Der ARBEITGEBER ist verpflichtet die Krankschreibung von der Krankenkasse anzufordern ,der ARBEITNEHMER muß nur seinen Arbeitgeber über die Krankschreibung informieren!
Ich finde es auch toll,dass du dir so viele Gedanken machst.....Laß es einfach auf dich drauf zukommen, die Einstellung zur Arbeit ist ganz wichtig, wenn du mit dem Herzen dabei bist,fällt dir nichts schwer und du kannst alles schaffen.....
Es gibt da keine gesetzliche Regelung, der jeweilige Betrieb regelt das in seinen Tarif Verträgen....Gab es in Ihrem Betrieb vielleicht neue Tarif Verhandlungen? Vielleicht hat sich dadurch jetzt etwas verändert!?
Seit 2020 gibt es die generalistische Pflegeausbildung. Sie vereint die früheren Ausbildungen Gesundheits- und Krankenpfleger,Altenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger . Du kannst damit in allen Pflegebereichen arbeiten. Du hast dann aber auch die Option, dich im dritten Jahr der Ausbildung auf ein Fachgebiet, in deinem Fall die Kinderkrankenpflege,zu spezialisieren . Ich habe gelesen, dass das wohl erst mal noch bis mindestens 2025 gilt,danach ist es noch unklar ob man weiterhin gesonderte Abschlüsse machen kann.In der Geriatrie kannst du ja in deinem FSJ Jahr schon mal Erfahrungen sammeln....
Mit meinem Privatauto würde ich nirgendwo hinfahren,wenn es sich um geschäftliche Fahrten handelt, da erlischt auch dein Versicherungsschutz...
Der Arbeitgeber muß die Krankschreibung von deiner Krankenkasse anfordern, du mußt dich lediglich bei deinem Arbeitgeber krankmelden...Ich glaube, das gilt schon seit 2023
Kommt ja auch darauf an,was der Betreuer für einen Aufgabenkreis hat bei der zu betreuenden Person.....
Klar haben Menschen, welche einen Betreuer haben, auch Rechte ! Darauf achtet das Betreuungsgericht schon.....
Bei meiner Kollegin war es der Arbeitgeber, welcher sie von der Arbeit freigestellt hat ! Ich arbeite in der Pflege....
Wenn ich richtig liege,muß sogar nach 6 Stunden Arbeit eine Pause eingelegt werden....
Aber es steht doch da 136,50€ Nachtzuschlag ( Steuerfrei)
Du weißt doch vorher ,was dich erwartet ! Wenn du an den Feiertagen nicht arbeiten möchtest, mußt du dir einen anderen Job suchen,denke ich .....
Zur Not kann man das Arbeitsverhältnis ja auch noch mit einem Aufhebungsvertrag beenden, wenn beide Seiten einverstanden sind,da muß man sich an keine Fristen halten.....
Das Gefühl kenne ich .... Ich arbeite in der ambulanten Pflege ,mein damaliger Chef hat damals seinen Pflegedienst ( wo auch ich beschäftigt war ) verkauft ! Wir Mitarbeiter sind praktisch mit verkauft worden, die Arbeitsverträge blieben bestehen, außer der Chef des Pflegedienstes war ein anderer . Ich würde an Ihrer Stelle erstmal abwarten!
Ja,na klar bist du im Recht, kein BTM zu kleben und auch keine Wunden zu versorgen....,das dürfen nur Fachkräfte ! Da mußt du überhaupt kein schlechtes Gewissen haben,wenn du diese Tätigkeiten verweigerst
Wenn das euer Hausstandard besagt ,dann muß man sich als Pflegekraft auch danach richten...Das ist ja von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Ich würde mir einfach mal die Expertenstandards des Hauses geben lassen und durchlesen !
Das ist wirklich nicht schlimm, du wirst eingearbeitet....Aber was ,wie ich finde,ganz wichtig ist, du musst dich bei der Herausgabe des Wechselgeldes konzentrieren, dort können ganz schnell Fehler passieren, auch wenn die Summe, welche du herausgeben mußt, angezeigt wird.....
Man ist nie zu alt !!!
Wenn du keine Krankschreibung vorlegst,bekommst du den heutigen Tag als "Frei" geschrieben, aber wenn auf deinem Krankenschein das heutige Datum steht,bekommst du den heutigen Tag bezahlt!
Ich denke,du wirst nicht viel tun können,du hättest dir die Vereinbarung schriftlich geben lassen müssen....Aber so hast du jetzt nichts in der Hand,was ich sehr traurig für dich finde !