Bürgergeld Anrechnung?

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Du bekommst dein Geld was Du verdienst auf dein Konto.

Bist Du noch unter 25, bleibt Erwerbseinkommen für Kinder die Schüler, Azubi oder Stundent sind bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen bis auf Höhe der Minijobgrenze ohne Anrechung auf den Bedarf des Kindes.

Ist das Erwerbseinkommen höher, gelten darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Wohnst Du mit deinem Vater alleine, was muss an Warmmiete und was für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden ?

Bei 1000 Euro Bruttovergütung solltest Du mit Steuerklasse 1 um die 780 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen.

Bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro sollte also nichts auf deinen Bedarf angerechnet werden.

Von 538 Euro Brutto bis zu 1000 Euro Brutto = 462 Euro kämen dann weitere 30 % Freibetrag = 138,60 Euro dazu.

Ein weiterer Freibetrag von 10 % käme von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto dazu.

Wenn Du also noch einen Minijob machst und da angenommen zusätzlich noch 500 Euro Brutto gleich Netto verdienst, käme das Bruttoeinkommen aus dem Minijob zu deiner Bruttovergütung dazu.

Damit würdest Du dann im Monat auf min. 1200 Euro Brutto kommen, könntest dann den max. Freibetrag bis zu 1200 Euro Brutto geltend machen und vom gesamten Nettoeinkommen abziehen, was dann bleibt wäre dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen.

Also sollte die Rechnung mit Minijob dann etwa so aussehen.

Hättest dann angenommen mit dem Minijob im Monat 1500 Euro Brutto, würdest von der Ausbildung etwa 780 Euro und vom Nebenjob angenommen 500 Euro Brutto gleich Netto bekommen.

Solltest dann im Monat auf etwa 1280 Euro Netto kommen.

Erst einmal stünde dir der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen von bis zu 538 Euro Brutto gleich Netto zu.

Dann kämen die schon genannten 30 % Freibetrag von 462 Euro = 138,60 Euro.

Dazu kommt dann noch der Freibetrag von 10 % ab 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto = 20 Euro.

Der gesamte Freibetrag sollte dann bei um die 696,60 Euro liegen.

Von den etwa insgesamt 1280 Euro würde der Freibetrag von angenommen um die 696,60 Euro abgezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen von um die 583,40 Euro und dazu käme dann noch dein Kindergeld von 250 Euro, wenn Du noch unter 25 bist.

Dann solltest Du auf insgesamt um die 833,40 Euro an anrechenbarem Einkommen kommen.

Davon ginge dann ab 18 und unter 25 min.dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 451 Euro ab und min.noch dein Kopfanteil von der Warmmiete.

Also Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom geteilt durch die Personen im Haushalt = Kopfanteil pro Person.

Es würde dann angenommen nach Abzug deines Regelbedarfs von 451 Euro noch etwa 382,40 Euro für deinen Kopfanteil der Warmmiete bleiben.

Wäre der Kopfanteil geringer und Du könntest deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, würdest Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deines Vaters fallen.

Was deinen Bedarf übersteigt, würde deinem Kindergeld zugerechnet, dieser nicht mehr benötigte Teil des Kindergeldes würde wieder zum Einkommen deines Vaters und entsprechend mindernd der SGB - ll Verordnungen auf seinen Bedarf angerechnet.

Hätte er kein Einkommen auf das er schon Freibeträge berücksichtigt bekommen würde, könnte er min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen.

Du müsstest dann deinem Vater unter Berücksichtigung des Teils vom Kindergeld welches Du zur eigenen Bedarfsdeckung noch benötigst entsprechend deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.an deinen Vater zahlen.


zumbaney10 
Fragesteller
 25.05.2024, 20:47

Ersteinmal vielen dank für deine kostbare Zeit, würdest du sagen, dass es sich dann lohnt den Minijob zusätzlich zu machen bei einer Warmmiete von ca. 600 Euro?

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isomatte  26.05.2024, 03:39
@zumbaney10

Wenn sich das mit deiner Ausbildung vereinbaren lässt, würde ich es machen, denn um so mehr bleibt für dich übrig.

Mehr als deinen Bedarf kann das Jobcenter ja nicht streichen, wenn Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Selbst wenn Du dann deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest und vom nicht mehr benötigten Kindergeld die Leistung vom Vater entsprechend gekürzt würde, hätte er nicht weniger für sich als vorher, denn er hätte ja dann zum Ausgleich deinen Teil vom Kindergeld, welches Du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest.

Im günstigsten Fall hätte er sogar die 30 Euro Versicherungspauschale mehr zur Verfügung, wenn er nicht schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen berücksichtigt bekommt.

Wenn ich davon ausgehe das Du bereits 18 aber unter 25 bist, läge dein Bedarf derzeit bei min. 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu dann bei 2 Personen und einer Warmmiete von 600 Euro dein Kopfanteil von etwa 300 Euro.

Dann würde dein Bedarf bei angenommen um die 751 Euro im Monat liegen.

Ich hatte dir ja ausgerechnet was Du bei deiner Vergütung und angenommen 500 Euro Brutto gleich Netto durch den Minijob im Monat an Nettoeinkommen zur Verfügung hättest.

Also um die 1280 Euro im Monat und was am Ende unter Berücksichtigung von Freibeträgen an anrechenbarem Erwerbseinkommen bleiben würde und dazu das Kindergeld von 250 Euro, dann insgesamt in etwa 833 Euro pro Monat.

Dein Bedarf läge bei min.um die 751 Euro pro Monat, zieht man deinen Bedarf von den etwa 833 Euro ab, bliebe ein Überschuss von ca. 82 Euro, die dann Einkommen von Vater wären.

Würde er kein anderes Einkommen haben, auf das schon Freibeträge berücksichtigt würden, könnte er min.diese 30 Euro Versicherungspauschale absetzen, dann würden von seinen Leistungen nur etwa 52 Euro gekürzt, er hätte aber rein rechnerisch diese 82 Euro zur Verfügung, also 30 Euro mehr als vorher.

Du würdest dann von deiner Ausbildung und Nebenjob angenommen insgesamt um die 1280 Euro bekommen.

Wenn Du also um die 82 Euro an Überschuss hättest, würde das bedeuten, dass Du von den 250 Euro Kindergeld nach Abzug der etwa 82 Euro vom Kindergeld selber noch etwa 168 Euro zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Demnach müsstest Du deinem Vater dann für deinen Kopfanteil der Warmmiete von um die 300 Euro angenommen nur noch etwa 132 Euro geben.

Dazu dann noch die Hälfte vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom, da müsstest Du deinen Vater fragen was er an den Energieversorger zahlen muss.

Also wenn man hoch ansetzt dann würdest Du ggf.etwa 200 Euro an deinen Vater zahlen müssen.

Den Rest musst Du mit deinem Vater klären, also ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung, oder Du übernimmst das dann selber.

Was dann von deinen etwa 1280 Euro Netto bleibt wäre deine.

Bitteschön

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zumbaney10 
Fragesteller
 26.05.2024, 05:02
@isomatte

Alles Klar Super Danke, letzte frage zu dem Thema wie wäre das wenn mein Vater komplett Bürgergeld beziehen würde?

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isomatte  26.05.2024, 05:59
@zumbaney10

Dann bekäme er für dich keine Leistungen mehr vom Jobcenter, wie ich dir schon erklärt habe.

Denn mit dem anrechenbaren Einkommen inkl.anteiligem Kindergeld könntest Du deinen Bedarf selber decken.

Würdest dann also auch als Kind unter 25 Jahren automatisch aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deines Vaters fallen.

Wenn er also kein Einkommen hat und keine Freibeträge auf Erwerbseinkommen bei ihm berücksichtigt werden, kann er von deinem nicht mehr benötigten Kindergeld min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen.

Er hätte dann für seinen Bedarf sogar 30 Euro mehr zur Verfügung als derzeit, weil diese 30 Euro dann vom Überschuss deines Kindergeldes theoretisch abgezogen werden, was dann als Einkommen deines Vaters zählt.

Dann bekäme er nur seinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt, abzüglich des anrechenbaren Einkommens von angenommen um die 52 Euro und dazu seinen Kopfanteil von der Warmmiete.

Du würdest dann wie erklärt immer noch um die 168 Euro vom Kindergeld benötigen, um deinen Bedarf zu decken.

Diese ca. 168 Euro müsste dein Vater dann vom Kindergeld noch zur Deckung deines Bedarfs einsetzen.

Also z.B.für deinen Kopfanteil der Warmmiete von um die 300 Euro einsetzen, deshalb habe ich geschrieben, dass Du dann von deinen angenommenen ca. 1280 Euro Netto inkl.deines Einkommens aus dem Nebenjob nur noch etwa 132 Euro geben müsstest.

Dazu dann noch deinen Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom, denn der muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Musst Du deinen Vater fragen was er an den Energieversorger für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen muss.

Wird bei 2 Personen wohl nicht mehr als 100 Euro im Monat sein, dann läge dein Kopfanteil bei 50 Euro.

Dann wären wir bei etwa 180 Euro die Du deinen Vater geben müsstest.

Musst dich dann noch auf ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung einigen, oder das dann selber übernehmen.

Was Du dann von deinen angenommenen ca. 1280 Euro noch übrig hast ist deine.

Bitteschön

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isomatte  26.05.2024, 06:02
@isomatte

Was verdient denn dein Vater an Brutto und was bekommt er Netto ausgezahlt, denn Du gibst ja in deiner Frage an das er Einkommen hat und wie alt bist Du ?

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zumbaney10 
Fragesteller
 26.05.2024, 14:22
@isomatte

Also ich bin 21 Jahre alt. Mein Vater verdient ca. 1127 Euro Brutto und 946,40 Netto. Freibetrag auf das Erwerbseinkommen sind 340 Euro. Somit beläuft sich das Gesamteinkommen von meinen Vater auf 606 Euro wenn ich das hier richtig in der Berechnung der Leistungen sehe, dazu kommt halt meine Schwester (18) und ich; beide HABEN jeweils ein Gesamtbedarf von rund 600 Euro haben (Regelbedarf 400, Grundmiete 124, Heizkosten 125, Nebenkosten 54). Bedarf meines Vaters liegt bei ca 720 Euro womit wir auf einen Gesamtbedarf von 1935,50 kommen. Das zu berücksichtigende Gesamteinkommen beträgt bei meinem Vater 606, bei mir und meiner Schwester 220 Euro. Ich hoffe das sind alle relevanten Zahlen und nochmals vielen dank für deine sehr kompetente und ausführliche Hilfe.

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isomatte  26.05.2024, 15:25
@zumbaney10

Das musst Du in deiner Frage oder Kommentaren schon erwähnen, dass ihr 3 und nicht nur 2 Personen im Haushalt seid.

Der Regelbedarf ab 18 und unter 25 beträgt derzeit 451 Euro pro Monat.

Wenn ich den Kopfanteil der Warmmiete berechne, dann käme ich ja pro Person auf jeweils 303 Euro, dann läge eure Warmmiete bei 3 Personen ja bei 909 Euro und nicht nur wie angegeben bei etwa 600 Euro.

Ich gehe jetzt einmal davon aus das deine Schwester außer dem Kindergeld kein weiteres Einkommen hat !

Bei dir würde es dann bei der Berechnung bleiben, ich bin ja von deiner Angabe mit den 600 Euro Warmmiete und 2 Personen von einem Kopfanteil von jeweils 300 Euro ausgegangen.

Nur wird bei dir dann ab Beginn deiner Ausbildung dein Kindergeld voll auf deinen Bedarf angerechnet, davon bin ich in meiner Berechnung ja auch ausgegangen.

Denn diese 30 Euro Versicherungspauschale auf sonstiges Einkommen wie z.B. Kindergeld kann man ab der Vollendung des 18 Lebensjahres absetzen, wenn nicht schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen berücksichtigt werden.

Das ist dann ja ab Beginn deiner Ausbildung der Fall, deshalb wird das Kindergeld dann bei dir voll als Einkommen angerechnet.

Bei deiner Schwester bleibt es bei 220 Euro anrechenbarem Kindergeld, solange sie kein Erwerbseinkommen erzielt und Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt bekommt.

Dein Vater hätte dann derzeit min.einen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 563 Euro und dazu dann min.noch sein Kopfanteil von der Warmmiete, die dann nach meiner Rechnung auch bei 303 Euro liegen würde.

Denn wie erklärt, die Warmmiete wird durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt dann den jeweiligen Kopfanteil der Warmmiete.

Dein Vater hätte dann also einen Bedarf von min.um die 866 Euro und davon ginge sein anrechenbares Nettoeinkommen von 606 Euro ab, er hätte dann vorläufig noch einen ungedeckten Bedarf von etwa 260 Euro.

Dazu käme dann noch der Bedarf der Schwester von min. 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und ihr Kopfanteil der Warmmiete von 303 Euro, abzüglich der 220 Euro anrechenbarem Kindergeld.

Dein Überschuss vom nicht mehr benötigten Kindergeld, welches Du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst, wird auf den Bedarf deines Vaters und deiner Schwester verteilt und entsprechend weniger Leistungen für sie gezahlt.

Für dich gäbe es dann wie erklärt keine Leistungen mehr.

Bitteschön

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zumbaney10 
Fragesteller
 26.05.2024, 15:44
@isomatte

Ja tut mir leid bei der Miete müsste ich irgendwas falsch gemacht haben denn diese beträgt 611 Euro Warm.

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isomatte  26.05.2024, 16:01
@zumbaney10

Also ginge die Warmmiete von 611 Euro dann durch 3 und nicht nur 2 Personen, dann liegt der Kopfanteil pro Person bei jeweils um die 203,66 Euro.

Dann wären es fast 100 Euro weniger wie berechnet, was Du dann ggf.noch vom Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Müsstest dann deinem Vater ca. 100 Euro mehr als vorher berechnet zahlen, aber das müsst ihr eh unter euch klären.

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isomatte  26.05.2024, 15:56

Danke dir für deinen Stern !

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Müßte man genau ausrechnen.

520 € darfst Du mindestens behalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.