Schweigepflicht - wie genau?

10 Antworten

Jetzt meine frage: was darf ich den weitererzählen und was denn nicht?

Über deine Patienten darfst du keinem Dritten irgendwas erzählen. Auch nicht die Tatsache, dass jemand überhaupt bei euch in Behandlung ist.

Manche patienten fragen wie es dem nachbarn geht weil sie sich angefreundet haben und möchte den zustand wissen. Aber ich glaube da darf ich wieder nichts verraten oder?

Eigentlich gilt da die Schweigepflicht. Wenn es aber gute Nachrichten sind, dass jemand beispielsweise auf dem Weg der Besserung ist oder entlassen wurde, dann sollte das meistens im Sinne des Patienten sein, wenn die sich gut verstanden haben.

Bei einer negativen Prognose würde ich aber den Mund halten. Wenn der Nachbar eine Krebsdiagnose bekommen hat, dann sag lieber nix und verweis darauf, wo der Nachbar nun im Haus zu finden ist und bitte darum, dies persönlich zu erfragen. Wegen der Schweigepflicht. Viele Patienten wollen erstmal nicht mit Außenstehenden darüber sprechen und du könntest da wirklich Ärger bekommen.

Falls jemand auf die Intensivstation verlegt wurde und dort nicht gut dran ist, dann kann man in der Regel dem ehemaligen Zimmernachbarn sagen, dass der Verlauf leider momentan nicht so gut ist, man aber auf das Beste hoffe. Aber auch das fällt klar unter die Schweigepflicht und ist verboten. Du musst selbst abschätzen, ob das im Sinne des Patienten wäre oder nicht. Im Zweifel, halt die Klappe.

Manche kolleginnen erzählen den besuchern des Patienten (nicht familiär) wie es mit ihm aussieht. Darf man doch auch nicht oder ?

Das ist richtig. Halt dich da bloß zurück. Besucher wollen oft die Prognose wissen. Es gibt richtig böses Blut, wenn du da aus Unwissenheit oder Unerfahrenheit was falsches sagst. Dann kommt sowas nämlich raus "Der Pflegeschüler XY hat aber doch letzte Woche gesagt, dass... ". Das ist ganz übel!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
TherealGhost2 
Fragesteller
 13.07.2019, 01:36

Danke vielmals

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Du darfst nichts Patienten spezifisches an jemand anderen Mitteilen, ohne die Einverständnis. Allgemein ist zu sagen nichts was auf den Menschen schließt. Z.b. wenn du mit einem Freund redest, darfst du ihm sagen das dich z.b die Krankheit beschäftigt und vlt was er hat, wie er mit dir Umgegangen ist usw aber Name, Wohnort und alles was auf die Person schließt darf nicht weiter gegeben werden.

Nö.. darfste nicht erzählen. Meine Schwester arbeitet z.B in einer Arzt Praxis unx dort rufen dann auch welche an und fragen ob die Frau noch da wäre oder so. Und selbst diese Information darf sie niemanden sagen.

Frag dich einfach, kann dem Kunden ein Schaden entstehen wenn du etwas ausplauderst? Falls ja hältst du den Mund

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Experte für seltene Erkrankungen

Theoretisch ist jede Auskunft über einen Patienten an Dritte verboten und kann per § 203 StGB negative Folgen nachsichziehen. Selbst Ehepartner haben kein offizielles Anrecht auf Auskunft. Von der Schweigepflicht entbinden kann lediglich der Patient selbst oder sein gesetzlicher Betreuer. Demnach sollte man sich vorher schriftlich oder mündlich (mit Zeugen) bei diesem von der Schweigepflicht entbinden lassen. Lg

Woher ich das weiß:Recherche
DerAppTesterNr1  13.07.2019, 00:23

Kurz gesagt, Fragen Sie den Patienten bei der Aufnahme einfach, wem Sie Auskunft geben dürfen und wem nicht

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