Darf ein Balkonkraftwerk immer installiert werden oder kann der Vermieter da dagegen sein?

6 Antworten

Was der Vermieter kann oder nicht kann steht im Mietvertrag.

Bei Nachbarn kann ich mir eines vorstellen: Sollte die Photovoltaik-Anlage stark spiegeln und so ausgerichtet sein, dass der Nachbar an seinem PC geblendet wird und nicht arbeiten kann, dann ist das hoffentlich illegal.

Als Mieter darfst Du i.d.R. nichts am Balkon oder an der Fassade ändern, was von außen sichtbar ist. Lediglich gesicherte Blumenkübel auf der Balkonbrüstung sind erlaubt, falls dies nicht auch noch per Hausordnung ausdrücklich verboten ist.
Auch SAT-Schüsseln sind oft verboten, weil sie das Gesamtbild stören.

Damit wird das Balkonkraftwerk zu einer vom Vermieter genehmigungspflichtigen Angelegenheit.

Ich habe aber auch schon Mietshäuser gesehen, bei denen jeder(!) Balkon das gleiche Balkonkraftwerk montiert hat. Damit stimmt das Gesamtbild der Fassade und der Vermieter hat einen Orden verdient.

Normalerweise benötigst du dafür die Zustimmung deines Vermieters.

Gerichte haben jedoch in der Vergangenheit bereits mehrfach entschieden, dass private Vermieter ein sogen. Balkonkraftwerk zu dulden haben da bzgl. der Energiewende ein allgemeines öffentliches Interesse besteht.

Problematisch jedoch könnte es bei Eigentumswohnungen werden wo der Vermieter Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Hier gab es in der Vergangenheit diesbezüglich häufig Probleme, da die einzelnen Eigentümer teils unterschiedlicher Auffassung waren.

Entscheidend sind hier die Beschlüsse welche die Eigentümer auf einer Eigentümerversammlung gefasst haben.

Wurde in der Vergangenheit beispielsweise mehrheitlich ein Beschluss gefasst welcher die Anbringung und Installation eines Balkonkraftwerkes nicht erlaubt, so ist der entsprechende Eigentümer bzw. Vermieter an diesen Beschluss gebunden.

Unter Umständen müsste dann dieser Beschluss vor Gericht angefochten werden. Vorher könnte der Vermieter jedoch keine Zustimmung gegenüber seinem Mieter abgeben, was hieße die Anlage darf bis auf weiteres nicht installiert werden.

Woher ich das weiß:Hobby – Erfahrungen sammeln und anderen Menschen zu Helfen

Der Vermieter darf es nicht verbieten. Er darf aber verlangen, dass die Installation von einem Fachbetrieb durchgeführt wird.

Und Nachbarn können nur Einspruch erheben, wenn sie dadurch belästigt werden.


schoschi06  08.06.2025, 14:38

Er darf aber verlangen, dass die Installation von einem Fachbetrieb durchgeführt wird.

Was bei fertigen Komplettanlagen nicht Notwendig ist!

Und Nachbarn können nur Einspruch erheben, wenn sie dadurch belästigt werden.

Dürfte bei einem Einzelhaus nicht in Frage kommen!