Ja, ich hatte meinen Vertrag seit 9 Jahren und nie in Anspruch genommen! Nun war mein Laptop defekt und ich habe mir bescheinigen lassen, dass eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist! Habe dann einen Neukauf-Zuschuss von 300,-- € erhalten! Also auf jeden Fall, diesen Zuschuss noch einmal mitnehmen, bevor Du den Vertrag kündigst!

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Alle Schäden, die ein Kfz betreffen, sind ausschließlich über die Kfz-Versicherung abgedeckt! Sofern in diesem Falle keine Vollkasko-Versicherung besteht, muß aus eigener Tasche gezahlt werden! Eine Privathaftpflicht tritt bei Kfz-Schäden nicht ein!

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Wenn Du eine Verkehrs-Rechtschutz hast, würde ich einen Anwalt einschalten! In der Regel setzt der dann Deine Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung schneller durch!

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Ich kenne es eigentlich so, dass Du Deinem Anwalt eine Vollmacht erteilst, den Arztbericht anzufordern und gleichzeitig die behandelnden Ärzte von Ihrer Schweigepflicht entbindest. Die Kosten hierfür werden dann gleich vom Anwalt der Haftpflicht in Rechnung gestellt.

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M.E. gehört dieser Schaden zu einer Miethaftpflicht, welche normalerweise in jeder Privathaftpflicht eingebunden ist und man müßte als Mieter nicht extra eine Glasversicherung haben!

Ich empfehle Dir, Dich über Deine normale Privathaftpflicht zu erkundigen! Dazu braucht man nicht unbedingt einen Makler, ein Anruf bei der Versicherung dürfte ausreichen!

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Zum Einen, wenn Du über 30 Jahre unfallfrei fährst, wirst Du schon belohnt, indem Du einen entsprechend hohen Schadenfreiheitsrabatt hast und der Beitrag sich im Laufe der Jahre ermäßigt hat! Zum Anderen, handelt es sich nicht um eine arglistige Täuschung, wenn die Versicherung zu Recht nach dem km-Stand fragt, denn diese Klausel mußt Du ja im Vertrag festgelegt haben, wenn Du angibst, Du fährst bsw. nur 9.000 km im Jahr und es steht so in Deinem Vertrag, tatsächlich fährst Du aber viel mehr, dann ist das von Deiner Seite eine "arglistische Täuschung" und die Versicherung hat das Recht, den entgangenen Beitrag nachzufordern! Um diesem ganz aus dem Wege zu gehen, solltest Du von vornherein die jährlich zu erwartende km-Leistung bei Deiner Versicherung angeben! Achtung: Sollte sich Dein Fahrzeug mal in der Werkstatt befinden, wird Deiner Versicherung der tatsächliche km-Stand mitgeteilt! Also vorsichtig mit falschen Angaben!

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Diese 10,-- € mußt Du auf jeden Fall selber tragen, denn das ist Dein Eigenanteil. Ferner hast Du eine Mitwirkungspflicht und mußt Deiner Krankenkasse mitteilen, ob es einen Verursacher Deiner Erkrankung gibt! Vermutlich wird aufgrund Deiner Verletzungen angenommen, dass es sich um Unfallfolgen handelt und dieses wurde der Klinik, in der Du eingeliefert wurdest, so mitgeteilt!

Also ist es doch nicht schwer oder zu viel verlangt, wenn Du Deiner Krankenkasse kurz mitteilst, dass es kein Fremdverschulden war.

Gibt es keinen fremden Verursacher der körperlichen Schäden, übernimmt Deine Krankenkasse auf jeden Fall alle anfallenden Kosten, auch für die Krankenhausbehandlung, ansonsten holt sich die KK diese entstandenen Kosten vom Verursacher wieder! Das wird immer so gehandhabt und ist völlig legitim!

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Wie ist denn die zahlungsweise für Deinen Vertrag? Hast Du eine Kündigungsbestätigung erhalten?

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Ich rate immer von einer Online-Versicherung ab, da Du im Schadensfall keinen direkten Ansprechpartner hast und oftmals in einer kostenintensiven Telefon-Hotline landest! Deshalb vielleicht lieber ein paar Euro mehr ausgeben und zu am Besten zu einer Agentur in der Nähe gehen! Dort hast Du die Beratung, die Du benötigst, und man macht Dir ein kostenloses Angebot, bei dem auch alle Tarifierungsmerkmale berücksichtigt werden! Dann kann man sich auch immer noch einmal ein Vergleichsangebot einer anderen Versicherung einholen! Ein Makler muß man deshalb nicht gleich einschalten, da diese auch nicht zum Nulltarif arbeiten und Dir diese Versicherungen anbieten, von denen sie die meiste Provision kassieren!

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Handelt es sich hierbei um einen Unfall, der mit einem Kfz verursacht wurde? In dem Falle muß eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegen, welche ausschließlich für das Auto besteht (nicht zu verwechseln mit Privathaftpflicht)! Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung und kein Fahrzeug darf im öffentlichen Verkehr ohne diese betrieben werden. Handelt es sich nun um einen geringfügigen Schaden, so ist zu empfehlen, diesen selbst zu tragen! Ohne den Halter des Fahrzeuges davon in Kenntnis zu setzen, geht das nicht! Dieser ist Versicherungsnehmer und daher auch in der Haftung und wird auch durch seine Versicherung benachrichtigt. Wenn der Schaden nun von der Versicherung beglichen wird, wird der Versicherungsnehmer (falls kein Rabattschutz besteht), im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft! Man hat aber die Möglichkeit innerhalb eines halben Jahres den Schadensbetrag an die Versicherung zurückzuzahlen, um den bereits erfahrenen SFR zu behalten!

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Schreibe einfach eine Kündigung, in der Du zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigst und um eine Bestätigung bittest! Dann wird Dir die Versicherung mitteilen, wann die Kündigung wirksam wird. Bei der neuen Versicherung rate ich Dir aber, auch das "Kleingedruckte" zu lesen! Beispielsweise werden gerade bei einer Rechtsschutzversicherung Wartezeiten des Versicherungsschutzes und Zuzahlungen im Versicherungsfall im Vertrag stehen. Hier sind im Endeffekt oft die "alten" Verträge besser und eine Kündigung dieser lohnt sich dann nicht.

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Die "normale" Krebsvorsorge-Untersuchung wird von jeder Krankenkasse getragen! Zunächst einmal würde ich zu einem vertrauten Hausarzt (am Besten Internisten) gehen und mich durchchecken lassen. Anhand von Blut- und Urinuntersuchungen läßt sich auch schon Vieles feststellen. Wenn dann ein Verdacht auf irgendeine schwere Erkrankung besteht, wird dieser an einen Facharzt überweisen, der die weiteren Untersuchungen durchführt und diese werden dann ebenfalls von der KK bezahlt.

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Das kann man so pauschal nicht sagen! Natürlich spielt vor allem auch der bisherige SF-Rabatt eine Rolle, dann auch der Zeitwert des Fahrzeuges und auch, wie hoch das Risiko ist, wenn man beispielsweise täglich viele km unterwegs ist! Evtl. auch mal von der Versicherung den Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko ausrechnen lassen!

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Also die Barmer würde ich auf keinen Fall empfehlen, die haben sich bisher immer quer gestellt, wenn es um die Übernahme von Leistungen ging! Bei einem Widerspruch des abgelehnten Pflegeantrages wurde die 92-jährige, schwer erkrankte Patientin angerufen und telefonisch genötigt, ihren Widerspruch zurückzunehmen! Das ist wirklich ein Unding!!

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Habe gerade für eine ältere Dame, die bei der BKK versichert ist, einen Pflegeantrag gestellt. Nette und kompetente Mitarbeiter am Telefon, gute Beratung und gute Leistungen. Auch die erforderlichen Anträge und Beratungsbroschüre waren zwei Tage später im Briefkasten! Also meinerseits sehr zu empfehlen!

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Eine Privathaftpflicht-Versicherung ist m.E. mit die wichtigste Versicherung, die man haben sollte! Wenn Du aber noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, wärest Du noch über eine Familienhaftpflicht über Deine Eltern versichert. Ansonsten würde ich Dir raten, schnellstmöglichst eine eigene Singl-Haftpflicht abzuschließen, die bekommt man schon für ca. 50 € Jahresbeitrag! Denn solltest Du beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursachen, bist Du in der Haftung und dass kann sehr schnell ein kleines Vermögen kosten! Selbstverständlich sind dadurch auch "kleinere" Sachschäden abgedeckt, welche Du durch Unachtsamkeit bei anderen Personen verursachst!

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Ich denke mal, Du solltest beide Namen angeben, die Mutter als Versicherungsnehmerin und die Tochter als Fahrerin zum Unfallzeitpunkt. Für die gegnerische Versicherung ist das von Bedeutung!

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Jedes Fahrzeug ist in eine sogenannte Typklasse eingestuft. Diese richtet sich u.a. auch nach der Schadenhäufigkeit dieses Fahrzeugtyps. Für die Tarifizierung sind dann auch noch die Regionalklasse und persönliche Daten des Fahrzeughalters erforderlich. Ein Halter, der schon viele Jahre unfallfrei gefahren ist, wird natürlich in einen anderen und günstigeren Schadenfreiheitsrabatt eingestuft. Dennoch ist es ratsam, sich bevor man ein neues Fahrzeug anschafft, bei der Versicherung nach der Typklasse zu erkundigen, denn es gibt schon erhebliche Unterschiede, die sich dann auf den Beitrag auswirken!

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