Dürfen Eltern ihren Sohn raus werfen wenn er nicht die "regeln" zuhause befolgt?

17 Antworten

Im geschilderten Fall kann der Sohn vor die Tür gesetzt werden. Ich kann da nichts lesen, dass er sich in einer Ausbildung befindet.

Und für den Rauswurf brauche ich auch kein Familiengericht. Nur die Polizei, wenn er anfängt zu randalieren, wenn seine Hausschlüssel plötzlich nicht mehr passen.

Er könnte dann das Familiengericht anrufen, aber dem messe ich keinen Erfolg bei. Zudem kostet das erstmal viel Geld, denn er braucht einen Anwalt, und wenn er verliert (wovon ich ausgehe) werden ihm auch noch die Gerichtskosten auferlegt.

Dazu sind sie sogar verpflichtet,

Sonst wird dieser Kerl sie noch ruinieren.

Klar geht das und es wäre wohl die heilsamste Methode um ihn etwas aus dem Dornröschenschlaf zu wecken. Dass er nämlich nicht der King of Häfi ist.

Allerdings fällt dies Eltern extrem schwer. Man weiss zwar das wäre der richtige Weg aber es ist halt wirklich ein brutaler Schritt die Taschen vor die Türe zu stellen und das Schloss auszuwechseln.

Mit dem Hinweis, wenn er gedenkt doch etwas beizutragen für seine Logie hier, dann könne man es noch einmal probieren.


basedJoel  22.01.2023, 20:46

Nein, ein solches Verfahren wäre nicht rechtens.

Weder dürfen die Eltern ihn oder seine Sachen eigenständig aus der Wohnung entfernen, noch darf einfach das Schloss gewechselt werden.

Zur Räumung ist nur ein Gerichtsvollzieher berechtigt, nach entsprechendem Räumungstitel vom Gericht.

Sollte ein solcher vorliegen kann der Sohn allerdings für bis zu 6 Monate Räumungsschutz beantragen ehe er endgültig die Wohnung verlassen müsste.

Ich würde ihnen und vielen anderen hier dringend davon abraten solche Aussagen ohne die dazu nötige Expertise zu treffen.

verreisterNutzer  01.09.2019, 00:11

Aber nur mit Familien Gericht ?

Prinzessle  01.09.2019, 00:14
@verreisterNutzer

Nein sicher nicht, er ist mit 23 Jahren Erwachsen und kann höchstens einfordern, dass ihn die Eltern bei der ersten Ausbildung unterstützen.

verreisterNutzer  01.09.2019, 00:17
@Prinzessle

Hab in Internet geschaut

Hinauswerfen im wörtlichen Sinne können Sie ihn trotzdem nicht. Sie können ihm nicht einfach den Stuhl vor die Tür setzen. Sie dürfen ihm auch nicht, wenn er mal ausgegangen ist, den Zutritt zur Wohnung verwehren oder gar das Schloss austauschen. Um ihn aus der Wohnung zu drängen, müssen Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zuständig dafür ist das Familiengericht. Den entsprechenden Antrag können Sie allerdings nicht selbst stellen, sondern müssen dafür einen Rechtsanwalt beauftragen. Allerdings ist anzunehmen, dass es ihr Sohn soweit nicht kommen lassen wird. Wenn Sie ihm deutlich vor Augen führen, dass Sie vorhaben, ihn notfalls mit Gerichtshilfe aus der Wohnung zu setzen, wird er sich vermutlich doch um eine eigene Bleibe kümmern

Stimmt das oder nicht

Prinzessle  01.09.2019, 00:22
@verreisterNutzer

Ok, der Weg dazu ist sicher so, wie du dies beschreibst. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass es heilsam sein kann, wenn man nicht nur droht sondern Schritte einleitet, die zum Umdenken animieren.

wushelse  01.09.2019, 14:55
@verreisterNutzer

nein dafür brauchts kein familiengericht: tür auf, rauswurf, tür zu und schloß wechseln -fertig

basedJoel  22.01.2023, 20:45
@wushelse

Nein, ein solches Verfahren wäre nicht rechtens.

Weder dürfen die Eltern ihn oder seine Sachen eigenständig aus der Wohnung entfernen, noch darf einfach das Schloss gewechselt werden.

Zur Räumung ist nur ein Gerichtsvollzieher berechtigt, nach entsprechendem Räumungstitel vom Gericht.

Sollte ein solcher vorliegen kann der Sohn allerdings für bis zu 6 Monate Räumungsschutz beantragen ehe er endgültig die Wohnung verlassen müsste.

Ich würde ihnen und vielen anderen hier dringend davon abraten solche Aussagen ohne die dazu nötige Expertise zu treffen.

Die Eltern können ihn ohne Familiengericht vor die Tür setzen. Sind sie freundlich, dann geben sie ihm noch eine Frist bis wann er ausziehen "darf". Haben sie allerdings endgültig die Nase voll, dann raus mit ihm...

Er ist krank? Er ist in Therapie und arbeitet ernsthaft daran wieder gesund zu werden? Er unterbricht wegen der "Krankheit" seine Ausbildung oder hat eine Ausbildung bereits beendet? Er ist so krank, dass er nie wieder arbeiten gehen kann (ärztliche Gutachten liegen vor?)

Die Eltern haben generell Hausrecht und nichts anderes üben sie aus, wenn sie ihn rauswerfen. Ob und inwieweit dann eine finanzielle Unterstützung auf sie zukommt hängt davon ab ob das Kind bereits eine Ausbildung gemacht hat, die Ausbildung unterbrochen hat wegen der Krankheit, sich ernsthaft um die Gesundheit kümmert oder tatsächlich nur faul und " ich mache mal auf krank" Zuhause auf dem Sofa ausruht.

Er verlangt Geld von den Eltern? Wofür?

Die Eltern sollten diesem reizenden Kind erklären wo das Jobcenter vor Ort ist. Er möge dort hin gehen und sich arbeitssuchend melden. Ebenso sollte er denen mitteilen, dass man ihn demnächst vor die Tür setzen wird. Das Kind ist verpflichtet sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Unterstützung von Seiten der Eltern gibt es nur bei Bedürftigkeit. Bedürftig ist er aber offensichtlich nicht! Bedürftig wäre er dann, wenn er ernsthaft an seiner Gesundheit arbeitet, eine Therapie macht (oder was auch immer es gibt um wieder gesund zu werden), er erfolglos versucht hat sich bundesweit zu bewerben und sich trotz ausreichender Bemühungen gar kein Job finden lässt (was er nicht zu verantworten hat).

Die Bedürftigkeit ergibt sich aus §1602 Absatz 1:
Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Könnte er also arbeiten? Könnte er, wenn er seine Medikamente nimmt arbeiten? Würde er irgendwo in Deutschland einen Job finden - egal was?

Dann ist er nicht bedürftig!

Die Eltern tun sich (und ihm) einen Gefallen wenn sie ihn vor die Tür setzen. Denn ansonsten wird er noch in 20 Jahren auf ihre Kosten leben und sich durch sein Leben schmarotzen. Und wenn dieses "Kind" nicht erkennt, dass er für sich selbst verantwortlich ist, dann muss es eben mit den Konsequenzen leben. Und wenn es bedeutet, dass der Schlafplatz unter der Brücke ist, dann ist es eben (leider) so.

Eine Unterhaltspflicht der Eltern ist hier (nicht bzw. zur Zeit nicht) gegeben... Auch wenn das Jobcenter ggf. versuchen wird sich Geld von den Eltern zurück zu holen, wenn sie ihm eine Wohnung sponsern. Aber Unterhaltsrecht und Sozialrecht sind 2 völlig verschiedene Sachen!