Kündigung wegen zu vielen Krankenständen?

Isuzu189  04.10.2024, 22:02

Es sind ein paar Informationen notwendig : Wie viele Fehltage hattest du in diesem Lehrjahr? In welcher Regelmässigkeit bist du krank? positive / negative Zukunftsprognose?

Laura071204 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 22:27

Im jetzigen Lehrjahr 23. im letzten lehrjahr 72. ich war einmal länger im Krankenstand wegen schwangerschaft,das Kind aber abgegangen ist und ich wegen depressionen im lsf war

5 Antworten

Sollte so einfach nicht möglich sein. In der Ausbildung kann man nicht so einfach gekündigt werden.

In Deutschland gibt es strenge Vorschriften, wenn es um Kündigungen in der Ausbildung geht. Nach der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis nur aus *wichtigem Grund* gekündigt werden, und häufige Krankmeldungen allein reichen dafür in der Regel nicht aus. Zudem hast du durch deine psychischen Probleme möglicherweise einen besonderen Kündigungsschutz, insbesondere wenn die Erkrankung als Behinderung anerkannt ist. Bevor eine Kündigung in Betracht kommt, müsste der Arbeitgeber eigentlich Maßnahmen wie ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) prüfen, um dich zu unterstützen.

Es wäre sinnvoll, sich rechtlichen Beistand zu holen, um deine Möglichkeiten zu prüfen, z. B. bei der Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht. So kannst du sicherstellen, dass deine Rechte als Auszubildende gewahrt werden und der Arbeitgeber nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Personenbedingte Kündigung
Personenbedingt ist eine Kündigung, wenn es in der Person der/des Auszubildenden dafür Gründe gibt, die ihm/ihr nicht arbeitsvertraglich vorgeworfen werden können.
Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich.
Personenbedingte Kündigungsgründe – wobei es stets auf den konkreten Einzelfall ankommt – können sein:
Mangelnde Eignung
Grundsätzlich dient die Probezeit der Feststellung der Eignung.
Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn die anfangs bestehende Eignung nach Ablauf der Probezeit weggefallen ist, zum Beispiel infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder Behinderung oder wenn die fehlende Eignung nachweislich erst nach Ablauf der Probezeit erkennbar war.
Krankheit
Der Betrieb kann dem Auszubildenden wegen einer Krankheit kündigen, wenn feststeht, dass
mit einer Gesundung innerhalb der Ausbildungszeit nicht zu rechnen ist
oder die Eignung für den Ausbildungsberuf infolge der Krankheit (zum Beispiel Allergien) dauerhaft entfallen ist
und dadurch die notwendigen beruflichen Kompetenzen nicht mehr erworben werden können oder die Sicherheitsrisiken für den Betrieb zu hoch werden.

https://www.ihk.de/duesseldorf/ausbildung/ausbildung-von-a-z/kuendigung-2596730

Was bei dir im Einzelfall zutrifft oder nicht, müssen andere beurteilen. Ich würde dir raten, dich zunächst mal an den Betriebsrat, deine Ärzte und die zuständige Kammer zu wenden und dort zu besprechen, was genau Sache ist.

Trotzdem solltest du aber auch überlegen, ob es sinnvoll ist, eine Ausbildung zu beenden, die für dich nicht funktioniert. Wenn du Angst vor den Kollegen und der Arbeit hast, ist es vielleicht nicht die schlechteste Idee, die Sache abzubrechen. Wenn du dagegen in dem Job bleiben möchtest, wäre eine UNTERbrechung evtl. eine Option, um eine Therapie zu machen und wieder fit zu werden.

Ob du den Betrieb noch davon überzeugen kannst, steht natürlich in den Sternen, denn kaum eine Firma wirft einen Azubi so kurz vor dem Ende raus, wenn die Situation nicht vollkommen hoffnungslos erscheint...


Laura071204 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 22:30

Die Arbeit persönlich mag ich ja sehr und bin auch sehr gut darin. Hatte in den ersten zwei Berufsschulklasse auch gute Erfolge. Habe auch ab Ende Dezember psychische Reha und meine Krankheit schränkt das arbeiten an sich nicht ein es ist nur die Firma weil ich auch gemobbt und sexuell Belästigt wurde.

DODOsBACK  04.10.2024, 22:36
@Laura071204

Such dir einen Ansprechpartner, dem du direkt alles anvertraust. Es ist absolut sinnfrei, hier für jede neue Information eine neue Antwort zu verfassen.

Ich wünsche dir viel Erfolg und eine gute Lösung!

Laura071204 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 22:35

Macht das einen unterschied von Deutschland zu Österreich weil ich aus Österreich komme?

Ich weiß nicht, wie lange du krank bist, aber es kann vorkommen, dass du einfach rausgeschmissen wirst wegen Krankheit.

Kein Chef möchte ein Arbeiter haben, die lange krank sind, sodass die nicht arbeiten können.

Du kannst zwar nicht für, aber so ist es leider im Berufsleben

In Deiner Situation als Azubine im 3. Lehrjar wäre eine personenbegründete Kündigung wegen chronisch-einschlägigen Krankenstandes auch nur sehr schwer begründbar vor der Kommision dann, wenn Du entweder Dein Ausbildungsziel grundlegend gesichern nicht mehr innerhalb der Vertragslaufzeit erreichen könntest, oder Du mit höchster Wahrscheinlichkeit und negativer Gesundheitsprognose den angestrebten Lehrberuf niemals ausüben können würdest aus fachmedizinischen Gründen

Wie viel hast du denn insgesamt gefehlt? Und hast du jedes Mal, wenn das Enddatum einer AU anstand, direkt wieder im Unternehmen Bescheid gegeben, dass du weiterhin fehlen wirst? Also, aktiv und selbst auf dem vorgesehenen Weg, nicht in Form des Abrufs der eAU einige Tage später?


Laura071204 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 22:16

Ich kann dir nicht genau sagen, wie viel ich insgesamt gefehlt habe, weil ich das nicht mehr weiß. Ich habe dem Unternehmen immer bescheid gegeben, wenn mein Krankenstand verlängert wurde und denen dann den weiterlaufende AUM gesendet.

Isuzu189  04.10.2024, 22:22
@Laura071204

Aber reden wir hier von "mal 4-6 Wochen im Jahr" oder reden wir eher von einmal im Monat eine Woche?

HappyMe1984  04.10.2024, 22:24
@Laura071204

WANN hast du dann Bescheid gegeben? Das ist deshalb wichtig, weil du jeden Ausfall wegen Krankheit und auch jede Verlängerung einer Fehlzeit UNVERZÜGLICH mitteilen musst. Also nicht in Form der Bescheinigung, sondern sofort, wenn du weißt, dass du noch weiter krank bist, auf dem Weg, den das Unternehmen dafür vorgibt. Kommst du dieser Pflicht nicht nach, lieferst du damit potentiell einen Kündigungsgrund...

Ebenfalls kann es sein, dass du bei 10-15% Fehlzeit in den gesamten drei Ausbildungsjahren nicht von der Kammer zur Abschlussprüfung zugelassen wirst. Egal, ob du entschuldigt oder unentschuldigt gefehlt hast. Dies führt allerdings nicht zur Kündigung des Ausbildungsplatzes, sondern zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit.

Allerdings wäre es wiederum ein Kündigungsgrund bei Auszubildenden, wenn mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Azubi das Ausbildungsziel nicht erreichen können wird - zum Beispiel, weil du aufgrund deiner Erkrankung nicht mit Menschen arbeiten kannst, dies aber nun mal zu deinem Beruf dazugehört... Das ist eine etwas schwierig zu beweisende Nummer, aber unmöglich auch wieder nicht...

Laura071204 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 22:34
@HappyMe1984

Sobald ich gewusst habe, dass ich weiter krankgeschrieben wurde, bin ich von meiner Ärztin raus und hab es direkt der Firma übermittelt. Ware auch wegen Mobbing und sexueller Belästigung in der Firma zweimal im Krankenstand und hab in dieser zeit therapie gemacht und mir Tabletten verschreiben lassen.

HappyMe1984  04.10.2024, 22:39
@Laura071204

Siehst du, und genau dieses Vorgehen ist schon der Knackpunkt. Du hättest bereits VORHER im Betrieb Bescheid geben müssen, sobald du wusstest, dass es dir so schlecht geht, dass du zum Arzt gehen wirst! Das ist arbeitsrechtlich wirklich super relevant und entscheidend. Möglich, dass dein Ausbildungsbetrieb genau dieses Versäumnis als Grund nimmt, dir zu kündigen...