darf mein vater mich ohne umgangsrecht trotzdem sehen?

7 Antworten

Nein, dein Vater hat das Recht dich zu sehen, das ist im Umgangsrecht so geregelt. Nur durch einen Gerichtsbeschluss kann das verwehrt werden und das zu erreichen ist eher schwierig. Außerdem kannst du ab 14 selbst entscheiden was du möchtest, da kann deine Mutter noch so viel wollen.


nichtsowicht356 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 23:57

Dankeschön für deinen Kommentar!

fallenstelle320  20.08.2024, 12:33

ab 18 kann sie tun und entscheiden was sie möchte. mit 14 bestimmt sie garnix. wenner umgang will muss er es einklagen. manipuliert er das kind darf mutti selbstverständlich den umgang verbieten

hachri  25.08.2024, 20:41
@fallenstelle320

Schon ab 12 wird der Wunsch des Kindes berücksichtigt, ab 14 ist er zu erfüllen laut Jugendamt

fallenstelle320  26.08.2024, 07:47
@hachri

das betrifft nur das familiengericht. wenn das von den eltern nicht involviert wird, bestimmt kind bis 18 garnichts, sondern nur die eltern. anderes sagt auch das jugendamt nicht.

Insbesondere, wenn du deinen Vater sehen willst, ist das eher das ganze Gegenteil: wenn deine Mutter dir den Kontakt verwehrt, kann sie Probleme bekommen. Du hast immer das Recht, beide Eltern und somit auch deinen Vater zu sehen, so viel wie du möchtest.

Getrennt lebende Elternteile haben generell ein Umgangsrecht, wie genau das aussieht müssen sich die Eltern einigen.

Nur wenn sich die Eltern nicht einigen können, dann muss ein Gericht entscheiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

ist deinem Vater das Umgangsrecht vom Familiengericht offiziell untersagt worden? Es klingt nicht danach. Wenn deinem Vater das Umgangsrecht offiziell verboten ist - kommt selten vor, meist bei Misshandlungen oder sex. Missbrauch am Kind - dann ja. Aber aus deiner Frage geht das nicht hervor.

Deine Mutter - außer dem Familienrichter--kann euch nicht verbieten, Kontakt miteinander zu haben. Und der Grund deiner Mutter: Ich hasse meinen Ex - ist keiner!

Natürlich kann deine Mutter sich an das Familiengericht wenden, aber - so wie du es beschreibst - wird sie dort auf Granit beißen.

Kein Umgangsrecht haben, ist nur möglich, wenn das Familiengericht den Umgang des Vaters mit dem Kind als eine Gefährdung des Kindeswihls einstufen würde.

Das ist SEHR selten der Fall (Drogensucht, sexueller Missbrauch, körperliche Gewalt).

Deine Mutter mag das alleinige Sorgerecht haben, auch selten, aber das schließt das Umgangsrecht deines Vaters nicht aus.

In der Regel haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht und das jeweilige Umgangsrecht.

Ich vermute, das deine Mutter einfach nicht möchte, daß du Umgang mit deinem Vater hast (weil sie ihn jetzt doof findet).


nichtsowicht356 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 02:28

vielen lieben dank für deine antwort!!