Bei einem Betreuerwechsel, wer holt das Geld vom Konto?

1 Antwort

Wenn du volljährig bist - hat deine Mutter zumindest das Recht auf stur zu stellen.

Die Betreuung war gerichtlich angeordnet und das Gericht hat deine Mutter zur ehrenamtlichen Betreuerin bestellt: dann hat dein Therapeut meiner Meinung nach Recht. Den Job hat sie solange bis entweder das Gericht sie entbindet oder sie gegenüber dem Gericht um Entbindung bittet zB wegen Unzumutbarkeit. Dann muss das Gericht die lückenlose Betreuung sicher stellen.