Darf ich wegen Schimmel im Keller und Wohnung, außerordentlich kündigen?

Keller 1 - (Gesundheit, Angst, Krankheit) Keller 2 - (Gesundheit, Angst, Krankheit) Keller 3 - (Gesundheit, Angst, Krankheit)

7 Antworten

Das eine hat mit den anderen nichts zu tun.

Energieausweis ist eine Sache, die andere der Schimmel. Der ist ja nicht plötzlich aufgetreten. So wie das aussieht muss das schön länger so sein. 

1. Maßnahme: Vermieter sofort in Kemntnis setzen u Behebung der Schöden fordern. 

2. Wenn dieser untätig bleibt, Mietzinsminderung. Dann könntet ihr bei Gericht die Durchsetzung der Behebung verlangen. 

3. Ihr behebt den Schaden selbst u fordert Schadenersstz. Würde ich nicht empfehlen. 

4. Der Schimmel ist gesundheitsschädlich. Also raus aus dem Haus u Ersatzquartier. Diese Kosten muss der Vermieter zahlen. 

5. Die einvernehmliche Lösung des Vertrages steht dir jederzeit offen, dazu braucht es die Zustimmung des Vermieters. 

Habe das gerade gegoogelt(es ist so einfach) und einiges dazu gefunden. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich... Einfach nochmal selber schauen. Günstig wäre auch einen Vormieter dazu zu befragen. Viel Erfolg! 

Der Keller ist sicher kein Kündigungsgrund, weil das ist ein KELLER, die sind gar nicht so selten schimmelig. Mietminderung, wegen u.U. Nichtbenutzbarkeit der u.U. mitangemieteten Kellerräume- wie ist da der Vertrag? wäre u.U. denkbar.

Der Energieausweis- die müssen überhaupt erst seit kurzer Zeit erstellt werden- auch nicht- das greift nicht in alte Verträge ein.

WIE GENAU sieht es in der Wohnung aus? Schimmel um Fensterbänke- das wird Euch jeder Richter um die Ohren schlagen- da heißt es dann mangelhafte Belüftung.....

Wenn, dann müßt Ihr mehr vorweisen, baubiologisches Gutachten o.ä. und noch einiges.

ICH habe tatsächlich mal gegen einen Vermieter prozessiert- mit Erfolg, aber ehrlich das war ein echt anderes Kaliber. Der Keller wurde beim Gutachten nichtmal angesehen. Der Gutachter hat da keinen Schritt reingetan. Die Wohnung selbst reichte (2 Räume der Wohnung waren wegen Schimmel unbewohnbar- und der Gerichtsgutachter machte den Vermieter so zur Schnecke, wie Du es Dir nicht vorstellen kannst (der Vermieter kam natürlich auch mit mangelhafter Belüftung und so argumentiert- ich hatte mittlerweile die Miete um die Hälfte gekürzt, weil die Hälfte der Wohnräume nicht mehr nutzbar (alles mit Anwalt) .

Der Gutachter hat die ganzen Baumängel aufgelistet (den Keller aber gar nicht betreten) und der Vermieter wurde verdonnert, alles instandzusetzen. Zum Glück brachte mich der Vermieter nach dem Urteil nicht um (-;

Wenn, nehme Dir eine GUTEN Anwalt!!!! Aber ganz ehrlich: ich meine NICHT, daß da irgendwas schlimm aussieht.

Ich als Vermieterin (mittlerweile) habe auch mal einen Baubiologen dagehabt (nicht wegen baulicher Mängel sondern wegen eines Wasserschadens- also ziemlich anderer Fall und nicht um Mieter zu schikanieren, sondern wegen der Sanierung und der hat sonstwas gemacht, z.B.die Schimmelsporenbelastung in den Räumen festgestellt, sogar die Möbel auf Schimmel untersucht und dann wurde der Sanierungsauftrag festgelegt, aber echt ne andere Sache

Der Schimmel im Keller ist wahrscheinlich kein Grund für eine fristlose Kündigung, da er die Gesundheit nicht beeinträchtigt. Beim Schimmel in der Wohnung kommt es auf die Belastung an.

Ein nicht vorhandener oder schlechter Energieausweis ist natürlich kein Grund für eine fristlose Kündigung, schließlich habt ihr das bei Vertragsabschluss schon gewusst.

Und um das Übergabeprotokoll hättet ihr euch auch selbst kümmern können, bzw. darauf bestehen können, dass eine Mängelliste erstellt wird.

Ich denke, ohne Bestätigung vom Arzt, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung besteht und ohne ein Gutachten, das bestätigt, dass das Schimmelproblem nicht durch euch selbst verschuldet ist, kommt ihr nicht so schnell aus dem Vertrag.

Wendet euch am Besten mal an den Mieterschutzbund oder einen Anwalt, die können verbindlichere Informationen geben.

Also... Deine gestrigen Beiträge wird wohl niemand mehr suchen und rauskramen. Aber anhand der Bilder würde ich sagen: Nein.

Es mag zwar Schimmel im Keller existieren, aber den habt ihr vermutlich nicht mitgemietet (also den Keller meine ich natürlich) und ist daher kein Vertragsbestandteil. Die Sporen fliegen vermutlich durch den ganzen Hausflur, aber dies bedarf des Nachweises und in welcher Konzentration. Ein nicht vorhandener Energieausweis berechtigt zwar zum Anfechten der Nebenkosten ("wir haben nicht gewußt, dass die Wohnung so viel Energie braucht"), aber auch dies ist kein Grund um fristlos zu kündigen. Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich fürchte, hier bleibt nur die ordentliche Kündigung, wenn man nicht einen Haufen Geld für Nachweise (deren Ausgang auch ungewiss ist) rauswerfen möchte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Sachverständiger für Schimmelpilz im Wohnungsbau