Darf der Chef einen Mitarbeiter weisungsbefugt machen obwohl er im Unternehmen immer noch als normaler Mitarbeiter gilt?
Hallo, ich arbeite im Einzelhandel und mein Warengruppenleiter wird für längere Zeit ausfallen. Mein Stellvertretender Marktleiter der für die Abteilung auch zuständig ist hat keine große lust gezeigt sich um die Abteilung zu kümmern. Sei es die Personaleinsatzplanung oder andere Dinge wie die Aufgaben verteilung wer was machen soll. Nun hat er zu einen Mitarbeiter gesagt das er uns Befehligen darf bis unser Warrengruppenleiter wieder da ist. Sozusagen übernimmt er jetzt die Verantwortung und die Aufgaben. Er wird aber nicht besser bezahlt und hat auch nicht die benötigte Qualifikation für den Job. Er hat nur so lange das sagen bis der Warengruppenleiter wieder da ist. Er nutzt das natürlich aus und geht uns allen sehr stark auf die nerven und macht selber nichts mehr. Ist das rechtens?
5 Antworten
Darf der Chef einen Mitarbeiter weisungsbefugt machen obwohl er im Unternehmen immer noch als normaler Mitarbeiter gilt
Ja klar. Da spricht nichts dagegen. Abgesehen davon, ob er das kann. Aber das ist das Risiko des Chefs.
Natürlich kann und darf man Aufgaben delegieren. Was sollte dagegen sprechen?
Dein Audhilfschef wird aber nach dem Intermezzo nicht mehr viele Freunde im Betrieb haben. Dann wird es erst spannend...
Besorg dir Popcorn und eine Cola und sieh dir das Drama in Ruhe und in Farbe an 😁
Wenn der Chef ausfällt, ist der Vertreter automatisch weisungsberechtigt. Das braucht der Chef gar nicht erst anzuordnen.
Das ist zulässig, er agiert als Stellvertreter des Chefs.
Wer er die rechtlich benötigte Qualifikationen nicht hat darf er es natürlich offiziell nicht machen. Auch darf er keine Verantwortung übernehmen, diese liegt bei dem offiziellen Verantwortlichen (hier also vermutlich bei dem stellvertretenden Marktleiter)
Das Problem sind hier wieder die Begriffe „Theorie“ und „Praxis“
es gibt vieles was in der Theorie verboten aber dennoch gängige Praxis ist...
Und noch nicht mal den müsste man irgendwie be- oder vorlegen können ;).
Ergänzung: Ich kenne konkret einen Marktleiter mit Abschluss der klassischen Volksschule (1. - 8. Schuljahr, Schulform in NRW bis 1969).
Welche "rechtlich benötigte Qualifikation" soll das denn im Bereich des Handels sein?
Welche Qualifikation? Abgeschlossener Kindergarten reicht für die Position"Marktleiter"