Bin ich dann in der Probezeit oder nicht?
Mein Arbeitgeber sagt, dass ich nach meiner Ausbildung erneut in eine Probezeit komme die 6 Monate andauert. Aber ich bin Betriebszugehörig seit 01.10.2020 heisst es, dass ich vllt doch nicht in der Probezeit bin und mein Arbeitgeber im Vertrag einen Fehler gemacht hat. Meine Ausbildung ist vorbei und ab nächsteb Monat bin ich im neuen Vertrag
5 Antworten
Eine erneute Probezeit nach der Ausbildung ist grundsätzlich zulässig und auch üblich.
Eventuell gibt es dafür Regelungen in einem anwendbaren Tarifvertrag.
https://www.igmetall.de/service/ratgeber/probezeit-nach-der-betrieblichen-ausbildung
Was du oben zitierst bezieht sich auf die Verlängerung der arbeitgeberseitigen Kündigungsfrist in § 622 BGB.
Mit der Frage nicht, aber mit dem per Bild verlinkten Zitat, wo die Beschäftigungszeiten (§ 622 (2) BGB) und der volle Kündigungsschutz in einen Topf geworfen werden.
Aber ich habe gelesen, dass es trotzdem einen Kündigungsschutz gibt.
Quelle:
Heisst man hat den gleichen Kündigungssfchutz wie zuvor ?
Der Kündigungsschutz als Azubi ist ein anderer. Aber du hast den vollen Kündigungsschutz des KSchG - sofern das für deinen Betrieb anwendbar ist.
Eine Kündigung in der Probezeit ist dann zwar für beide Seiten mit kürzerer Frist, aber für den Arbeitgeber nur mit sozialer Rechtfertigung möglich.
Mein Arbeitgeber sagt, dass ich nach meiner Ausbildung erneut in eine Probezeit komme die 6 Monate andauert.
Das ist erlaubt, wenn mit 6 Monaten auch übertrieben, aber nicht weiter schlimm, weil es dabei ohnehin nur um die mögliche verkürzte Kündigungfrist geht und nicht um die Möglichkeit, ohne berechtigenden Grund zu kündigen.
Nach der Übernahme aus einer Ausbildung darf eine erneute Probezeit (auch mit verkürzter Kündigungsfrist) vereinbart werden. Die Rechtsprechung begründet das damit, dass die "Situation" im Arbeitsverhältnis mit seinen besonderen Anforderungen eine andere sei als im Arbeitsverhältnis.
Nur gilt dann trotzdem - anders als sonst während der Probezeit bzw. auch ohne Probezeit in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses - wegen des schon mehr als 6 Monate bestehenden Beschäftigungsverhältnisses (also einschließlich der Ausbildungszeit) der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz KSchG (wenn der Betrieb mehr als rechnerisch 10 Vollzeitstellen hat); das heißt, dass der Arbeitgeber für eine Kündigung berechtigende Gründe (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt) haben muss.
Du brauchst Dir also keine besonderen Sorgen zu machen!
Gerne geschehen - und viel Glück!🍀
Ach ja:
Vielen Darm ...
🤭🤣 Tja, die leidige automatische Worterkennung/-vervollständigung ...
Du hast eine neue Probezeit mit einer fuer diese gueltigen Kuendigungsfrist. Sofern der Betrieb rechnerisch mehr als 10 Vollzeitkraefte beschaeftigt, hast du ebenfalls Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz. Der hat mit einer Probezeit ja ohnehin nichts zu tun. Gekuendigt werden kannst du dann nur, wenn der Arbeitgeber dafuer einen berechtigten Grund (fristgemaesse Kuendigung) bzw. einen wichtigen Grund (fristlose Kuendigung) hat.
Da du ja bislang keinen neuen Vertrag hast hat er auch noch keinen Fehler gemacht. Sollte er es im neuen Vertrag dann drin stehen haben, kannst du ihn ja darauf hinweisen, dass der Vertrag so keine Gültigkeit hat.
Nun ja, Verträge verlieren ja nicht dadurch ihre Gültigkeit nur weil z.B. ein Punkt fehlerhaft wäre.
Ok also ist eine erneute Probezeit nicht wirksam ? Nach der Ausbildung
Die Probezeit ist vorhanden hat aber keine Auswirkung auf mögliche Kündigungen. Die Betriebszugehörigkeit zählt ab 1. Tag.
Die Probezeit verkürzt für beide Seiten die Frist, mit der gekündigt werden kann. So völlig ohne Auswirkungen bleibt das also nicht.
Wenn er bereits länger als 1/2 im Betrieb ist, trifft das nicht mehr zu.
Die Anwendbarkeit des KSchG hat keinen Einfluss auf die Dauer der Kündigungsfrist. Diese richtet sich stets nach § 622 BGB.
In dem Link von der IG-Metall (siehe meine Antwort) wird die Thematik ganz gut erklärt.
Sorry, das stand noch nicht da, als ich kommentiert habe… die Seite aktualisiert sich leider nicht in Echtzeit.
Naja warum keine Gültigkeit ich bin ja seitdem Betriebszugehörig aber da wird doch die Probezeit dann einberechnet oder
Und ich habe schon den neuen Vertrag unterschrieben wo das halt drinsteht
Dann ist der Vertrag nichtig. Zeig ihm den entsprechenden Rechtstext und verlangen einen korrigierten Vertrag.
ok warum nichtig ?ich habe ja dort die ausbildung gemacht
Der neue Vertrag entspricht ja nicht dem geltenden Recht wenn jetzt drin steht, dass du erneut eine Probezeit hast.
Wie meinst du das genau ich meine eine erneute Probezeit ist ja grundsätzlich erlaubt
Nein ist sie nicht. Lies mal den Text in deinem Bild durch.
Deine Aussagen sind falsch.
Nach der Übernahme aus einer Ausbildung darf eine erneute Probezeit (auch mit verkürzter Kündigungsfrist) vereinbart werden.
Nur gilt dann trotzdem - anders als sonst - der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz KSchG (wenn der Betrieb mehr als rechnerisch 10 Vollzeitstellen hat); das heißt, dass der Arbeitgeber für eine Kündigung berechtigende Gründe (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt) haben muss.
Nach der Ausbildung ist KEINE neue Probezeit zulässig !
Das ist schlicht und einfach falsch!
Nach der Übernahme aus einer Ausbildung darf eine erneute Probezeit (auch mit verkürzter Kündigungsfrist) vereinbart werden.
Nur gilt dann trotzdem - anders als sonst - der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz KSchG (wenn der Betrieb mehr als rechnerisch 10 Vollzeitstellen hat); das heißt, dass der Arbeitgeber für eine Kündigung berechtigende Gründe (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt) haben muss.
Theoretisch ja schon aber die ist halt nicht wirksam
aber die ist halt nicht wirksam
Selbstverständlich ist sie das!
Siehe meinen anderen Kommentar zu dieser Antwort.
Das hat mit der Frage doch überhaupt nicht zu tun.