darf mein vater mich ohne umgangsrecht trotzdem sehen?
Hallo, ich wollte wissen ob mein Vater mich ohne umgangsrecht trotzdem sehen darf.
Meine Mutter und mein Vater sind sehr zerstritten und dadurch wird von beiden seiten schlecht über den anderen geredet.
Ich und meine Mutter haben in letzter zeit viele probleme und sie mag es nicht das ich zu meinem Vater wieder Kontakt habe.
In letzter zeit sind viele dinge zuhause (durch meinen Stiefvater) schief gelaufen und meine Mutter und ich haben kein gutes verhältnis mehr. Mein Stiefvater hat ein paar dinge getan die nicht okay waren, aber meine Mutter denkt das kommt alles von meinem Vater. Mein Vater hätte mir das eingeredet und ich muss ja alles immer so haben wie es mir gefällt. Jedoch hält meine Mutter mir jetzt vor, das mein Vater garkein umgangsrecht hat und ich ihn nicht sehen darf, oder sie mir den kontakt zu ihm verbieten kann da sie sich strafbar macht.
Ich habe im Internet geschaut jedoch nichts gefunden zu dieser Thematik deswegen frage ich hier.
Gibt es ein Gesetz oder ist es mein/sein Recht das ich ihn trotzdem sehen darf?
Ich werde nächsten Monat 16, darf sie mir dennoch den kontakt verbieten?
7 Antworten
Nein, dein Vater hat das Recht dich zu sehen, das ist im Umgangsrecht so geregelt. Nur durch einen Gerichtsbeschluss kann das verwehrt werden und das zu erreichen ist eher schwierig. Außerdem kannst du ab 14 selbst entscheiden was du möchtest, da kann deine Mutter noch so viel wollen.
Schon ab 12 wird der Wunsch des Kindes berücksichtigt, ab 14 ist er zu erfüllen laut Jugendamt
das betrifft nur das familiengericht. wenn das von den eltern nicht involviert wird, bestimmt kind bis 18 garnichts, sondern nur die eltern. anderes sagt auch das jugendamt nicht.
Insbesondere, wenn du deinen Vater sehen willst, ist das eher das ganze Gegenteil: wenn deine Mutter dir den Kontakt verwehrt, kann sie Probleme bekommen. Du hast immer das Recht, beide Eltern und somit auch deinen Vater zu sehen, so viel wie du möchtest.
Getrennt lebende Elternteile haben generell ein Umgangsrecht, wie genau das aussieht müssen sich die Eltern einigen.
Nur wenn sich die Eltern nicht einigen können, dann muss ein Gericht entscheiden.
ist deinem Vater das Umgangsrecht vom Familiengericht offiziell untersagt worden? Es klingt nicht danach. Wenn deinem Vater das Umgangsrecht offiziell verboten ist - kommt selten vor, meist bei Misshandlungen oder sex. Missbrauch am Kind - dann ja. Aber aus deiner Frage geht das nicht hervor.
Deine Mutter - außer dem Familienrichter--kann euch nicht verbieten, Kontakt miteinander zu haben. Und der Grund deiner Mutter: Ich hasse meinen Ex - ist keiner!
Natürlich kann deine Mutter sich an das Familiengericht wenden, aber - so wie du es beschreibst - wird sie dort auf Granit beißen.
Kein Umgangsrecht haben, ist nur möglich, wenn das Familiengericht den Umgang des Vaters mit dem Kind als eine Gefährdung des Kindeswihls einstufen würde.
Das ist SEHR selten der Fall (Drogensucht, sexueller Missbrauch, körperliche Gewalt).
Deine Mutter mag das alleinige Sorgerecht haben, auch selten, aber das schließt das Umgangsrecht deines Vaters nicht aus.
In der Regel haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht und das jeweilige Umgangsrecht.
Ich vermute, das deine Mutter einfach nicht möchte, daß du Umgang mit deinem Vater hast (weil sie ihn jetzt doof findet).
ab 18 kann sie tun und entscheiden was sie möchte. mit 14 bestimmt sie garnix. wenner umgang will muss er es einklagen. manipuliert er das kind darf mutti selbstverständlich den umgang verbieten