Derzeit Im Offenen Krankenstand, Wie Soll Ich Weiter Vorgehen Mit Der Arbeit?

2 Antworten

Kurz daraufhin wurde ich von der Arbeitsgruppe entfernt.

Wei muß man das verstehen?

Die AU habe ich meiner Chefin direkt am gleichen Tag über WhatsApp geschickt

Das ist nicht rechtsgültig. Die AU muß spätestens am dritten Tag der Erkrankung dem AG im Original vorliegen. Eine Krankmeldung, was nichts mit der AU zu tun hat, kann allerdings über WhatsApp erfolgen wenn das einmal betriebliche Übung ist, und den AG eine solche rechtzeitig erreicht.

Diese Firma verdient nichts...

Auch hier ist nicht klar wie das gemeint ist.

So ist nun der Stand der Dinge, und ich bin unsicher, wie ich weiter vorgehen soll, um ehrlich zu sein.

Schnellstmöglich die AU im Original dem Arbeitgeber vorlegen. Scheinbar scheint deine Chefin aber auchnicht besonders helle zu sein, sonst hätte sie dir schon die fristlose Kündigung ausgesprochen wegen unentschuldigtem Fernbleibens von der Arbeit.

Es ist im Moment so, dass ich keine Geldsorgen habe und weg von der Firma möchte, aber auf nichts verzichten möchte...

Dein Arbeitgeber möchte auch auf nichts verzichten, und wenn durch dein Fehlen und der nicht rechtzeitig eingereichten AU diesem ein Schaden entstanden ist, kann er dich dafür haftbar machen.

Du darfst nicht vergessen, Du hast immer noch einen gültigen Arbeitsvertrag mit Rechten und Pflichten. Von jemanden der studieren möchte setze ich so etwas als Grundkenntnis voraus. Das muß einem einfach der gesunde Menschenverstand sagen.

ich will dir nicht zu nahe treten, niemand kennt die genauen Umstände in deinem Arbeitsverhältnis, und dem Verhältnis zu deinem Arbeitgeber. Letztendlich kann man das nur so nüchtern betrachten und nur eine Durchhalteparole ausrufen.


corinna69  25.06.2025, 14:08

Die AU muß man nicht mehr einreichen, der Arbeitgeber muß diese von der Krankenkasse anfordern....

Du gibst weiterhin deine AU ab, oder meldest telefonisch das du weiterhin AU bist da es ja mittlerweile die Elektronische AU gibt muss sich die Firma diese bei der Krankenkasse abrufen

Du bekommst 6 Wochen Lohnfortzahlung wenn du länger als 4 Wochen dort beschäftigt bist, danach gibt es Krankengeld, mehr solltest du nicht tun, auf keinen Fall solltest du kündigen