Darf eine Volljährige Person mein Paket mit Alterssichtprüfung annehmen?
Hey ihr, ich habe ein Paket bestellt mit einem Inhalt dass nur an Ü18 abgegeben werden darf. Ich selbst bin nicht 18 habe es aber blöderweise auf meinen Namen bestellt. Darf das Paket dann ggf. meine Mutter annehmen?
5 Antworten
Hi,
sollte die Sendung mit dem Service ‚Alterssichtprüfung’ verschickt worden sein, dann kann auch andere (Volljährige) Personen die Sendung annehmen.
Sollte die Sendung aber mit ‚ID-Check‘ verschickt worden sein, dann könnte sie ausschließlich der Volljährige Empfänger annehmen. Ergo würde für Dich keinerlei Chance bestehen diese zu erhalten.
Gruß
Natürlich darf sie das, da du ja schliesslich noch keine Ü18 bist.
Hinzu bist du noch nicht voll geschäftsfähig, somit darf deine Mutter auch das Geschäft für nichtig erklären, da du als Minderjähriger noch keine Geschäfte abschliessen darfst (und erst Recht nicht ohne Wissen deiner Eltern) und das Paket zurück schicken.
Hinzu darf sie künftig dein Internetgeschehen überwachen solange du noch keine Ü18 bis.
Hier eine kleine Hausaufgabe für´s Wochenende an dich:
https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit
Auch das gehört zum Erwachsenwerden dazu, dass man solche Dinge weiss.
Inanna
Natürlich darf sie das, da du ja schliesslich noch keine Ü18 bist.
Das stimmt nicht. Aus eigener Erfahrung darf ausschließlich der Empfänger das Paket annehmen, nicht einmal der Erziehungsberechtigte. Damit hatte ich damals auch mehrmals Probleme gehabt, als ich Spiele ab 18 kaufte und eben selbst noch keine 18 gewesen war.
Das Ende vom Lied: Das Paket ging zurück an den Absender. Mega ärgerlich aber so ist es leider.
Das kommt auf den Inhalt an. Es gibt Bestellungen, die ganz klar nur an den Besteller auszuhändigen sind. Dort geht auch keine Vollmacht oder Ähnliches.
Ohne zu wissen was es ist, kann dir dies also niemand mit Sicherheit sagen.
Es handelt sich um eine Zündschnur zum verbinden von Kleinstfeuerwerk haha, ist aber auf Grund von dem vorhandenen Schwarzpulver verständlicherweise erst ab Ü18 abzugeben
Das kommt auf den Inhalt an.
Nein, es kommt ausschließlich auf den gebuchten Service (Alterssichtprüfung, ID-Check) an.
Dann bestell mal Medikamente. Mache ich regelmäßig, da ist nichts mit Vollmacht. Es bekommt nur die Person, für die es bestimmt ist. Steht selbst rot und groß auf dem Päckchen selbst.
Der Inhalt bleibt irrelavant:
Ich kann auch ein paar Socken per Ident-Check verschicken,
Und unseriöse Shops FSK18 Produkte ohne Alterssichtprüfung. Geht alles XD
Alle volljährige Personen in deinem Haushalt dürfen das Paket annehmen.
ja natürlich, bei mir im Haus dürfen auch Personen mein Paket annehmen, die ü18 sind, falls ich nicht Zuhause bin
bei mir im Haus dürfen auch Personen mein Paket annehmen, die ü18 sind, falls ich nicht Zuhause bin
Das trifft leider nicht für Sendungen mit Alterssichtprüfung zu.
Empfangsberechtigt sind
- der angegebene Empfänger,
- der durch schriftliche Vollmacht ausgewiesene Empfangsbevollmächtigte,
- sowie Angehörige des Empfängers und andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen.
Es erfolgt keine Auslieferung an Nachbarn und Hausbewohner.
https://www.dhl.de/de/privatkunden/information/service-alterssichtpruefung.html
bei mir im Haus dürfen auch Personen mein Paket annehmen, die ü18 sind, falls ich nicht Zuhause bin
Es geht aber nur bei Standart-Sendungen. Sendungen mit Alterssichtprüfung/ ID-Check werden garnicht bei Nachbarn zugestellt.
Mensch ich möcht hier keinen Moralapostel, ich habs natürlich mit Erlaubnis bestellt -.-