Berufsunfähigkeitsversicherung fragen .... wegen Vorerkrankungen?

8 Antworten

Wenn du das Medikament brauchst, macht es keinen Sinn, es abzusetzen. Wenn es allerdings schon Gewohnheit ist, könnte man aus anderen Gründen mal versuchen, das Ritalin zu reduzieren und auszuschleichen.

Es macht keinen Sinn, falsche Angaben zu machen. Das wäre mitunter sogar Versicherungsbetrug und straffällig.

Ich würde bei den Angaben ehrlich sein. Es gibt in dem Bereich so viele verschiedene Arten von Versicherungen und Leistungen, dass dich sicherlich einer nach deinen Wünschen versichern wird. Vielleicht nicht der erste, aber irgendeiner schon.

Du musst halt nur auch damit rechnen, in eine höhere Gefährdungsstufe einsortiert zu werden und dass deine Versicherung damit teurer ist, als die anderer.


LouPing  24.06.2017, 12:27

Hey Zocker

Selbst wenn du das Medikament jetzt absetzt-du musst alle Vorerkrankungen angeben! 

Mit der Medikation+der dazu gehörenden Diagnose gibt es bereits die ersten Minuspunkte. 

LouPing  24.06.2017, 13:42
@Zocker1995BFCOD

Hey Zocker

Kommt es zu einem Versicherungsfall forschen die wenn es sein muss zurück bis zur Geburt-nur um nicht zahlen zu müssen. Beschäftige dich ehrgeizig mit den Kleingedruckten! Ich bin selbstständig-statt mein Geld in einer BU zu versenken und evtl. nichts zu bekommen sichere ich mich anders ab-mein Geld arbeitet ,aber ich komme zu jeder Zeit bei Bedarf ran. 

Hier noch was zum nachdenken: 

http://finanzblog-frf.de/bu-mit-geld-zurueck-garantie/

Der Traum der Versicherungen sind Gentests-um ja alle Risiken schon vorher zu filtern. Noch dürfen die das nicht. 

soll, einfach das Medikament verschweigen und nichts sagen ?

Was soll das bringen?

Spätestens wenn du Leistungen beantragst aus dem Vertrag, verlangt die Versicherung, dass du deine Ärzte von der Schweigepflicht entbindest, damit die in deiner Krankenakte schnüffeln können.

Kommt dabei heraus, dass die Angaben in den G-Fragen sich nicht decken mit den Angaben in der Krankenakte, ist das eine sog. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG.

Der Versicherer bleibt dann leistungsfrei und kann den Vertrag rückwirkend anfechten, heißt du kriegst keine BU-Rente, deine Beiträge behält der Versicherer auch und ein Eintrag in die HIS-Datei ist dir sicher.

Wenn der Versicherer ferner Anhaltspunkte dafür hat, dass du dies vorsätzlich verschwiegen hast, wird er dich Anzeigen wegen Betrugs, heißt du kriegst Post vom Staatsanwalt und dir droht dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Alles ausnahmslos angeben ? Auch Husten und Hexenschüsse ..... und eventuell abgelehnt zu werden ?

Solche Fragen kommen nur auf wenn man sich keine bzw. keine professionelle Hilfe holt. Seitdem der Abrechnungsbetrug der gesetzlichen Kassen publik geworden ist, stellen wir bei JEDER BU eine anonyme Vorabanfrage und lassen uns vom Kunden die Krankenakte zeigen.

Keine Medikamente mehr nehmen und die BU erst in 5 / 10 Jahren
abschließen, damit ich die fragen zum Gesundheitszustand korrekt
beantworten kann ?

Oder du setzt dich mit einem Kollegen zusammen und schaust ob es andere Möglichkeiten gibt um zumindest einen teilweisen Schutz zu bekommen (Grundfähigkeiten, Dread-Disease, etc.).

Für die Versicherung ist weniger die Einnahme des Medikamentes relevant, als die Krankheit, die damit behandelt werden soll. Also wird in dem Versicherungsantrag nach Deinen Vorerkrankungen gefragt! Diese mußt Du wahrheitsgemäß angeben und dann wird entschieden, ob Dein Antrag angenommen wird oder nicht. Verschweigst Du wissentlich diese Erkrankungen, begehst Du zum einen Versicherungsbetrug und erhälst im Falle einer Berufsunfähigkeit keine Leistungen! Möglicherweise mußt Du bei der Versicherung auch eine Einwilligungserklärung unterschreiben, damit der behandelnde Arzt befragt werden kann! Evtl. versichert man Dich auch trotzdem und verlangt dann einen sogenannten "Risikozuschlag"! 

Grundsätzlich musst du JEDE Vorerkrankung angeben.

Dass du ein Medikament bereits dauerhaft seit einem Jahr einnimmst, darfst du auch in 5 - 10 Jahren nicht verschweigen.

Das ist ja bereits eine Suchterscheinung. 

Da lautet die Frage: Haben Sie jemals......

Bei einer Falschaussage kannst du dir dein Geld gleich sparen.


Zocker1995BFCOD 
Beitragsersteller
 24.06.2017, 12:45

Sicherlich keine Suchterscheinung, da ich das Medikament unregelmäßig nach eigenem Bedarf in Absprache mich meinem Arzt einnehme 

DerHans  24.06.2017, 12:47
@Zocker1995BFCOD

Dann setze es einfach mal aus. 

Dann wirst du die Entzugserscheinungen sofort mitbekommen.

Zocker1995BFCOD 
Beitragsersteller
 24.06.2017, 12:49
@DerHans

Ich habe kein Problem damit das Medikament nicht zu nehmen, Entzugserscheinungen treten da nicht auf. Ich nehme das Medikament nur nach BEDARF also dann wenn ich es zwingend benötige, somit kann ich sagen das keine Sucht besteht. Und weil ich jetzt dieses Medikament nehme bin ich ein "zu großes" Risiko für eine Versicherung oder wie ?

 

DerHans  24.06.2017, 12:51
@Zocker1995BFCOD

Es ist vollkommen egal, welches Medikament du über ein ganzes Jahr nimmst. Das ist dann bereits eine chronische Erkrankung.

 Da gibt es keine BU mehr.

Zocker1995BFCOD 
Beitragsersteller
 24.06.2017, 12:53
@DerHans

Sagen wir mal, ich nehme das Medikament ab heute nicht mehr, nimmt mich dann jede BU ? Oder werden dann die fragen 

Haben Sie jemals unter eine Chronischen Erkrankung gelitten

zum Problem `?

DerHans  24.06.2017, 13:02
@Zocker1995BFCOD

Selbst, wenn jetzt der Antrag durch geht, wird im Leistungsfall dein Gesundheitszustand rückwirkend überprüft. Da gilt auch keine ärztliche Schweigepflicht. Davon befreist, du deine behandelnden Ärzte ja ausdrücklich.

Und KEIN Arzt verschreibt Ritalin, einfach so zum Spass.

Damit ist trotz Beitragszahlung der Leistungsanspruch weg.

DerHans  24.06.2017, 13:06
@Zocker1995BFCOD

Ich habe deine Freundschaftsanfrage abgelehnt. Ich möchte hier keineswegs eine Anleitung zum Versicherungsbetrug geben.

Dass du von deinem ADHS deinem Vertreter nichts gesagt hast, ist schon ausreichend als Falschaussage. Und wenn dieser meint ein Hexenschuss kann vernachlässigt werden, will er nur die Provision noch raus schinden.

Selbstverständlich ist auch das ein meldepflichtiger Bestandteil für eine BU-Versicherung.

Apolon  24.06.2017, 14:15
@Zocker1995BFCOD

keine Chance, bei der Krankheit ADHS hilft auch kein Absetzen des Medikamentes weiter.

Geh zu einer oder zwei  Versicherung ,persönlich, und klär das dort .  nicht online !

Dafür haben wir gelernt zu sprechen .


DerHans  24.06.2017, 12:48

Dann steht im Antrag später:

Wurde bereits ein Antrag erschwert angenommen oder abgelehnt?

Dann kann man sich das Geld sparen

Ritalin bekommt man wegen psychischer Erkrankung. Er braucht es nur abzusetzen und wäre dann sofort leistungsberechtigt.

Zocker1995BFCOD 
Beitragsersteller
 24.06.2017, 12:52
@DerHans

Wenn ich es nicht mehr nehmen  würde, mir vom Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen würde das ich vollkommen geheilt bin und eine weitere Medikamentengabe nicht nötig ist, besteht dann nicht das Problem das ich ja als "Vorerkrankt" gelte ?

DerHans  24.06.2017, 13:09
@Zocker1995BFCOD

Das ist wie bei einem Alkohol erkrankten. Wenn er nichts trinkt, ist er vollkommen gesund. Er braucht aber nur wieder anzufangen und wäre dann sofort leistungsberechtigt, da berufsunfähig.

Genau so könntest du dann deine BU jederzeit selbst herbei führen.

kevin1905  24.06.2017, 23:06
@Zocker1995BFCOD

Für Erkankungen und ambulante Behandlungen werden Zeiträume von 3-5 Jahren abgefragt, für stationäre Behandlung zumeist 10 Jahre.

Bringt dir also nichts. Der gesamte abgefragte Zeitraum muss sauber sein.

Kuestenflieger  24.06.2017, 16:14

hej, @DerHans , gerade darum geht es , diese Diskurse hält man besser im persönlichen Gespräch ! nicht im online forum !

kevin1905  24.06.2017, 23:07
@Kuestenflieger

Viele Versicherer melden Voranfragen, wenn diese nicht anonym gestellt werden in die HIS-Datei ein.

Diese können dann andere Versicherer einsehen, daher würde ich mir das überlegen das persönlich zu machen.

Die BUV ist neben der PK-Vollversicerung so ziemlich die beratungsintensivste Personenabsicherung die es gibt. Das ohne Hilfe eines versierten Vermittlers oder Maklers zu tun hat 123823 verschiedene Chancen ein Griff ins Klo zu werden.