Darf ein*e Therapeut*in das weitererzählen?
Wenn man einem*einer befreundeten Therapeut*in privat Dinge anvertraut, darf er*sie es dann weitererzählen? Oder anders: Gilt die Schweigepflicht nur für Dinge, die ihnen ein*e Patient*in erzählt, oder gilt sie für alle Informationen, die ihnen anvertraut werden, egal von wem?
9 Antworten
Ein PsychotherapeutIn, bei dem du dich in psychotherapeutischer Behandlung befindest, darf nichts von dem ihm/ihr anvertrauten weitererzählen, denn es gilt die Verschwiegenheitspflicht.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Du (und nur du) entbindest deinen Psychotherapeuten/in von der Verschwiegenheitspflicht.
- Du planst ein schweres Verbrechen wie Mord und weihst deinen Psychotherapeuten/in in deinen Plan ein. Er/sie ist dann sogar verpflichtet sein/ihr schweigen zu brechen.
- Der/Die PsychotherapeutIn wird durch einen Gerichtsbeschluss von der Verschwiegenheit entbunden (dafür muss es triftige Gründe geben und das trifft auf deinen Fall sicherlich nicht zu).
- Die körperliche Unversertheit des PsychotherapeutIn wird vom PatientIn bedroht somit darf der/die TherapeutIn sich selbst schützen, indem sie das schweigen bricht.
- Der/Die PatientIn ist unter 14 Jahre alt, also ein Kind und etwaige Gründe rechtfetigen die Weitergabe von Informationen an z.B die Eltern (StGB §34 Rechtfertigender Notstand).
Ein PsychotherapeutIn darf einem anderen Menschen schon von deiner Behandlung erzählen, allerdings dürfen dabei auf keinen Fall Infomationen benutzt werden, bei denen Rückschlüsse auf deine Person gezogen werden können.
Bist du NICHT in psychotherapeutischer Behandlung bei dem TherapeutIn, dem du dich anvertraust, ist der TherapeutIn auch NICHT dazu verpflichtet zu schweigen, denn ihr habt kein Patientenverhältnis oder Behandlungsvertrag abgeschlossen, der die Verschwiegenheitspflicht rechtfertigt.
Es liegt also im ermessen des TherapeutIn dem du dich anvertraust (sofern du NICHT bei ihm/ihr in Behandlung bist), ob diese(r) jemand anderem von dir und deinem Problem erzählt. LG
Dass ich deine Meinung Teile, und ich auch schon eine 5 km lange Schweigepflichterklärung lesen und unterschreiben durfte
Man ist schon mal nicht mit dem/der behandelnden Therapeut/in befreundet. Das wird auch niemand professionelles machen.
Wenn du jemanden kennst und die Person ist Therapeut*in und du erzählst dieser Person etwas privat, ist das keine Straftat. Es ist moralisch nicht in Ordnung aber auch diese Menschen haben ein Privatleben.
Man ist schon mal nicht mit dem/der behandelnden Therapeut/in befreundet.
davon war aber in der Frage nicht die Rede
Kommt drauf an: gibst du eine schwere Straftat zu die Dritte gefährden kann oder bist du minderjährig? In diesem Fall ja, erstens da die Bevölkerung stets geschützt werden muss und zweitens da deine Eltern Aufsichtspflicht haben und dieses unterschrieben haben - falls sie also was wissen wollen können sie dieses auch erfahren - aber: nur mit Begründung wieso. Ich hoffe ich konnte es so einfach wie möglich erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Auch bei minderjährigen gilt die Schweigepflicht. Bei Kindern unter 14 gibt es jedoch Ausnahmen.
die mögen dich nicht als bekannte haben . dieser kreis kennt seine grenzen !
denn , wer schon so fragt neigt dazu äußerungen des anderen falsch weiter zu geben .
Therapeuten haben auch ein Privatleben. In deinem Fall greift die Schweigepflicht nicht und Sie darf es weiter erzählen.
Jo