Derzeit Im Offenen Krankenstand, Wie Soll Ich Weiter Vorgehen Mit Der Arbeit?
Ich hatte eig. eh vor, diesen Monat mit meiner Arbeit zu kündigen, das Ganze hat sich jedoch im Moment anders ergeben. Ich habe vor 1 Woche einen Streit mit meiner Chefin gehabt, und mir ging es an dem Tag gesundheitlich schon nicht gut. Sie ließ mich weiterarbeiten, bis ich Schluss sagte, und nach Hause ging, und danach direkt zum Hausarzt. Vorab sagte ich ihr, dass ich kündigen möchte, und wollte eig. gleich gehen, dann habe ich aber bemerkt, was für ein arger Fehler das gewesen wäre. Ich habe nichts unterschrieben oder ausgemacht...
Kurz daraufhin wurde ich von der Arbeitsgruppe entfernt.
Nun habe ich eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung ohne Enddatum & eine Überweisung an eine Klinik bzw. einen Therapeuten, weil es auch psychisch bedingt ist. Die AU habe ich meiner Chefin direkt am gleichen Tag über WhatsApp geschickt, und das war vor einer Woche, seitdem Funkstille – es ist eine unklare Situation. Diese Firma verdient nichts...
Naja, wie dem auch sei, ich bin nun im offenen Krankenstand und werde morgen meine Überweisung wahrnehmen und zur Klinik fahren, um mir einen Termin auszumachen bzw. meine AU zu verlängern, was man ja alle 2 Wochen, glaube ich, neu zuschicken muss an die Firma – oder täusche ich mich da?
Ich habe gelesen, man sollte sich entweder kündigen lassen und die 2 Wochen mit AU auszahlen lassen, oder einfach abwarten und weiter im AU bleiben, inkl. der 6 Wochen Entgeltfortzahlung...
So ist nun der Stand der Dinge, und ich bin unsicher, wie ich weiter vorgehen soll, um ehrlich zu sein.
Soll ich jetzt einfach abwarten, in ein paar Tagen vom Hausarzt eine erneute AU holen und diese wieder zuschicken, bzw. warten, ob die Firma mich überhaupt kündigt?
Wenn nicht, sollte ich einfach die Entgeltzahlung, mein Urlaubsgeld etc., worauf ich noch Anspruch habe, nehmen, wo ich noch in der AU bin?
Es ist im Moment so, dass ich keine Geldsorgen habe und weg von der Firma möchte, aber auf nichts verzichten möchte...
Ich werde im Oktober studieren, daher werde ich die nächsten Monate mal beruflich nicht tätig sein...
Das geht mir die ganze Zeit durch den Kopf, was ich tun soll, da dies so eine unklare Situation ist...
2 Antworten
Kurz daraufhin wurde ich von der Arbeitsgruppe entfernt.
Wei muß man das verstehen?
Die AU habe ich meiner Chefin direkt am gleichen Tag über WhatsApp geschickt
Das ist nicht rechtsgültig. Die AU muß spätestens am dritten Tag der Erkrankung dem AG im Original vorliegen. Eine Krankmeldung, was nichts mit der AU zu tun hat, kann allerdings über WhatsApp erfolgen wenn das einmal betriebliche Übung ist, und den AG eine solche rechtzeitig erreicht.
Diese Firma verdient nichts...
Auch hier ist nicht klar wie das gemeint ist.
So ist nun der Stand der Dinge, und ich bin unsicher, wie ich weiter vorgehen soll, um ehrlich zu sein.
Schnellstmöglich die AU im Original dem Arbeitgeber vorlegen. Scheinbar scheint deine Chefin aber auchnicht besonders helle zu sein, sonst hätte sie dir schon die fristlose Kündigung ausgesprochen wegen unentschuldigtem Fernbleibens von der Arbeit.
Es ist im Moment so, dass ich keine Geldsorgen habe und weg von der Firma möchte, aber auf nichts verzichten möchte...
Dein Arbeitgeber möchte auch auf nichts verzichten, und wenn durch dein Fehlen und der nicht rechtzeitig eingereichten AU diesem ein Schaden entstanden ist, kann er dich dafür haftbar machen.
Du darfst nicht vergessen, Du hast immer noch einen gültigen Arbeitsvertrag mit Rechten und Pflichten. Von jemanden der studieren möchte setze ich so etwas als Grundkenntnis voraus. Das muß einem einfach der gesunde Menschenverstand sagen.
ich will dir nicht zu nahe treten, niemand kennt die genauen Umstände in deinem Arbeitsverhältnis, und dem Verhältnis zu deinem Arbeitgeber. Letztendlich kann man das nur so nüchtern betrachten und nur eine Durchhalteparole ausrufen.
Die AU muß man nicht mehr einreichen, der Arbeitgeber muß diese von der Krankenkasse anfordern....
Du gibst weiterhin deine AU ab, oder meldest telefonisch das du weiterhin AU bist da es ja mittlerweile die Elektronische AU gibt muss sich die Firma diese bei der Krankenkasse abrufen
Du bekommst 6 Wochen Lohnfortzahlung wenn du länger als 4 Wochen dort beschäftigt bist, danach gibt es Krankengeld, mehr solltest du nicht tun, auf keinen Fall solltest du kündigen