Wie viel Steuern muss man auf Aktien zahlen und ist das unterschiedlich wenn man verheiratet ist oder nicht und wie bezahlt man die Steuern und wann?

3 Antworten

Der Kauf oder Verkauf von Aktien an sich ist momentan nicht steuerpflichtig, allerdings möchte unser Finanzminister Olaf "ich park mein ganzes Vermögen auf den Girokonto" Scholz demnächst deine Finanztransaktionssteuer von 0,3% für jeden kauf oder Verkauf auf deutsche Aktien ab einer Marktkapitalisierung von 1 Mrd. EUR erheben. Das ist aber noch nicht in Kraft, insofern zahlt man momentan keine Steuern auf Käufe und Verkäufe.

Was allerdings steuerpflichtig ist sind Kapitalerträge, also Gewinne beim Aktienhandel oder auch Dividenden. Diese werden entweder pauschal mit 25% + Soli + evtl. Kirchensteuer besteuert oder wahlweise, falls der eigene Einkommenssteuersatz in dem Jahr niedriger ist, wie Einkommen (sogenannte Günstigerprüfung). Außerdem gibt es hier einen Freibetrag von 801 EUR pro Person und 1602 EUR für verheiratete Paare.

du kaufst Aktien

die AG schüttet Dividende aus

darauf wird (wenn du bei der Bank einen Freistellungsauftrag abgegeben hast ab 801.-- Euro)  25% Kapitalertragssteuer, wird direkt abgezogen

801 Euro= Freibetrag für alle Zins- und Dividendeneinkünfte (=Kapitalerträge)

am Jahresende bekommst du von der Bank eine  Ertragsbescheinigung

bei der Einkommenssteuererklärung (hier: Kapitalerträge) musst du die Beträge in die angegebenen Zeilen einsetzen

obiges gilt auch, wenn du Gewinne beim Wiederverkauf gemacht hast innerhalb von gegebenen Fristen (Spekulationsgewinne)

Rest berechnet Finanzamt (im Zusammenhang mit den anderen Einkünften)

Stefan1248  26.10.2019, 16:48

Seit 2009 sind alle Veräußerungsgewinne steuerbar. Davor nur innerhalb der Spekulationensfrist von einem Jahr

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Du zahlst 25%( zzgl solz und eventuell kist) auf Dividenden oder Veräußerungsgewinne. Egal ob verheiratet oder nicht.

Für alle Kapitalerträge zusammen gibt es einen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801€(bei Verheirateten 1602€). Bis zu diesem Betrag pro Jahr brauchen keine Steuern gezahlt zu werden.

Die Steuern werden direkt bei der Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. In Höhe des Sparerpauschbetrags kann die Freistellung bei der Bank beauftragt werden.

ist der individuelle Einkommensteuersatz geringer als 25% kann mit der Einkommensteuer Erklärung eine günstiger Prüfung beantragt werden. Die zu viel gezahlte Steuer wird dann erstattet