Diskriminiert beim steuern zahlen?

11 Antworten

Die Steuerklasse sagt nichts über die zu zahlende Steuer aus. Sie dient lediglich zur "Eingruppierung".

Die eigentliche Steuerlast wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ermittelt und mit Bescheid festgesetzt.

Also ist deine Aussage dahingehend total Blödsinn.

Davon ab das bei der Steuerklasse 3/5 die einbehaltene Lohnsteuer oft nicht ausreichend ist und es zu Nachzahlungen kommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
geheim007b  13.04.2023, 07:21

Ich habe das lange auch nicht kapiert. Der Begriff Lohnsteuer ist auch daneben, es sollte schlichtweg wie bei selbstständigen einfach Einkommenssteuervorrauszahlung oder wenn eben ein anderer Begriff benötigt wird weil der AG abführt Lohnsteuervorrauszahlung. Was anderes ist es nicht, abgerechnet wird zum Schluss.

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anTTraXX  13.04.2023, 07:36
@geheim007b

Du könntest es nennen wie du willst, die Leute würden es trotzdem nicht verstehen.

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geheim007b  13.04.2023, 07:43
@anTTraXX

einige bestimmt, aber ich bin jetzt nicht der dümmste, hab es aber auch erst kapiert als ich mich damit beschäftigen musste (gut, hat mich als selbstständigen nie betroffen). Erst als ich durchrechnen wollte ob sich heiraten lohnt hab ich mich damit beschäftigt). Das mit Heiraten bringt was, bzw. steuerklasse 5 zahlt man mehr steuern war zu dem Zeitpunkt auch in meinem Kopf fest verankert, mit Lohnsteuervorrauszahlung wäre dieser Irtum wohl nicht aufgekommen.

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anTTraXX  13.04.2023, 07:52
@geheim007b

Klar über Begrifflichkeiten lässt sich streiten, nur denke ich das das Grundproblem (welches du auch beschrieben hast) dadurch wahrscheinlich nicht gelöst wird.

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EineguteeFrage 
Fragesteller
 13.04.2023, 22:25

Es scheint eine Volkskrankheit zu sein dass man nicht verstanden wird 

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Stellwerk  17.04.2023, 07:47
@EineguteeFrage

Man versteht das schon: Du bist frustriert, weil Du keine Frau findest und ventilierst diesen Frust in Gemecker ohne sachliche Fundierung.

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EineguteeFrage 
Fragesteller
 13.04.2023, 22:52

Danke für den Beitrag aber ich denke ich kann damit nichts anfangen es verändert die Situation ansatzweise das Problem wurde von Anfang an derart weltenfremd angegangen

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Der Gesetzgeber fördert Ehe und Familie ausdrücklich.

In manchem herrscht tatsächlich noch eine Vorstellung wie in den 50er Jahren.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass aus einer Ehe meistens auch Kinder entstehen, daher sind verheiratete Menschen steuerlich begünstigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Bei Verheirateten ist nur ein Partner in Steuerklasse 3 und der andere in 5, oder beide sind in 4.

Nur mal so!

Ursusmaritimus  13.04.2023, 06:58

...und Steuerklasse 4 der Steuerklasse 1 für Unverheiratete entspricht.

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Ursusmaritimus  13.04.2023, 07:12
@iQhaenschenkl

Dann muss meine Exfrau dumm gewesen sein......

Sie hatte sich über ihre Abzüge bei 3/5 beschwert; alles klar wir machen 4/4!

Zwei Monate später kommt sie ganz stolz "Schau mal was ich jetzt habe", ich gebe ihr meine bereitgelegte eigene Lohnabrechnung "Schatz wir müssen uns über die Verteilung des Haushaltsgeldes unterhalten"

Ich habe meine Exfrau selten so verdattert gesehen........

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EineguteeFrage 
Fragesteller
 13.04.2023, 22:27

Das man mittlerweile 50% der Dinge die ihr sagt ausblenden muss ist übrigens nicht gut wenn wir bei 100 sind ist es auch nicht mehr gut für euch

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Von Experte anTTraXX bestätigt

Nein, unverheiratete werden bei der Einkommensteuer nicht diskriminiert.

Verheiratete zahlen im Grunde genauso viele Steuern wie unverheiratete. Nur werden diese bei zusammenveranlagung im Grunde wie eine Person behandelt da sie ja auch füreinander unterhlatspfichtig sind. Das geschieht in dem beide Einkommen zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt werden. Dann wird die Einkommensteuer genau wie bei einem ledigen berechnet und diese dann wieder mit zwei malgenommen. Verdienen beide exakt gleich viel würde sich die gleiche Steuerlast ergeben als wenn sie unverheiratet sind. Nur bei unterschiedlichen Einkommen ergibt sich ein Vorteil.

Die Lohnsteuer ist im Grunde nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Bei Lohnsteuerklasse 3 wird dabei der doppelte Grundfreibetrag berücksichtigt. Dafür bei Steuerklasse 5 keiner. Das macht aber nur Sinn wenn einer der beiden Ehepartner nichts bzw deutlich weniger verdient als der andere. So erreichte man grob das selbe wie bei der späteren zusammenveranlagung

Denkfehler:
Die Steuerklassen I und IV (und das ist die übliche Steuerklasse für Verheiratete) sind bezüglich der Höhe der Steuer identisch. Steuerklasse III gibt es nur, wenn der Partner dann Steuerklasse V hat, damit einher geht aber die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung, wo sich das dann wieder ausgleicht, alternativ auch, wenn der Partner nicht arbeitet, aber dafür muss man den dann ja auch unterhalten.

EineguteeFrage 
Fragesteller
 13.04.2023, 22:48

Hier wurde eine gute Frage gestellt kein kann man mal googeln oder nachfragen bitte nur antworten wenn man etwas besonderes beitragen kann

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wilees  13.04.2023, 23:00
@EineguteeFrage

Alle Deine bisherigen Kommentare lassen darauf schließen, dass Du keine Ahnung vom Steuerrecht hast, und zudem nicht gewillt bist hilfreiche Erklärungen anzunehmen / zu akzeptieren. Aber sei es drum - lasse Dich kostenträchtig von einem Steuerberater informieren.

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