Darf man ein verletztes Pferd verkaufen?
Hallo,
ich stelle hier mal die Frage, ob man ein verletztes Pferd verkaufen darf beziehungsweise mit dem Vorsatz, dass es verletzt geritten wird.
Antworten sind willkommen Lg
10 Antworten
Du solltest dem möglichen Käufer in jedem Fall alle "Mängel" des Pferdes nennen. Wenn die Verletzung so ist, dass es nicht mehr geritten werden sollte, darfst Du es (Tierschutzgesetz und so) nicht mit dieser Absicht verkaufen.
Könnte mir eigentlich nur 2 legale Möglichkeiten vorstellen: An die Pferde-Seniorenresidenz des Tierschutzvereines abgeben (und noch was dazu spenden) oder dem Pferdemetzger verkaufen.
Zum Schlachter dürfen sie immer, nur verwertet werden darf das Fleisch nicht, wenn Nichtschlachttier angekreuzt ist.
Kommt drauf an was und wo die Verletzung ist.
Ein Pferd das z.B. am Oberschenkel eine leichte Risswunde hat kann man reiten, ein Pferd das einen Beinbruch hat, kann man nicht reiten.
Aber verkaufen kannst du alles was sich verkaufen lässt und dir gehört.
Solange auch der Käufer und nicht nur der Verkäufer von der Verletzung wissen, ist das in Ordnung. Sollte man trotzdem am besten auch nochmal im Vertrag festhalten.
Was der Käufer mit dem Pferd dann macht, bleibt ihm überlassen. Als Verkäufer kann er aber natürlich entscheiden an wen das Pferd geht und somit sollte man einen Käufer wählen, der die Verletzung erstmal auskuriert, sofern das Pferf aktuell nicht belastet werden darf
ja.
und den "vorsatz" das pferd zu reiten hat der käufer. damit hat der verkäufer nichts zu tun.
die verletzung muss natürlich im kaufvertrag eingetragen werden. also um welche verletzung es sich handelt, wie lange sie schon besteht und inwieweit sie die nutzbarkeit des pferdes einschränken.
sonst kann der verkäufer das pferd zurückgeben und muss sein geld zurückbekommen plus schadenersatz für eventuelle ausgaben, die sonst nicht entstanden wären.
Vom Verkäufer ist es aber verantwortungslos und verwerflich, ein leidendes Tier bewusst dergestalt abzugeben, dass es weiter leidet/ noch intensiver leiden wird.
Zum Verkäufer würde ich sagen:
Gib's dann besser dem Schlachter, der zahlt auch geld, macht aber ein schnelles Ende ohne langfristiges weiteres Leid, wenn du zu geizig bist, das Tier einschläfern zu lassen....!
Dem Käufer aber würde das Veterinäramt schicken.
natürlich wäre das verantwortungslos und verwerflch.
man bekommt nicht in jedem fall vom schlachter noch geld. wäre für mich damals wie heute nicht relevant.
wenn das pferd nachweisbar geritten wird, obwohl es aufgrund seiner vorschäden nicht mehr reitbar ist, kann man tatsächlich die behörden einschalten.
aber rein rechtlich verkaufen kann der eigentümer das pferd an wen er will.
Natürlich darf man ein verletztes Pferd verkaufen, solange man sich dabei keiner arglistigen Täuschung schuldig macht.
Was heißt “mit dem Vorsatz...“ ? Wenn man etwas (rechtlich ist das Pferd ein Gegenstand) verkauft, geht es den Verkäufer nichts mehr an, was der Käufer damit macht.
Mit Vorsatz dass es halt geritten werden soll trotz Verletzung ( sehnen Schaden und es lahmt wenn es trabt/gallopiert).
Der neue Besitzer ist danach für das Pferd verantwortlich.
Dann darf man es nicht Probereiten, weil dem Pferd hierbei Schmerzen zugefügt würden und das darf man nicht mit Absicht.
Dann ist es immer noch Sache des Verkäufers, ob er das Pferd verkauft oder nicht. Das ist nicht verboten, außer, er verschweigt beim Kauf die gesundheitlichen Einschränkungen.
Das wäre tierschutzrechtlich NICHT OK.
Und schändlich!
Pfui den beteiligten, Verkäufer wie Käufer!
Melde es dem Veterinäramt. Sofort!
Naja, es gibt sicher leute die das Pferd auch als Beisteller kaufen würden, also 3 legale Möglichkeiten. Zum Schlachter darf es vielleicht auch nicht, je nach dem was es an medikamenten bekommen hat und was im Pass steht (kann im Pass als nicht Schlachtpferd eingetragen sein, darf also auch nicht geschlachtet werden).