Darf ein Sozialhilfeempfänger mit seinem Sozialgeld machen, was er will?

6 Antworten

Nein, es existiert keine gesetzliche Verpflichtung zu sparen. Das ginge ohnehin nur bis zu einer gewissen Grenze, also bis zu einem bestimmten Geldbetrag, weil man ein bestimmtes Vermögen nicht überschreiten darf. Man könnte sich damit also zum Beispiel auch einen Hund anschaffen, das ginge. Urlaub muss vorher genehmigt werden, wegen Ortsabwesenheit (der Leistungsempfänger, steht während des Urlaubes nicht für eine Vermittlung in Arbeit zur Verfügung). Das geht vom Gesetz her für bis zu drei Wochen im Jahr, wenn dadurch die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis nicht gefährdet wird. Man darf also nicht in den Urlaub, wenn man gerade eine Arbeitsstelle in Aussicht hat oder ähnliches. Schmuck kaufen, das geht prinzipiell auch. Da Schmuck allerdings ein verwertbares Vermögen darstellt, dürfen bestimmte Beträge dabei nicht überschritten werden.

Mfg

Z.B. einen Hund anschaffen. Oder in Urlaub fahren. Oder Schmuck kaufen, etc.

Ja

Oder muss er von Amts wegen alles Übriggebliebene sparen für Notfälle?

Notfalls muss er für "Notfälle" selbst aufkommen und kann keine weitere Hilfe erwarten.

Solange man seinen Lebensunterhalt aus dem Geld bestreiten kann, steht es grundsätzlich zur freien Verfügung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Sicher darf er das. Das Geld ist nicht zweckgebunden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Sozialhilfe wird nicht zweckgebunden gegeben.