Dürfen Ärzte es den eltern sagen wenn man zu den in die Praxis kommt um mit den über sv zu reden?
Hey ich bin w12 und mache seit ein paar Wochen sv😔 wollte daher fragen ob Ärzte es den Eltern sagen dürfen/ müssen das man zu den gekommen ist weil man sv macht, oder gilt da ,,ärztliche Schweigepflicht?‘‘ Würde sonst nämlich zu den gehen und fragen was man dagegen machen/ tun kann🎀. ( meine Eltern wissen nix das ich sv mache )
Was ist sv?
Selbstverletzung
8 Antworten
Deine Idee, einen Arzt zu fragen, ist sehr gut. Du wirst dort Antworten bekommen. Eine Psychotherapie kann dir helfen bessere Wege zu nutzen um mit deinen Schmerzen zurecht zu kommen.
Hier im Forum fragen viele Jugendliche mit selbstverletzendem Verhalten nach Wegen, ihre Probleme vor den Eltern zu verstecken. Das ist so häufig, dass sich die Idee aufdrängt, dass es einen starken Zusammenhang gibt. Dabei wäre nicht das Verstecken das Problem, sondern das Verheimlichen vor den Eltern: Wenn Kinder meinen, die Eltern nicht belasten zu können oder dürfen, löst das SVV aus.
Wenn das bei dir der Fall ist, wäre es ein Schritt auf die Lösung, wenn der Arzt deinen Eltern davon erzählt. Der Wunsch aus deiner Frage würde das eigentliche Problem dagegen verstärken.
Deine Eltern haben sich freiwillig entschlossen ein Kind zu bekommen. Du hast nun Problem und es ist die Aufgabe deiner Eltern sich um dich zu kümmern. Sie sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet!
Sprich also mit dem Arzt und dann frage ihn, wie es weitergeht. Natürlich wird es irgendwann nötig, mit deinen Eltern zu sprechen. Wenn es dir zu schwierig ist, wäre es eine gute Idee, das den Arzt machen zu lassen.
Alles Gute!
wollte daher fragen ob Ärzte es den Eltern sagen dürfen/ müssen das man zu den gekommen ist weil man sv macht, oder gilt da ,,ärztliche Schweigepflicht?‘‘
Die Schweigepflicht gilt in Deutschland grundsätzlich für alle Patienten - auch für Minderjährige. Wobei im Falle von Minderjährigen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
Der behandelnde Arzt muss davon überzeugt sein, dass Du
- reif genug bist, die Situation zu verstehen
- und Entscheidungen über Deine Gesundheit zu treffen
Wenn jedoch davon auszugehen ist, dass Du in Gefahr bist, sei es durch Selbstverletzung oder Suizidgedanken, darf der behandelnde Arzt in diesem Fall Deine Eltern informieren.
Ein großer Bonuspunkt für Dich, auch hinsichtlich des Arztkontaktes, ist in diesem Fall auch, dass Du aktiv nach Hilfe suchst. In diesem Fall wird versucht, in erster Linie Dir Hilfe oder Unterstützung anzubieten bzw. vorzuschlagen.
Mach Dir da keine großen Sorgen, Du wirst hier nicht einfach so verraten.
Oh... Das tut mir Leid. Also ich habe ein paar Jahre mehr auf dem Buckel und kann dir nur den Rat geben, dass du immer ehrlich zu denen Arzt und Anwalt sein sollst, die sind da um dir zu helfen.
Wenn du dich deinen Eltern nicht anvertrauen möchtest, dann kannst du auch anonym nach Hilfe fragen. Früher gab es die Nummer gegen Kummer. Die kennen sich damit in der Regel besser aus.
In deinem Alter ja.
Ärzte unterliegen der strengen Schweigepflicht. Egal wie alt du bist. Niemand darf persönliche Infos weder an zweite noch an Dritte weitergegeben.
Zitat bei Google KI:
Die ärztliche Schweigepflicht (oder Verschwiegenheitspflicht) ist eine wichtige rechtliche und ethische Verpflichtung, die Ärzte haben. Sie besagt, dass Ärzte über alles, was sie im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit von Patienten erfahren oder erfahren haben, zu schweigen haben, auch über den Tod des Patienten hinaus. Das gilt vor allem auch bei deinem Eltern.
Übersicht mit KI
Ja, auch bei minderjährigen Patienten haben Ärzte eine Schweigepflicht. Allerdings kann diese Schweigepflicht gegenüber den Eltern oder Sorgeberechtigten eingeschränkt oder entfallen, insbesondere wenn das Kind nicht einsichts- und urteilsfähig ist oder wenn eine Entbindung vom Kind selbst vorliegt.
Schweigepflicht gegenüber Eltern bei Minderjährigen:
- Allgemein:
- Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch für Minderjährige. Das bedeutet, dass der Arzt die von ihm erlangten Erkenntnisse über den Gesundheitszustand des Kindes nicht an Dritte, auch nicht an die Eltern, weitergeben darf, wenn das Kind einsichts- und urteilsfähig ist.
- Unter 15 Jahren:
- Bei Kindern unter 15 Jahren ist die Einsichtsfähigkeit in der Regel nicht gegeben. Dies bedeutet, dass die Eltern im Rahmen ihres Sorgerechts über die Behandlung ihres Kindes informiert werden müssen, es sei denn, das Kind hat eine Entbindung von der Schweigepflicht erteilt.
- Einsichtsfähigkeit:
- Sobald ein Minderjähriger die notwendige Einsichtsfähigkeit und Urteilsfähigkeit besitzt, um die eigene Gesundheit und Behandlung angemessen zu beurteilen, kann die Schweigepflicht entfallen.
- Entbindung:
- Eine Entbindung von der Schweigepflicht kann sowohl vom Minderjährigen als auch von den Sorgeberechtigten erteilt werden, je nachdem, wer die Entscheidung über die Behandlung trifft.
Schweigepflicht und Kinderschutz:
- Schutzbedürftigkeit:
- Bei der Behandlung von minderjährigen Patienten müssen Ärzte die Schutzbedürftigkeit des Kindes berücksichtigen und die Eltern entsprechend informieren, wenn dies dem Kind zugute kommt.
- Notstand:
- In bestimmten Fällen, insbesondere wenn eine Gefahr für Leib und Leben des Kindes besteht, kann die Schweigepflicht unter Umständen durch einen Notstand begründet werden, wie das Deutsches Ärzteblatt erklärt.
Zusammenfassend: Die ärztliche Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch bei minderjährigen Patienten, kann aber in bestimmten Fällen durch Einsichtsfähigkeit, Entbindung oder Notstand eingeschränkt werden. Die genaue Ausgestaltung der Schweigepflicht hängt von der Einzelfallbewertung und der Schutzbedürftigkeit des Kindes ab.
Genau das meine ich. Die Schweigepflicht gilt bei Minderjährigen gerade unter 15 Jahren nicht zwingend.
Frage google mal nochmal, wie das bei Minderjährige ist.