Kann ein Betreuer den Umgang mit dem Cousin verhindern, indem er die betreute Person in ein Pflegeheim bringen lässt und die Adresse verheimlicht?

6 Antworten

Ein gesetzlicher Betreuer mit entsprechender Verfügungsgewalt (kommt eben drauf an, in wie weit u für welche Handlungen er die Vollmacht hat) darf das unter Umständen. 

Leider ist es aber so, dass es solche und solche Betreuer gibt. Theoretisch darf nämlich jeder als Betreuer tätig werden, der sich in den Augen des Betreuungsgericht dafür eignet. Theoretisch also such die Hausfrau ohne Berufsausbildung, die aber 3 Kinder erzogen hat u in den Augen des Betreuungsgericht somit die geeignete soziale Kompetenz aufweist.

Von daher würde ich schon mal direkt bei der zuständigen Stelle nachhaken...

LaraLu69  08.06.2017, 09:40

Naja, das ist aber schon alles sehr "theoretisch" von Dir dargestellt!

Ein gesetzlicher Betreuer ist etwas anderes, als ein Angehöriger der zum Betreuer bestellt wird und diese Betreuung i.d.R. ehrenamtlich wahrnimmt.

Als Anfang der 90er Jahre das alte Vormundschaftsrecht in das Betreuungsrecht geändert wurde, war es noch so, dass "jeder" gesetzlicher Betreuer werden konnte - das hat sich aber in den Folgejahren bis heute erheblich geändert.

Bereits Ende der 90er Jahre wurde z.B. die Vergütung von Berufsbetreuern dergestalt überarbeitet, dass es für einen "unqualifizierten" Betreuer nicht mehr wirklich lukrativ war, diesen Beruf auszuüben.

Die Stundensätze wurden nach Vorbildung gestaffelt und nach Ende des Bestandsschutzes musste auch ein "unqualifizierter" Betreuer eine vorgeschriebene Nachqualifikation vorweisen oder sich mit wirklich popeligen Stundensätzen zufrieden geben.

In dieser Zeit haben viele "unqualifizierte" Betreuer aufgehört, weil die Nachqualifikation sehr aufwendig und vorallem kostenintensiv war.

 

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chockinghazard  08.06.2017, 09:49

Naja...

Wie gesagt ist es theoretisch immernoch möglich. Und gerade im ländlichen Bereich durchaus noch an der Tagesordnung, wo es quasi ein Zusatzverdienst ist, wenn die Menge der gerichtlich zu betreuenden Personen eine Vollzeitbeschäftigung nicht hergibt.

Bin selbst schon von einem mir bekannten Amtsarzt angesprochen worden, ob ich nicht Lust hätte, hier u da mal die Betreuung zu übernehmen.

Allerdings wäre bei mir eine medizinische, plus eine kaufmännische Ausbildung als Background vorhanden.

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Dann soll sich die Cousine an das Betreuungsgericht wenden. Hier hat sie verschiedene Möglichkeiten:

1. Per Einwurfeinschreiben

2. Mit dem Schriftstück und einer Kopie direkt zum Betreuungsgericht gehen, auf der Kopie mit Datum, Stempel und Unterschrift die Abgabe bestätigen lassen

3. In Begleitung eines neutralen Zeugen direkt beim Betreuungsgericht vorsprechen. In diesem Fall schweigt der neutrale Zeuge, macht sich nach dem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll. Kann er gleich draußen noch im Betreuungsgericht machen. 

Kontaktabbruch muss begründet sein. Im vorliegenden Fall ist an ein ärztliches Gutachten zu denken. Das kann dann aber durch ein Gegengutachten angefochten werden. Spätestens dann braucht sie einen Anwalt für Betreuungsrecht, der solche Fälle behandelt. 

Ein gesetzlicher Betreuer muss immer im Interesse des Betreuten handeln, auch wenn selbiges manchmal vom Betreuten selbst oder deren Angehörigen nicht so wahrgenommen wird.

Dazu gehört es auch, Kontakte, die dem Betreuten schaden - wenn möglich - zu unterbinden.

Wir kennen die Hintergründe der von Dir geschilderten Betreuerentscheidung nicht, demzufolge kann hier nur herumorakelt werden, wieso die Betreuerin die Adresse nicht preisgibt.

Ja natürlich kann er das, ist ja schließlich der Betreuer mit entsprechenden gesetzlichen Pflichten und Rechten.

Vielleicht will er ja keinen Kontakt, oder es wäre zu verstörend.

Aber sie könnte anfragen weshalb sie ihren Cousin nicht sehen darf ;-)

teafferman  22.06.2017, 15:36

Nein. Einfach so hat eine gesetzliche Betreuung dazu keine Handhabe. Denn es handelt sich ja nicht um Vormundschaft. Und selbst da wäre solches Vorgehen sehr genau zu begründen. 

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"Können" kann die Betreuerin das natürlich, ob sie es darf, ist eine andere Frage....denn grundsätzlich hat sie im Sinne und zum Wohle des Betreuten zu handeln. Und ich kann mir nicht viele Gründe vorstellen, die hier gegen einen Besuch der Cousine sprechen würden. Wie man die Herausgabe der Adresse zwangsweise durchsetzt, ist schon schwieriger. Aber vielleicht hilft ja schon ein Anruf beim zuständigen Betreuungsgericht