Können Eltern ihr erwachsenes Kind aus der elterlichen Wohnung/dem Haus werfen?
In den USA wurde jetzt ein 30-Jähriger von seinen Eltern verklagt, dass er das Haus zu verlassen hat, und der Richter hat den Eltern Recht gegeben.
Wäre das in Deutschland auch möglich? Angenommen, der Sohn/die Tochter wäre arbeitslos und würde sich weigern auszuziehen.
11 Antworten
Natürlich. Eltern sind nur unterhaltspflichtig, solange die Kinder minderjährig sind, oder sich noch in der Erstausbildung befinden. Wird eine Erstausbildung mehrfach abgebrochen oder anderweitig schuldhaft verzögert, so entbindet das die Eltern irgendwann ebenfalls.
Man muss zwar für den "Rausschmiss" eine angemessene Frist setzen, die sicherlich bei mehreren Monaten läge, aber man muss so jemanden nicht dauerhaft durchfüttern, schon gar nicht, wenn der 30 ist und nichts tut.
Für solche Leute ist dann irgendwann das Amt zuständig, es muss hier niemand obdachlos sein.
Eine Ausnahme kann etwa bei Krankheit des Kindes bestehen.
Ich finde, dass die Eltern schon eine gewisse Fürsorgepflicht haben, wenn sie ein Kind in die Welt setzen, und die geht über 18 hinaus. Wenn das Kind dann noch so unselbstständig ist, dann haben die Eltern was falsch gemacht. Eine Frist ist doch ganz normal.
Ja, dumm nur, dass sich das Kind dann zurück klagen und Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen kann. Das mit der Frist ist nicht meine Idee, das ist durch die Rechtssprechung so festgelegt.
Ab 18 Jahren, kann das Kind auf die Straße gesetzt werden, bis 25 müssten die Eltern dann Unterstützung bezahlen.
Nach 25 muss eben Harz 4 beantragt werden.
Weshalb sollte sowas nicht funktionieren? Wenn mein Kind später mit 18 nicht in der Schule ist, einen Job hat oder mir beweisen kann das er/sie täglich Bewerbungen schreibt, fliegt er/sie auch raus.
Ich konnte mein Kind nie vor die Tür setzen. Es ist und bleibt mein Kind, eine Zahl ändert das nicht. Mit 18 ist ein Kind noch nicht wirklich erwachsen.
Wenn man nach 18 nix auf die Reihe bekommt, dann wird's echt eng.
Nicht wirklich. Meine Tochter war mit 18 noch Kind, ich habe alles für sie gemacht. Als sie später ausgezogen ist, hat sie alles alleine auf die Reihe bekommen.
Keiner ist einen Tag vor dem 18. Geburtstag noch Kind und einen Tag später, erwachsen. Das dauert länger und Eltern sollten ihr Kinder darin unterstützen.
Deswegen: Entweder Schule oder Arbeit. Zuhause sitzen ist nicht.
Nicht nur. Wenn ein Kind etwas Zeit braucht, gibt man die. Ich musste es zwar nicht aber ich hätte es getan.
Man bleibt auch dann noch Eltern selbst wenn das Kind 18 ist. Und wenn ein Familienmitglied Hilfe braucht, hilft man ihm, egal um wen es sich da handelt.
Ich würde sicher nicht ein 30-jähriges Kind durchfüttern und dauerhaft versorgen aber davon spricht her keiner. Wenn ein gerade 18-jähriges Kind aber noch Zeit zum orientieren braucht, setze ich es ganz sicher nicht vor die Tür.
Erwachsenwerden kann schwierig sein und Angst machen, als Eltern ist man verpflichtet die Kind da beizustehen.
Ich wusste nicht, dass das geht, wenn man noch in der Ausbildung ist. Das ist schon irgendwie krass, wenn man mit 18 rausgeschmissen wird, finde ich.
Immerhin hat er dann ein Einkommen und man kann ihm nicht vorwerfen nichts zu machen ;-)
Schön und das trägst du dann auch ganz lustig in deinen Lebenslauf ein?
Dazu bedraf es eines richterlichen Beschlusses, also einer Klage der Eltern vor dem Familiengericht. Das ist so, alle Kommentare wie "Schloss austauschen, einfach vor die Tür setzen" bringen nichts.
Denn: solange das "kind" dort gemeldet ist, kann es sich ggf. sogar unter Zuhilfenahme der Polizei wieder Zutritt zur Wohnung verschaffen lassen und kann seinerseits sogar klagen- um den Schlüssel zu bekommen.
Was man tun kann, ist den "Lebensraum" des Kindes in der Wohnung einzuschränken. Nichts mehr machen, keine Wäsche mitwaschen, nicht mehr dafür kochen, Küchenzeiten festlegen und danach die Küche abschließen. Es auffordern, sich einen eigenen Kühlschrank anzuschaffen (kann in seinem Zimmer stehen), damit es nicht von den Sachen der anderen nimmt etc.
Vor allem sollte man mit ihm reden, es auffordern, sich eine eigene Wohnung zu suchen, eine Frist zu setzen und die klare Ansage zu machen, dass man sonst den gerichtlichen Wege gehen wird.
Danke. Genauso ist es, schön das endlich auch jemand anders das so schreibt.
schloss tauschen und rauswerfen sind von jetzt auf gleich möglich. abgemeldet wird es beim einwohnermeldeamt durch die eltern.
Ich weis das man gegen eine Wand anredet, aber lies doch einfach mal den §858 BGB.
Das wäre auch hier möglich.
Je nach Alter des Kindes und seinem Werdegang (Ausbildung) können die Eltern verpflichtet werden, für den Lebensunterhalt aufzukommen.
Falls das Kind Sozialhilfe in Anspruch nimmt, können die Eltern dafür in Regreß genommen werden, wenn ihre Einkommens- bzw. Vermögenslage entsprechend ist.
Klar wäre das auch hier möglich. Die Eltern sind nur bis zur Volljährigkeit oder bis zum beenden der ersten Berufsausbildung, wenn er sich in dieser befindet, für ihn Unterhaltspflicht. Sesselpupser oder stubenhocker müssen sie nicht durchfüttern und da sie das Hausrecht haben können sie ihn auch rauswerfen
Frist? Direkt weg mit dem Schmarotzer...