Darf ich der Polizei helfen wenn ein Autofahrer einen Unfall mit Radfahrer oder Fußgänger hat und abhaut?
Könnte ich ihm theoretisch hinterher fahren und mit der Polizei telefonisch kommunizieren um den Täter zu fassen?
9 Antworten
Ja, allerdings solltest du es vermeiden dabei eigene Ordnungswiedrigkeiten/Straftaten zu begehen. Die Zusammenarbeit mit der Polizei beschert dir keine Sonderrechte.
Wenn du also schneller als erlaubt fährst, passiert das auf eigenes Risiko und ist bei einer stummen Verfolgung auch eher hinderlich.
Ob du das kannst, weiß ich nicht, aber du darfst Straftäter auf frischer Tat verfolgen und festhalten, bis die Identität geklärt ist.
Ich spreche gerade mit meiner Frau die 19 Jahre alt ist und mit 16 Mutter geworden ist. Ist das legal?
Jetzt weiß ich warum du Jura studieren musst, denn viel Selbstverständlichkeiten kennst du nicht!
Ja, das darfst Du. Du dürftest den sogar solange festhaten, bis die Polizei kommt
Natürlich. Es gilt das Jedermann-Festnahmerecht.
Dies sollte aber durchdacht passieren, weil du eben auch im Verkehr gewisse Sonderrechte nicht hast, wie die Polizei.
Ja, das kannst du machen. Aber du musst dich trotzdem an die Verkehrsregeln halten. Also nicht über rote Ampeln fahren nur damit du ihm hinterher kommst.
Du sprichst von Paragraph 127 StPO. Das hatte ich im ersten Semester meines Jura Studiums.